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Schadstoffe im Abrieb von Rotorblättern bei Windkraftanlagen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Gibt es Untersuchungen im Boden und Trinkwasser in Nähe zu Windkraftanlagen auf alveolengängige Carbon- Fasern (WHO- Fasern, fiese Fasern) aus normalem Betrieb? Abrieb von Rotorblättern?
Seit 1.1.24 gibt es Bisphenol A Grenzwert im Trinkwasser. Wurde dies in Trinkwasser Schutzgebieten in der Nähe von Windparks, da Bisphenol A auch Abrieb von Rotorflügen zu finden ist, untersucht? Verglichen mit anderen Standorten?
PFAS werden derzeit unter die Lupe genommen. Erhält die Winkraftindustrie auch hier eine Ausnahme? Kosmetik wird untersucht. PFAs sind ebenfalls in Rotorblättern verbaut.

Ergebnis der Anfrage

Titel: Besorgnis erregend
Abrieb an Rotorblätter von Windkraftanlagen ist unstrittig. Im Brandfall entstehen sicher WHO- Fasern (" fiese Fasern", astbestähnlich ) aus Carbonfasern.
Die Aussage, dass zu dem Abrieb im normalem Betrieb keine Daten vorliegen, bedeutet, dass wir Windkraftanlagen im "Blindflug" diesbezüglich betreiben.
Eine medizinische Katastrophe.
Ohne Wissen, ohne Forschung den Ausbau von Windkraft Anlagen zu betreiben.
Die Norweger sehen es als das schlimmste im Energiebereich seit 50 Jahren ( vergleiche
"Toxic wings" . Die Franzosen verbieten Windkraftanlagen wegen unzureichender Beachtung von Lärmgrenzen und Infraschall.
Der Zweck (notwendige Energiewende) rechtfertigt nicht jedes Mittel. Die Windkraft in der jetzigen Form scheint wegen multipler Probleme ungeeignet.
Die Antwort ihrerseits, dass keine Daten und Messungen zu Carbonfasern im Normalbetrieb vorliegen, ist ein Offenbarungseid.
Merken Sie das?
Bitte ggf nochmal Fachabteilung fragen.
Ich kann es nicht glauben!
MfG
Moesenthin

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 3 Follower:innen
Margit Moesenthin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Untersuchungen im Boden und T…
An Umweltbundesamt Details
Von
Margit Moesenthin
Betreff
Schadstoffe im Abrieb von Rotorblättern bei Windkraftanlagen [#303584]
Datum
19. März 2024 17:21
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Untersuchungen im Boden und Trinkwasser in Nähe zu Windkraftanlagen auf alveolengängige Carbon- Fasern (WHO- Fasern, fiese Fasern) aus normalem Betrieb? Abrieb von Rotorblättern? Seit 1.1.24 gibt es Bisphenol A Grenzwert im Trinkwasser. Wurde dies in Trinkwasser Schutzgebieten in der Nähe von Windparks, da Bisphenol A auch Abrieb von Rotorflügen zu finden ist, untersucht? Verglichen mit anderen Standorten? PFAS werden derzeit unter die Lupe genommen. Erhält die Winkraftindustrie auch hier eine Ausnahme? Kosmetik wird untersucht. PFAs sind ebenfalls in Rotorblättern verbaut.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Margit Moesenthin Anfragenr: 303584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303584/ Postanschrift Margit Moesenthin << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Margit Moesenthin

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Moesenthin, besten Dank für Ihre Anfrage. Zum dem von Ihnen angefragten Thema hat das Umwelt…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Schadstoffe im Abrieb von Rotorblättern bei Windkraftanlagen [#303584]
Datum
25. März 2024 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Moesenthin, besten Dank für Ihre Anfrage. Zum dem von Ihnen angefragten Thema hat das Umweltbundesamt keine Informationen bzw. ist uns auch nicht bekannt, wer Daten bzw. Messungen durchgeführt haben könnte. Ansprechpartner sind immer die Vollzugsbehörden vor Ort, hier Umweltämter (Bereich Boden- und Grundwasserschutz) der Kommunen bzw. Landkreise. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen