Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Schrift- und E-Mail-Verkehr von Ihrer Behörde an die/den betroffenen Landwirt:in betreffend die Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gem. § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO bezüglich folgenden Vorgangs:

https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnungen-nach-ss-11-abs-1-pflschg-zu-flurstuecken-11/

Ihr Az. 23.28-7326-1/2023-UIG

Bitte übersenden Sie mir hierbei nur die Briefe/E-Mails/etc., die Sie an die/den Landwirt:in geschickt haben.
Einer Schwärzung etwaiger personenbezogener Daten stimme ich gerne zu. Ich hoffe, dass Sie meine Anfrage gebührenfrei beantworten können und bitte andernfalls um eine kurze Mitteilung vorab.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    18,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Schrift- und E-Mail-Verke…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
15. Februar 2024 19:28
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Schrift- und E-Mail-Verkehr von Ihrer Behörde an die/den betroffenen Landwirt:in betreffend die Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gem. § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO bezüglich folgenden Vorgangs: https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnungen-nach-ss-11-abs-1-pflschg-zu-flurstuecken-11/ Ihr Az. 23.28-7326-1/2023-UIG Bitte übersenden Sie mir hierbei nur die Briefe/E-Mails/etc., die Sie an die/den Landwirt:in geschickt haben. Einer Schwärzung etwaiger personenbezogener Daten stimme ich gerne zu. Ich hoffe, dass Sie meine Anfrage gebührenfrei beantworten können und bitte andernfalls um eine kurze Mitteilung vorab. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung Ihres Antrages werden wir Ihrer Anfrage nun nach…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
12. März 2024 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung Ihres Antrages werden wir Ihrer Anfrage nun nachkommen. Aufgrund der notwendigen Aufbereitung des Dokumentes zum Schutz personenbezogener Daten und des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes, müssen hierfür jedoch Gebühren erhoben werden. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach den §§ 1 (7) Nr. 1, 6 (1) Nr. 1 und 7 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) vom 23.09.2005 (GVBl. S. 325), geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 769) in Verbindung mit § 1 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 03.12.2001 (GVBl. S. 456) einschließlich aller Änderungen, i.V.m. Nr. 1.2.1. und 1.4.1.2 der Anlage Allgemeines Verwaltungskostenverzeichnis. Nach Erklärung ihres Einverständnisses zu dieser Festlegung übermitteln wir die begehrten Daten und den zugehörigen Kostenbescheid i.H.v. 18 € gern umgehend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, trotz der angekündigte…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
12. März 2024 22:39
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, trotz der angekündigten Festsetzung von Gebühren meinen Antrag weiterzubearbeiten und beantrage zugleich einen Erlass der Kosten, hilfsweise eine deutliche Ermäßigung. Zunächst bin ich der Auffassung, dass bei Anwendung des ThürTG gem. § 15 Abs. 1 S. 4 ThürTG die Auskunft hier gebührenfrei ist. Ausweislich der von Ihnen zitierten Ziffer 1.4.1.2 der Anlage des Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnises gehe ich davon aus, dass Sie für die Bearbeitung 15 Minuten Zeitaufwand veranschlagt haben. Dies ist jedenfalls ein "geringfügiger Aufwand" iSd § 15 Abs. 1 S. 4 ThürTG - für andere Informationsfreiheitsgesetze nimmt die Rechtsprechung an, dass jedenfalls bei weniger als 30 Minuten Zeitaufwand eine Auskunft gebührenfrei erfolgen soll. Dies ist auch hier realistisch, da lediglich bei wenigen Dokumenten die Adresszeile und die Anrede zu schwärzen sein dürfte. Gem. § 13 Abs. 4 ThürTG sind die personenbezogenen Daten behördlicher Mitarbeiter:innen nicht zu schwärzen. Hilfsweise dürfte es sich bei den begehrten Dokumenten aber auch um Umweltinformationen handeln, weil sie die Durchsetzung des unionsrechtlichen Umweltrechts berühren. Der EuGH hat unter Verweise auf die dem ThürUIG zugrundeliegende Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG folgendes festgestellt: „Diese Gebühr darf daher weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigen noch in irgendeiner Weise objektiv unangemessen erscheinen.