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Schadstoffbelastung durch Zunahme der Feuerbestattungen seit 2020

Mich interessiert, inwieweit die Umweltbelastung durch Feuerbestattungen- die ja seit 2020 coronabedingt die vorherrschende Bestattungsform ist- zugenommen hat.

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage ist eingegangen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich interessiert…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadstoffbelastung durch Zunahme der Feuerbestattungen seit 2020 [#240923]
Datum
15. Februar 2022 11:10
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interessiert, inwieweit die Umweltbelastung durch Feuerbestattungen- die ja seit 2020 coronabedingt die vorherrschende Bestattungsform ist- zugenommen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240923/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Betreff
AW: Schadstoffbelastung durch Zunahme der Feuerbestattungen seit 2020 [#240923]
Datum
17. Februar 2022 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Leider sind die von Ihnen gewünscht…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Schadstoffbelastung durch Zunahme der Feuerbestattungen seit 2020 [#240923]
Datum
23. Februar 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Umweltbundesamt nicht vorhanden. Uns ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre denkbar, dass Ihnen ggf. die einzelnen Bundesländer weiterhelfen können. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen