Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen
Muster/Beispiel-Schreiben im Zusammenhang mit Schulabsentismus
Im Einzelnen:
Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten werden Sie an Ihrer Schule regelmäßig oder in Einzelfällen Briefe schreiben (müssen). Zu den einzelnen Punkten liegen Ihnen entweder
a) entsprechende Vorlagen/Muster vor oder
b) Ihnen liegt zumindest das letzte jeweilige derartige Schreiben vor, welches Sie durch Anpassung als Vorlage/Muster nehmen können. Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten möchte ich Sie bitten, mir jeweils
a) eine entsprechende digitale Vorlage, die Sie vorliegen haben, zuzusenden.
Falls Sie keine Vorlage vorliegen haben, möchte ich Sie bitten,
b) mir irgendeinen derartigen Brief, den Sie versendet haben, mitzuteilen, wobei konkrete personenbezogene Daten nicht begehrt werden und gerne geschwärzt werden können. Es wird an Ihrer Schule sicherlich einen minderjährigen und einen volljährigen Schulabsentismus-Extremfall geben, in dessen Schulakte sich all diese Schreiben befinden sollten, der Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen sollte dementsprechend gering sein, insbesondere weil derartige Fälle der Schulleitung oft bereits aus dem Gedächtnis heraus bekannt sind. Nach § 10 SchulDSVO sind die Schülerakten bis 2 Jahre nach Ende des Schuljahres, in dem das Schulverhältnis endete, aufzubewahren. Sollte es sich ergeben, dass sich tatsächlich niemand an einen entsprechenden Extremfall an Ihrer Schule erinnern kann oder zu derartigen Extremfällen keine Schülerakten mehr vorhanden sind, dann bitte ich
c) zu beauskunften, dass kein entsprechendes Schreiben/Muster vorliegt, weil der Fall in noch vorhandenen Schülerakten nicht vorgekommen ist.
d) Sollten Sie im Einzelfall zu derartigen Schreiben
irgendeine Art Auswertung oder Statistik vorliegen haben,
bitte ich um Übersendung
(z.B. "Im Laufe des Schuljahres 2022/2023 wurden 32 Attest-Pflichten auferlegt
und 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Verfolgungsbehörden abgegeben.")
All die im Folgenden genannten Anlässe, Briefe zu schreiben, werden aufgelistet und aufgeführt in der Broschüre "Konzept zum Schulabsentismus" aus Mai 2022. Der Text wurde auch als Drucksache 19/3676 vom 02.03.2022 beim Schleswig-Holsteinischen Landtag veröffentlicht. Zu beiden finden Sie im Folgenden Links:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/Absentismus_Konzept.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03600/drucksache-19-03676.pdf
In Seite 14 der vorgenannten Drucksache heißt es im Abschnitt 4, dass Ihnen entsprechende Muster-Anschreiben zur Verfügung gestellt würden, dies sollte es besonders leicht machen, die gewünschten Auskünfte zu erfüllen. Der entsprechende Abschnitt der Broschüre ist jeweils in Klammern dahintergesetzt.
A) Verfügung der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag, an dem nicht am Unterricht teilgenommen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 4 SchulÄAufgV)
A.1) an die Eltern
A.3) an den volljährigen Schüler
B) wie A) aber schulärztliche Bescheinigung
B.1) an die Eltern
B.3) an den volljährigen Schüler
C) Hinweis auf Möglichkeit der Entlassung aus dem Schulverhältnis
nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 19 Absatz 4 SchulG
C.1) zu Beginn eines Schuljahres
C.1.1) an Eltern
C.1.2) an minderjährigen Schüler
C.1.3) an volljährigen Schüler
C.2) aus konkretem Anlass
C.2.1) an Eltern
C.2.2) an minderjährigen Schüler
C.2.3) an volljährigen Schüler
D) Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde (Landrat/Bürgermeister)
wegen einer Ordnungswidrigkeit nach
D.1) § 144 Abs. 1 Nr. 3 SchulG wegen der Eltern
D.2) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines minderjährigen Schülers
D.3) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines volljährigen Schülers
E) Unterrichtung der Schulaufsicht durch die Schulleitung über die Einzelfälle,
bei denen massive Fehlzeiten (>40 Fehltage)vorliegen,
verbindlich vorgeschrieben nach Abschnitt 3.2 auf Seite 12
der oben genannten Drucksache
E.1) bzgl. 1. Schulhalbjahr 22/23
E.2) bzgl. 2. Schulhalbjahr 22/23
E.3) bzgl. 1. Schulhalbjahr 23/24
F) Schreiben mit der Bitte um Zuführung zur Schule durch unmittelbaren Zwang nach § 28 SchulG
F.2) bzgl. eines minderjährigen Schülers
F.3) bzgl. eines volljährigen Schülers
Ergebnis der Anfrage
b), c), d) ignoriert.
Zu a) Ablehnung mit folgender Begründung:
"keine Information" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH)
"nicht abgeschlossen" (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG-SH)
Ähnliche Anfrage ans Ministerium: https://fragdenstaat.de/a/303615
Gleiche Anfragen an Schulen:
https://fragdenstaat.de/a/303618 (Gym Kronshagen)
https://fragdenstaat.de/a/303292 (Max-Planck Kiel)
https://fragdenstaat.de/a/303291 (Erich-Kästner Elmshorn)
https://fragdenstaat.de/a/303288 (GS Nortorf)
Antwort verspätet
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Datum20. März 2024
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23. April 2024
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