Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts
Für die folgende Anfrage hat das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 16.11. Ihre Zuständigkeit erklärt. Daher richte ich sie nun an Sie:
Das Bundeskanzleramt hat die Schirmherrschaft über die Aktivitäten des Charta der Vielfalt e.V. inne und zeichnet über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die Charta-Unterzeichnungen von Unternehmen und weiteren Organisationen gegen. Laut des Vereins verpflichten diese sich zu Maßnahmen der Förderung von Vielfalt entlang der in der Charta der Vielfalt genannten Standards. Gleichwohl überprüft der gleichnamige Verein die Umsetzung nicht, Pflicht ist lediglich die Zahlung einer Verwaltungspauschaule für die Unterzeichnung der Charta. Bitte stellen Sie Informationen gemäß der folgenden Fragen zur Verfügung: Nach welchen Kriterien zeichnet das Bundeskanzleramt (bzw. zeichnen Sie) die Charta-Urkunden der teilnehmenden Unternehmen gegen? Gibt es im Bundeskanzleramt (bzw. bei Ihnen) eine Qualitätskontrolle darüber, ob die interne wie öffentliche Positionierung von Charta-Unterzeichnern als solche mit der betrieblichen Realität übereinstimmt. Welche Folgen haben nach Ihren Standards extreme Missachtungen der Charta-Grundsätze wie systematische Unfairness-, Benachteiligungs- und Diskriminierungshandlungen bei Charta-unterzeichnenden Firmen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. November 2017
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28. Dezember 2017
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