Schragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder GmbH / Gerichtsvollzieher / Pfandkammer / Amtsgericht München

lt. Internet ist Eigentümerin der Immobilie die Landeshauptstadt München und wurde in Erbbau vergeben - Laufzeit noch rund 25 Jahre.

Vor Ort und auf Fotos im Internet sind diverse Verstöße feststellbar:

a) Schrottfahrzeuge auf dem Grundstück und auf der öffentlichen Fläche vor der Immobilie - teilweise mit roten Punkten der Polizei / gelben Plaketten der Landeshauptstadt München.
b) Schwarzbauten in Form von Nebengebäuden, Unterstellplätzen, Müllcontainern, unzähligen Lkw-Containern als zusätzliche Lagerflächen auf Stellplätzen lt. Stellplatzverordnung und im Grünbereich / im Wald inklusive Naturschutzgebiet und auf Baumwurzeln.
c) Verstöße gegen den Umweltschutz, zB keine bzw. marginale Mülltrennung.
d) Verstöße gegen Baumschutzverordnung, zB Lkw-Container der Firma Wunder GmbH im Grünbereich / Wald / Naturschutzgebiet / auf Baumwurzeln / ohne ausreichenden Abstand zu Bäumen.
e) Zweckentfremdung von Stellplätzen lt. Bau- und Nutzungsgenehmigung für Lkw-Container als zusätzliche Lagerfläche.

Es wird deshalb um Auskunft gebeten:

1) Wer ist Erbbaunehmer zu welchen Vertragskonditionen inklusive Erbbauzins?
2) Wer ist (Unter-)Mieter zu welchen Vertragskonditionen inklusive Mietzins, zB Gerichtsvollzieher, Pfandkammer, fremde Dritte (illegale Untervermietungen Lkw-Container)?
3) Wer ist für Reparatur, Instandhaltung, Sanierung verantwortlich zB kaputter Dachstuhl, GEG Gebäudeenergiegesetz?
4) Welche Energieeffizienzklasse hat die Immobilie?
https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/
5) Wann erfolgte die letzte Ausschreibung - insbesondere Vergabe an die Firma Wunder GmbH?
6) Herausgabe / Veröffentlichung Pfandkammertarifverträge zB Amtsgericht München vom 07.12.2022 inklusive letzter Ausschreibung?
7) Wer ist für den Schwarzbau verantwortlich, wann werden diese beseitigt und wurden Zwangsmaßnahmen eingeleitet?
8) Wer ist für die Umweltdelikte verantwortlich, wann werden diese beseitigt und wurden Zwangsmaßnahmen eingeleitet - siehe oben?
9) Welche Bau- und Nutzungsgenehmigung besteht für die Immobilie? Zweckentfremdung? Nutzungsänderung?
10) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Landeshauptstadt München / Freistaat Bayern / Firma Johann Wunder GmbH?
11) Wer hat die Schrott-Fahrzeuge abgestellt und wer kommt für die Entsorgung auf, zB Gerichtsvollzieher?

