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Sandkästen auf Spielplätzen

Gibt es einen Erlass über das auswechseln von Spielsand auf Spielplätzen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Reinard Zielke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gi…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Reinard Zielke
Betreff
Sandkästen auf Spielplätzen [#272031]
Datum
3. März 2023 23:00
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es einen Erlass über das auswechseln von Spielsand auf Spielplätzen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinard Zielke Anfragenr: 272031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272031/ Postanschrift Reinard Zielke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinard Zielke

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Zielke, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
ORIGINALVORGANG: Ihre Anfrage zu Sandkästen auf Spielplätzen [#272031]
Datum
7. März 2023 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zielke, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und Umweltinformationsgesetz NRW (Hinweis: das Verbraucherinformationsgesetz NRW ist für den angefragten Gegenstand nicht zutreffend). Der frühere Runderlass „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“ in NRW wurde mit Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW Nr. 29 vom 10.11.2020 aufgehoben (siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18848&ver=8&val=18848&sg=0&menu=0&vd_back=N ). An seiner Stelle wurde eine Fachempfehlung zum Umgang mit Spielsand auf Kinderspielflächen betroffenen Behörden und Einrichtungen bekannt gemacht und darüber hinaus im Internet veröffentlicht. Sie finden die Empfehlung unter https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/gesundheit/spielsand_fachempfehlung.pdf und habe sie dieser Mail als PDF-Datei beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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