Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen

Muster/Beispiel-Schreiben im Zusammenhang mit Schulabsentismus

Im Einzelnen:
Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten werden Sie an Ihrer Schule regelmäßig oder in Einzelfällen Briefe schreiben (müssen). Zu den einzelnen Punkten liegen Ihnen entweder
a) entsprechende Vorlagen/Muster vor oder
b) Ihnen liegt zumindest das letzte jeweilige derartige Schreiben vor, welches Sie durch Anpassung als Vorlage/Muster nehmen können. Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten möchte ich Sie bitten, mir jeweils
a) eine entsprechende digitale Vorlage, die Sie vorliegen haben, zuzusenden.
Falls Sie keine Vorlage vorliegen haben, möchte ich Sie bitten,
b) mir irgendeinen derartigen Brief, den Sie versendet haben, mitzuteilen, wobei konkrete personenbezogene Daten nicht begehrt werden und gerne geschwärzt werden können. Es wird an Ihrer Schule sicherlich einen minderjährigen und einen volljährigen Schulabsentismus-Extremfall geben, in dessen Schulakte sich all diese Schreiben befinden sollten, der Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen sollte dementsprechend gering sein, insbesondere weil derartige Fälle der Schulleitung oft bereits aus dem Gedächtnis heraus bekannt sind. Nach § 10 SchulDSVO sind die Schülerakten bis 2 Jahre nach Ende des Schuljahres, in dem das Schulverhältnis endete, aufzubewahren. Sollte es sich ergeben, dass sich tatsächlich niemand an einen entsprechenden Extremfall an Ihrer Schule erinnern kann oder zu derartigen Extremfällen keine Schülerakten mehr vorhanden sind, dann bitte ich
c) zu beauskunften, dass kein entsprechendes Schreiben/Muster vorliegt, weil der Fall in noch vorhandenen Schülerakten nicht vorgekommen ist.

d) Sollten Sie im Einzelfall zu derartigen Schreiben
irgendeine Art Auswertung oder Statistik vorliegen haben,
bitte ich um Übersendung
(z.B. "Im Laufe des Schuljahres 2022/2023 wurden 32 Attest-Pflichten auferlegt
und 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Verfolgungsbehörden abgegeben.")

All die im Folgenden genannten Anlässe, Briefe zu schreiben, werden aufgelistet und aufgeführt in der Broschüre "Konzept zum Schulabsentismus" aus Mai 2022. Der Text wurde auch als Drucksache 19/3676 vom 02.03.2022 beim Schleswig-Holsteinischen Landtag veröffentlicht. Zu beiden finden Sie im Folgenden Links:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/Absentismus_Konzept.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03600/drucksache-19-03676.pdf

In Seite 14 der vorgenannten Drucksache heißt es im Abschnitt 4, dass Ihnen entsprechende Muster-Anschreiben zur Verfügung gestellt würden, dies sollte es besonders leicht machen, die gewünschten Auskünfte zu erfüllen. Der entsprechende Abschnitt der Broschüre ist jeweils in Klammern dahintergesetzt.

A) Verfügung der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag, an dem nicht am Unterricht teilgenommen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 4 SchulÄAufgV)
A.1) an die Eltern
A.3) an den volljährigen Schüler
B) wie A) aber schulärztliche Bescheinigung
B.1) an die Eltern
B.3) an den volljährigen Schüler

C) Hinweis auf Möglichkeit der Entlassung aus dem Schulverhältnis
nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 19 Absatz 4 SchulG
C.1) zu Beginn eines Schuljahres
C.1.1) an Eltern
C.1.2) an minderjährigen Schüler
C.1.3) an volljährigen Schüler
C.2) aus konkretem Anlass
C.2.1) an Eltern
C.2.2) an minderjährigen Schüler
C.2.3) an volljährigen Schüler

D) Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde (Landrat/Bürgermeister)
wegen einer Ordnungswidrigkeit nach
D.1) § 144 Abs. 1 Nr. 3 SchulG wegen der Eltern
D.2) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines minderjährigen Schülers
D.3) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines volljährigen Schülers

E) Unterrichtung der Schulaufsicht durch die Schulleitung über die Einzelfälle,
bei denen massive Fehlzeiten (>40 Fehltage)vorliegen,
verbindlich vorgeschrieben nach Abschnitt 3.2 auf Seite 12
der oben genannten Drucksache
E.1) bzgl. 1. Schulhalbjahr 22/23
E.2) bzgl. 2. Schulhalbjahr 22/23
E.3) bzgl. 1. Schulhalbjahr 23/24

F) Schreiben mit der Bitte um Zuführung zur Schule durch unmittelbaren Zwang nach § 28 SchulG
F.2) bzgl. eines minderjährigen Schülers
F.3) bzgl. eines volljährigen Schülers

Ergebnis der Anfrage

b), c), d) ignoriert.
Zu a) Ablehnung mit folgender Begründung:
"keine Information" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH)
"nicht abgeschlossen" (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG-SH)

Ähnliche Anfrage ans Ministerium: https://fragdenstaat.de/a/303615

Gleiche Anfragen an Schulen:
https://fragdenstaat.de/a/303618 (Gym Kronshagen)
https://fragdenstaat.de/a/303292 (Max-Planck Kiel)
https://fragdenstaat.de/a/303291 (Erich-Kästner Elmshorn)
https://fragdenstaat.de/a/303288 (GS Nortorf)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Muster/Beispiel-Schreiben im Zusammen…
An Gymnasium Kronshagen (Kronshagen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303618]
Datum
20. März 2024 09:17
An
Gymnasium Kronshagen (Kronshagen)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Muster/Beispiel-Schreiben im Zusammenhang mit Schulabsentismus Im Einzelnen: Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten werden Sie an Ihrer Schule regelmäßig oder in Einzelfällen Briefe schreiben (müssen). Zu den einzelnen Punkten liegen Ihnen entweder a) entsprechende Vorlagen/Muster vor oder b) Ihnen liegt zumindest das letzte jeweilige derartige Schreiben vor, welches Sie durch Anpassung als Vorlage/Muster nehmen können. Zu den nachfolgend aufgeführten Punkten möchte ich Sie bitten, mir jeweils a) eine entsprechende digitale Vorlage, die Sie vorliegen haben, zuzusenden. Falls Sie keine Vorlage vorliegen haben, möchte ich Sie bitten, b) mir irgendeinen derartigen Brief, den Sie versendet haben, mitzuteilen, wobei konkrete personenbezogene Daten nicht begehrt werden und gerne geschwärzt werden können. Es wird an Ihrer Schule sicherlich einen minderjährigen und einen volljährigen Schulabsentismus-Extremfall geben, in dessen Schulakte sich all diese Schreiben befinden sollten, der Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen sollte dementsprechend gering sein, insbesondere weil derartige Fälle der Schulleitung oft bereits aus dem Gedächtnis heraus bekannt sind. Nach § 10 SchulDSVO sind die Schülerakten bis 2 Jahre nach Ende des Schuljahres, in dem das Schulverhältnis endete, aufzubewahren. Sollte es sich ergeben, dass sich tatsächlich niemand an einen entsprechenden Extremfall an Ihrer Schule erinnern kann oder zu derartigen Extremfällen keine Schülerakten mehr vorhanden sind, dann bitte ich c) zu beauskunften, dass kein entsprechendes Schreiben/Muster vorliegt, weil der Fall in noch vorhandenen Schülerakten nicht vorgekommen ist. d) Sollten Sie im Einzelfall zu derartigen Schreiben irgendeine Art Auswertung oder Statistik vorliegen haben, bitte ich um Übersendung (z.B. "Im Laufe des Schuljahres 2022/2023 wurden 32 Attest-Pflichten auferlegt und 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Verfolgungsbehörden abgegeben.") All die im Folgenden genannten Anlässe, Briefe zu schreiben, werden aufgelistet und aufgeführt in der Broschüre "Konzept zum Schulabsentismus" aus Mai 2022. Der Text wurde auch als Drucksache 19/3676 vom 02.03.2022 beim Schleswig-Holsteinischen Landtag veröffentlicht. Zu beiden finden Sie im Folgenden Links: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/Absentismus_Konzept.pdf?__blob=publicationFile&v=3 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03600/drucksache-19-03676.pdf In Seite 14 der vorgenannten Drucksache heißt es im Abschnitt 4, dass Ihnen entsprechende Muster-Anschreiben zur Verfügung gestellt würden, dies sollte es besonders leicht machen, die gewünschten Auskünfte zu erfüllen. Der entsprechende Abschnitt der Broschüre ist jeweils in Klammern dahintergesetzt. A) Verfügung der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag, an dem nicht am Unterricht teilgenommen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 4 SchulÄAufgV) A.1) an die Eltern A.3) an den volljährigen Schüler B) wie A) aber schulärztliche Bescheinigung B.1) an die Eltern B.3) an den volljährigen Schüler C) Hinweis auf Möglichkeit der Entlassung aus dem Schulverhältnis nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. § 19 Absatz 4 SchulG C.1) zu Beginn eines Schuljahres C.1.1) an Eltern C.1.2) an minderjährigen Schüler C.1.3) an volljährigen Schüler C.2) aus konkretem Anlass C.2.1) an Eltern C.2.2) an minderjährigen Schüler C.2.3) an volljährigen Schüler D) Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde (Landrat/Bürgermeister) wegen einer Ordnungswidrigkeit nach D.1) § 144 Abs. 1 Nr. 3 SchulG wegen der Eltern D.2) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines minderjährigen Schülers D.3) § 144 Abs. 1 Nr. 2 SchulG wegen eines volljährigen Schülers E) Unterrichtung der Schulaufsicht durch die Schulleitung über die Einzelfälle, bei denen massive Fehlzeiten (>40 Fehltage)vorliegen, verbindlich vorgeschrieben nach Abschnitt 3.2 auf Seite 12 der oben genannten Drucksache E.1) bzgl. 1. Schulhalbjahr 22/23 E.2) bzgl. 2. Schulhalbjahr 22/23 E.3) bzgl. 1. Schulhalbjahr 23/24 F) Schreiben mit der Bitte um Zuführung zur Schule durch unmittelbaren Zwang nach § 28 SchulG F.2) bzgl. eines minderjährigen Schülers F.3) bzgl. eines volljährigen Schülers
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im soeben gesendeten Schreiben habe ich die aus meiner Sicht häufigsten Fälle abgehandelt, aber auch …
An Gymnasium Kronshagen (Kronshagen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303618]
Datum
20. März 2024 09:19
An
Gymnasium Kronshagen (Kronshagen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im soeben gesendeten Schreiben habe ich die aus meiner Sicht häufigsten Fälle abgehandelt, aber auch zu den selteneren Fällen würde ich gerne nach entsprechenden Schreiben Ihrerseits fragen: G) Anhörung einer Person dazu, sie durch Verwaltungsakt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten (Schulbesuch) anzuhalten (7.1.1) G.1) der Eltern zu § 11 Absatz 2 Satz 1 und § 26 Absatz 1 Nr. 1 SchulG G.2) des minderjährigen Schülers zu § 11 Absatz 2 Satz 1 G.3) des volljährigen Schülers zu § 11 Absatz 2 Satz 1 und § 26 Absatz 2 i.V.m Absatz 1 Nr. 1 SchulG H) Verpflichtungsbescheid zu H) (7.1.2) H.1) zu G.1) H.2) zu G.2) H.3) zu G.3) J) Festsetzungsbescheid zu H) (7.1.3) J.1) zu H.1) J.2) zu H.2) J.3) zu H.3) K) Schreiben an die Landeskasse bzgl. Zwangsgeld-Eintreibung nach J) (7.1.4) K.1) zu J.1) K.2) zu J.2) K.3) zu J.3) L) Wiederholungs-Festsetzungsbescheid zu J) L.1) zu J.1) L.2) zu J.2) L.3) zu J.3) M) Schreiben an die Landeskasse bzgl. Klärung der Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes nach J)/K)/L) N) Erklärung der Landeskasse zu M), dass Zwangsgeld N1) uneinbringlich ist N2) bezahlt wurde N3) anderes Ergebnis O) Antrag an Verwaltungsgericht zur Anordnung von Ersatzzwangshaft zu H) O.1) zu H.1) O.2) zu H.2) O.3) zu H.3) P)Hinweis zur Erfüllung der Pflicht nach Artikel 13 Absatz 3 DSGVO (Vergleiche Abschnitt 9.4 der Broschüre) P.1) bei einer Information des Jugendamts durch die Schule P.1.1) an die Eltern P.1.2) an den minderjährigen Schüler P.2) bei einer Information der Landeskasse über eine Festsetzung eines Zwangsgelds (7.1.3/7.1.4) P.2.1) an die Eltern P.2.2) an den minderjährigen Schüler P.2.3) an den volljährigen Schüler P.3) bei einer Information des Verwaltungsgerichts über eine Anordnung der Ersatzzwangshaft (7.1.6) P.3.1) an die Eltern P.3.2) an den minderjährigen Schüler P.3.3) an den volljährigen Schüler P.4) bei einer Information einer Ordnungsbehörde zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens (7.2) P.4.1) an die Eltern P.4.2) an den minderjährigen Schüler P.4.3) an den volljährigen Schüler Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gymnasium Kronshagen (Kronshagen)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG SH wird abgelehnt. Mit Antrag vom 2…
Von
Gymnasium Kronshagen (Kronshagen)
Betreff
AW: [EXTERN] Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303618]
Datum
28. März 2024 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG SH wird abgelehnt. Mit Antrag vom 20. März 2024 begehren Sie die Übersendung von Muster-Anschreiben in Absentismusverfahren, die Sie in Ihrem Antrag einzeln bezeichnen. Bei den von Ihnen begehrten Schriftstücken handelt es sich lediglich um Vorlagen/Mustertexte, die keine Informationen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG darstellen, weil sie keine eigenen inhaltlichen Aussagen enthalten. Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass eigene inhaltliche Aussagen enthalten sind, steht einer Veröffentlichung der Ausschlussgrund des § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG entgegen, weil es sich um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.3.2024 auf meinen Antrag vom 20.3.2024.  1) Auch Mustertexte und…
An Gymnasium Kronshagen (Kronshagen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303618]