https://atlas.bayern.de/

https://stadt.muenchen.de/infos/geoportal-muenchen.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Internet ist Eigentümerin der …
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder GmbH / Gerichtsvollzieher / Pfandkammer / Amtsgericht München [#289398]
Datum
2. Oktober 2023 12:26
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Internet ist Eigentümerin der Immobilie die Landeshauptstadt München und wurde in Erbbau vergeben - Laufzeit noch rund 25 Jahre. Vor Ort und auf Fotos im Internet sind diverse Verstöße feststellbar: a) Schrottfahrzeuge auf dem Grundstück und auf der öffentlichen Fläche vor der Immobilie - teilweise mit roten Punkten der Polizei / gelben Plaketten der Landeshauptstadt München. b) Schwarzbauten in Form von Nebengebäuden, Unterstellplätzen, Müllcontainern, unzähligen Lkw-Containern als zusätzliche Lagerflächen auf Stellplätzen lt. Stellplatzverordnung und im Grünbereich / im Wald inklusive Naturschutzgebiet und auf Baumwurzeln. c) Verstöße gegen den Umweltschutz, zB keine bzw. marginale Mülltrennung. d) Verstöße gegen Baumschutzverordnung, zB Lkw-Container der Firma Wunder GmbH im Grünbereich / Wald / Naturschutzgebiet / auf Baumwurzeln / ohne ausreichenden Abstand zu Bäumen. e) Zweckentfremdung von Stellplätzen lt. Bau- und Nutzungsgenehmigung für Lkw-Container als zusätzliche Lagerfläche. Es wird deshalb um Auskunft gebeten: 1) Wer ist Erbbaunehmer zu welchen Vertragskonditionen inklusive Erbbauzins? 2) Wer ist (Unter-)Mieter zu welchen Vertragskonditionen inklusive Mietzins, zB Gerichtsvollzieher, Pfandkammer, fremde Dritte (illegale Untervermietungen Lkw-Container)? 3) Wer ist für Reparatur, Instandhaltung, Sanierung verantwortlich zB kaputter Dachstuhl, GEG Gebäudeenergiegesetz? 4) Welche Energieeffizienzklasse hat die Immobilie? https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/ 5) Wann erfolgte die letzte Ausschreibung - insbesondere Vergabe an die Firma Wunder GmbH? 6) Herausgabe / Veröffentlichung Pfandkammertarifverträge zB Amtsgericht München vom 07.12.2022 inklusive letzter Ausschreibung? 7) Wer ist für den Schwarzbau verantwortlich, wann werden diese beseitigt und wurden Zwangsmaßnahmen eingeleitet? 8) Wer ist für die Umweltdelikte verantwortlich, wann werden diese beseitigt und wurden Zwangsmaßnahmen eingeleitet - siehe oben? 9) Welche Bau- und Nutzungsgenehmigung besteht für die Immobilie? Zweckentfremdung? Nutzungsänderung? 10) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Landeshauptstadt München / Freistaat Bayern / Firma Johann Wunder GmbH? 11) Wer hat die Schrott-Fahrzeuge abgestellt und wer kommt für die Entsorgung auf, zB Gerichtsvollzieher? https://atlas.bayern.de/ https://stadt.muenchen.de/infos/geoportal-muenchen.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289398/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Foto
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Foto
Datum
2. Oktober 2023
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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3,2 MB
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4,0 MB
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5,0 MB
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2,4 MB
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4,7 MB
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3,8 MB
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2023; unser Az. D1 - 1402E - I - 7115/2023 Sehr << Antragsteller:in >> d…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2023; unser Az. D1 - 1402E - I - 7115/2023
Datum
6. November 2023 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
7115-2023-eingabefraunamenamevom2-oktober2023-jms6-11-2023.pdf
145,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Antwortschreiben übersenden wir Ihnen in elektronischer Form mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
AW: Schragenhofstraße 27 in 80992 München (Unser AZ: 18-A0140-2023/1679) Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Schragenhofstraße 27 in 80992 München (Unser AZ: 18-A0140-2023/1679)
Datum
10. November 2023 14:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.10.2023 mit diversen Fragen zum Anwesen in der Schragenhofstraße 27 in 80992 München. Das Staatsministerium der Justiz hat dieses aufgrund der Ressortzuständigkeit u.a. auch an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet. Ihre Frage 8 fällt in den Zuständigkeitsbereich unseres Hauses, die wir Ihnen gerne nachfolgend beantworten. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über den Bußgeldkatalog "Umweltschutz" vom 26. September 2019 (BayMBl. Nr. 434) beschreibt einzelne Ordnungswidrigkeiten in den Sachbereichen Abfallentsorgung, Bodenschutz und Altlasten, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik. Dieser ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei möglichen Ordnungswidrigkeiten anzuwenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Umweltdelikte. Die Kreisverwaltungsbehörden sind nach § 87 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sachlich zuständig bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Naturschutzrechts. Wir haben uns daher erlaubt, Ihre Anfrage an die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt München weiterzuleiten, damit Ihre Hinweise dort ebenfalls bekannt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
AW: Schragenhofstraße 27 in 80992 München Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr S…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Schragenhofstraße 27 in 80992 München
Datum
16. November 2023 08:17
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.10.2023 mit diversen Fragen zum Anwesen in der Schragenhofstraße 27 in 80992 München. Das Staatsministerium der Justiz hat dieses aufgrund der Ressortzuständigkeit u.a. auch an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weitergeleitet. Ihre Fragen 3 und 9 fallen in den Zuständigkeitsbereich unseres Hauses, die wir Ihnen gerne nachfolgend beantworten. Für Instandhaltung und Sanierung eines Gebäudes sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist grundsätzlich der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich, es sei denn, es ist gesetzlich oder vertraglich etwas anderes bestimmt. In dem vorliegenden Sachverhalt dürften hierbei insbesondere etwaige Vereinbarungen im Erbbaurechtsvertrag zu prüfen sein. Zur Zweckentfremdung lässt sich allgemein festhalten, dass auf der Grundlage des Bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes Gemeinden eine kommunale Zweckentfremdungssatzung erlassen können, um gegen die zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum durch z.B. ungerechtfertigten Leerstand oder unberechtigte Fremdenbeherbergung, vorgehen zu können. Die Landeshauptstadt München hat zu diesem Zweck eine entsprechende Satzung erlassen. Etwaige Verstöße gegen diese örtliche Zweckentfremdungssatzung werden von der Landeshauptstadt München in eigener Zuständigkeit geprüft. Weitere Auskünfte kann Ihnen die Landeshauptstadt München erteilen. Mit freundlichen Grüßen