“ (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – Rs. C-71/14, NVwZ 2015, 1588 Rn. 43). Auch sieht Art. 5 Abs. 3 der Umweltinformationsrichtlinie vor, dass unter gewissen festzulegenden Umständen Gebühren erlassen bzw. ermäßigt werden müssen. Inwieweit das ThürUIG dieser Anforderung gerecht wird kann offenbleiben, da die Richtlinie im Zweifel auch unmittelbare Anwendung findet. Den Maßstäben des EuGH folgend wäre eine Gebührenerhebung im vorliegenden Fall unbillig, weil sie meine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen würde: Ich bin Student und muss neben dem Studium in einem Minijob Geld hinzuverdienen, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Derzeit absolviere ich in den Semesterferien ein sechswöchiges universitäres Vollzeit-Pflichtpraktikum, das unvergütet ist, sodass ich während des Praktikums nicht arbeiten kann. Mir stehen damit diesen Monat [geschwärzt] Euro zur Verfügung, hiervon zahle ich [geschwärzt] Euro Miete für ein WG-Zimmer. Real bleiben mir damit [geschwärzt] Euro im Monat. Im Vergleich hierzu würde der Bürgergeld-Satz immerhin 563 Euro ohne Mietkosten betragen; mein mir diesen Monat zur Verfügung stehendes Geld beträgt mithin lediglich [geschwärzt],[geschwärzt] % des Regelbedarfs an Bürgergeld. Damit dürfte ich mich wohl unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden (siehe BVerfG 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). Ein etwaiger Anspruch auf Bürgergeld ist dadurch gesperrt, dass ich studiere. Das Praktikum ist verpflichtender Teil meiner Ausbildung. Ohne jeden Zweifel liegt hier somit ein sozialer Härtefall ganz außergewöhnlichen Ausmaßes vor, der einen Gebührenerlass erforderlich macht. Die von Ihnen veranschlagte Gebühr übersteigt meine finanzielle Leistungsfähigkeit. Dies ist in Ihrer Ermessensentscheidung über die Erhebung von Gebühren zu berücksichtigen. Nachweise über die hier dargelegten Umstände erbringe ich bei Bedarf gerne. Ich verkenne hierbei nicht, dass die festgesetzte Gebühr niedrig angesetzt ist - dies ändert jedoch nichts daran, dass meine Ausgaben in diesem Monat mein Einkommen deutlich übersteigen. Ich bitte Sie daher, die Anfrage zu beantworten und hierbei nach Möglichkeit von der Erhebung der Gebühr abzusehen, andernfalls eine angemessene Gebühr festzusetzen und diese unter Berücksichtigung oben aufgeführter Aspekte zu begründen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühen und Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300232 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> Wir haben Ihre Ausführungen zum Sachverhalt zur Kenntnis genommen und zur …
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
15. März 2024 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Wir haben Ihre Ausführungen zum Sachverhalt zur Kenntnis genommen und zur juristischen Prüfung an die für Uns zuständige Stelle weitergeleitet. Nach dem Vorliegen einer entsprechenden Einschätzung werden Wir Ihren Antrag gern schnellstmöglich weiterbearbeiten. Hiermit teile ich ihnen mit, dass die vierwöchige Frist ihres Antrages mit Ablauf zum heutigen Tage nicht eingehalten, und sich dementsprechend verlängern wird. Vielen Dank für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Guten Tag << Antragsteller:in >> nach juristischer Begutachtung ihres Vortrages zum Sachverhalt forder…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
28. März 2024 17:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> nach juristischer Begutachtung ihres Vortrages zum Sachverhalt fordern wir Sie hiermit auf, geeignete Nachweise über die Umstände ihres sozialen Härtefalles ganz außergewöhnlichen Ausmaßes bis zum 11.04.2024 einzureichen. Bei erfolgreicher Überprüfung im Nachgang durch unsere Stelle, können wir Ihnen das begehrte Schriftstück voraussichtlich kostenfrei zur Verfügung stellen. Wir wünschen ein frohes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, die Bearbeit…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
7. April 2024 17:42
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, die Bearbeitung dieses UIG-Antrags bzgl. des Schriftverkehrs zu Ihrem Az. 23.28-7326-1/2023-UIG bis zur Beantwortung meines Widerspruchs hinsichtlich Ihres Gebührenbescheids vom 13.03.2024 (Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1) auszusetzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300232/

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro anzutreffen. Ihre Nachrichten werden in …
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Schriftverkehr bzgl. Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#300232]
Datum
7. April 2024 17:42
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro anzutreffen. Ihre Nachrichten werden in diesem Zeitraum weder beantwortet noch umgeleitet. Ich wünsche ein frohes Osterfest und eine erholsame Ferienzeit. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt]