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Schadstoff Belastung im Abwasser

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beilegung von Unterlagen, falls vorhanden:

1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen?
2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser?
3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser?
4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Belastung im Abwasser zu verringern?
5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffbelastung (Spurenstoffbelastung) im Abwasser zu verringern?
6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Belastungen in Bayern/Deutschland auswertet?
7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffbelastungen (Spurenstoffbelastungen) in Bayern/Deutschland auswertet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beil…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadstoff Belastung im Abwasser [#263402]
Datum
16. November 2022 15:59
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beilegung von Unterlagen, falls vorhanden: 1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen? 2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser? 3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser? 4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Belastung im Abwasser zu verringern? 5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffbelastung (Spurenstoffbelastung) im Abwasser zu verringern? 6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Belastungen in Bayern/Deutschland auswertet? 7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffbelastungen (Spurenstoffbelastungen) in Bayern/Deutschland auswertet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263402/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, der wir gerne nachkommen. 1. Inwiefern u…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: Schadstoff Belastung im Abwasser [#263402]
Datum
21. November 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, der wir gerne nachkommen. 1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen? Die Mindestanforderungen an die Untersuchungspflichten für kommunale Kläranlagen ergeben sich insbesondere aus Bayerischen Eigenüberwachungsverordnung und ggf. aus dem jeweiligen Wasserrechtsbescheid. Ferner können sich Untersuchungspflichten aus der Umsetzung der Abwasserabgabengesetze ergeben. 2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser? Verbindliche Vorgaben im Hinblick auf Untersuchungspflichten oder einzuhaltende Grenzwerten für Mikro- und Nanoplastik im Abwasser gibt es nicht. 3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser? Verbindliche Vorgaben im Hinblick auf Untersuchungspflichten oder einzuhaltenden Grenzwerten für Spurenstoffe gibt es bislang nicht. In den letzten Jahren wurde eine „Spurenstoffstrategie des Bundes“ erarbeitet und das neugegründete Spurenstoffzentrum mit der Bearbeitung dieses Themenfeldes beauftragt (Das Spurenstoffzentrum des Bundes | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes> ), was ggf. künftig auch zu Untersuchungspflichten im Abwasser führen kann. 4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Belastung im Abwasser zu verringern? Allgemein führen verfahrenstechnische Maßnahmen die den Feststoffrückhalt erhöhen auch zu einer verbesserten Abscheideleistung für Mikroplastik. Zu nennen sind hier insbesondere nachgeschaltete Filter, wie Sandfilter oder Tuchfilter, die zu einem erhöhten Rückhalt beitragen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Kläranlageneinleitungen nur in geringem Maße zum Mikroplastikeintrag in Gewässer beitragen. Verschiedene Studien / Aufwertungen zeigen, dass bereits mit den derzeit eingesetzten Reinigungsverfahren der Großteil des Mikroplastiks zurückgehalten wird und sich im Klärschlamm wiederfindet. Methodenübergreifend kann von einer MP-Elimination in konventionellen Kläranlagen von mindestens 95 % ausgegangen werden. (vgl.: REPLAWA 2022, http://www.replawa.de/publikationen Frauenhofer Umsicht 2018 https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf) 5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffbelastung (Spurenstoffbelastung) im Abwasser zu verringern? Mit der konventionellen Verfahrenstechnik werden verschiedene, grundsätzlich problematische Spurenstoffe (z.B. Arzneimittel) nur unzureichend entfernt. Für eine gezielte weitergehende Spurenstoffelimination ist eine zusätzliche Reinigungsstufe (sogenannte 4. Reinigungsstufe) notwendig. Technisch kommen insbesondere Verfahren auf Grundlage einer Ozonung und/oder dem Einsatz von Aktivkohle in Frage. 6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Belastungen in Bayern/Deutschland auswertet? Weitergehende Informationen des LfU zum Thema Mikroplastik (darunter auch den Länderbericht Mikroplastik in Binnengewässern) finden Sie unter https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/mikroplastik/index.htm In den Jahren 2017 bis 2022 wurde vom BMBF der Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt – Quellen • Senken • Lösungsansätze“ initiert. Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts wurden 20 Verbundprojekte und ein wissenschaftliches Begleitvorhaben mit rund 40 Mio. € gefördert. Die hierbei erstellten Publikation finden sie unter https://www.bmbf-plastik.de/de 7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffbelastungen (Spurenstoffbelastungen) in Bayern/Deutschland auswertet? Weitergehende Informationen des LfU zum Thema Spurenstoffbelastung finden Sie unter https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/mikroverunreinigungen_spurenstoffe/index.htm https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_all_00145.htm https://www.lfu.bayern.de/wasser/anthropogene_spurenstoffe/index.htm Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Umweltbundesamt und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/mikroverunreinigungen-in-gewaessern https://www.lawa.de/documents/20160126_lawa_bericht_mikroschadstoffe_in-gewaessern_final_1555580704.pdf Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für diese ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << …
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schadstoff Belastung im Abwasser [#263402]
Datum
21. November 2022 11:17
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für diese ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263402/