Schreiben zur Ermächtigung der unteren Behörden zur Anordnung von Schutzstreifen an Landstraßen

den hier in der Schäbischen Zeitung angeführten Brief von Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium an die Regierungspräsidien.

https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/land-will-radlern-mehr-platz-einraeumen-1341731

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium verweist auf seine Antwort zu dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-…
Und dort auf diese Seite wo das angefragte Dokument verlinkt ist:
https://www.aktivmobil-bw.de/aktuelles/…
Ich habe den Erlass hier anhängend auch nochmal hochgeladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den hier in der Schäbischen Zeitun…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben zur Ermächtigung der unteren Behörden zur Anordnung von Schutzstreifen an Landstraßen [#268887]
Datum
28. Januar 2023 13:14
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den hier in der Schäbischen Zeitung angeführten Brief von Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium an die Regierungspräsidien. https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/land-will-radlern-mehr-platz-einraeumen-1341731
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrages vom 28.01.2023 ergeht folgende Entscheidung: 1. …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Schreiben zur Ermächtigung der unteren Behörden zur Anordnung von Schutzstreifen an Landstraßen [#268887]
Datum
28. Februar 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrages vom 28.01.2023 ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Gründe: Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass Ihrem beantragten Auskunftsersuchen stattgegeben werden kann. I. Sachverhalt Mit E-Mail vom 28.01.2023 haben Sie über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ um Auskunft zum Thema „Schreiben zur Ermächtigung der unteren Behörden zur Anordnung von Schutzstreifen an Landstraßen“ gebeten (Anfragenummer: 268887). Sie stützen Ihr Auskunftsersuchen hierbei auf § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. II. Rechtliche Würdigung 1) zu Ziff. 1 Ein Anspruch auf Herausgabe des Schreibens nach § 1 Abs. 2 LIFG steht Ihnen zu. 2) zu Ziff. 2 Für diese Entscheidung ist keine Verwaltungsgebühr zu erheben. III. Weitergabe der begehrten Information Die von Ihnen begehrte Information, ein Schreiben von Herrn Christoph Erdmenger (Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium) an die Regierungspräsidien, ist identisch mit der von Ihnen bereits anderweitig beantragten Auskunft zum Thema „Erlass Schutzstreifen auf Landstraßen“ (Anfragenummer: 268881). Wir verweisen daher freundlich auf unsere Beantwortung des entsprechenden Antrages. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe erhoben werden. Diese Antwort erfolgt im Auftrag des Fachreferats. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Erlass - Schutzstreifen für den Radverkehr auf Außerorts-Straßen Das z.Zt. (Stand 28.02.2023) auch auf https://www…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Erlass - Schutzstreifen für den Radverkehr auf Außerorts-Straßen
Datum
28. Februar 2023
Status