Datum
28. März 2024 10:37
An
Gymnasium Kronshagen (Kronshagen)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.3.2024 auf meinen Antrag vom 20.3.2024.  1) Auch Mustertexte und Vorlagen sind Informationen. Der Begriff im IZG ist entsprechend weit auszulegen.   2)   2.1) Mustertexte und Vorlagen, die bereits verwendet wurden oder für die Verwendung/Benutzung freigegeben wurden, sind abgeschlossene Schriftstücke.   2.2) Spätestens in dem Moment, in dem die Arbeit an einem entsprechenden Schriftstück derart eine Zäsur erfährt, dass es beispielsweise von einem Mitarbeiter einem anderen zum Korrekturlesen übersendet wird, ist es abgeschlossen. Insbesondere wenn die Bearbeitenden in unterschiedlichen Behörden sitzen.   2.3) Auch das Einstellen der Arbeit an einem Schriftstück für einen längeren Zeitraum ist ein Abschluss.   2.4) Das Justizministerium wurde in der folgenden Anfrage nach Mustertexten gefragt und antwortete entsprechend:   https://fragdenstaat.de/anfrage/hinweise-empfehlungen-rundschreiben-des-mjevg-an-die-lebensmitteluberwachungsbehorden-im-rahmen-der-aktion-topf-secret/  In der gesendeten ZIP-Datei ist ein Dokument, welches nahezu ausschließlich ein Musterschreiben enthält. Das Justiz-Ministerium gibt also auf Nachfrage Musterschreiben heraus. 3) Etliche Mustertexte sollten Ihnen durch das Bildungs-Ministerium zugesendet worden sein. Diese Texte sind also sowieso abgeschlossene Dokumente, weil es genau einen spezifischen Stand gibt, den das Ministerium versendet hat. 4) Ich hatte bei meiner Anfrage auch auf die Möglichkeit abgestellt, sollten Sie keine Mustertexte zur Verfügung haben, mir ein derartiges Schreiben, dass Sie tatsächlich versendet haben, zuzusenden, wobei ich die personenbezogenen Daten nicht begehre. Bei einem entsprechend geschwärzten Schriftstück bleibt dann nur das über, was eben auch in einem Muster/Beispiel-Schreiben steht. Da es jedoch viel einfacher ist, ein Muster aus dem Computer weiterzuleiten als ein (digitales/analoges) Dokument zu anonymisieren habe ich eben die Aufwands-arme Variante gleich vorgeschlagen. 5) Bei allen Ablehnungsgründen ist nach § 9 IZG zu überprüfen, ob das "jeweils ergebende öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt" https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=InfoZG_SH_!_9 Einen Netzlaufwerk-Ordner mit den entsprechenden Muster-Dateien zu einer ZIP-Datei zu machen und mir zuzusenden,  bewahrt das "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" vollkommen. 6) Ich bezweifle, dass Ihnen zu jedem einzelnen Punkt überhaupt ein Musterschreiben vorliegt. Folglich geht meine Anfrage direkt weiter zu b, dass ich ein geschwärztes Bespielschreiben erfrage, ferner bezweifle ich, dass Ihnen zu jedem Punkt ein Beispiel-Schreiben vorliegt, somit bat ich sie um c), der Aussage, dass zu diesem Fall keiner Musterschreiben vorliegt und kein Beispielschreiben anonymisiert werden kann, weil keines vorliegt. 7) Meine Anfrage d) haben Sie gar nicht beantwortet. Da das Ministerium von Ihnen E) fordert, sollte in gewissem Umfang d) auch bei Ihnen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen  << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303618/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen“ [#303618]
Datum
28. März 2024 10:42
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303618/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil * Muster-Schreiben nicht als Informationen angesehen werden * Muster-Schreiben als "nicht-abgeschlossen" Informationszugang ohne Abwägung ausschließen sollen, * auf meinen Antrag d) überhaupt nicht eingegangen wurde, * die Antwort der Behörde von "<<E-Mail-Adresse>>" kommt, aber keinen Aussteller erkennen lässt, niemanden, der für den Inhalt dieser E-Mail verantwortlich zeichnet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303618.pdf Anfragenr: 303618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303618/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen“ [#303618]
Datum
2. April 2024 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde diesbezüglich angeschrieben. Das Schreiben finden S…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Schulabsentismus-Schreiben und -Zahlen“ [#303618]
Datum
2. April 2024 15:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde diesbezüglich angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen