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schwarze Gebäudefassaden

Anfrage an: Umweltbundesamt

bitte teilen Sie mir mit aus welchem Grund REWE als eine der größten Lebensmittelketten Deutschlands im Jahr 2023 im Rahmen einer Filialrenovierung seine komplette Gebäudefassadeassade schwarz streichen darf. Coroprate Design hin oder her, die notwendige Klimatisierung des Gebäudes wird dadurch deutlich mehr wertvolle Ressourcen verschwenden als eine helle Gebäudefassade. Der REWE in meinem Wohnort wird derzeit renoviert und die zuvor hellgraue Fassade wurde in den letzten Tagen komplett schwarz angestrichen. Ich sehe Sie als Umweltbundesamt in der Verantwortung so etwas zu verbieten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mir mit aus welchem …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
schwarze Gebäudefassaden [#284398]
Datum
22. Juli 2023 06:14
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit aus welchem Grund REWE als eine der größten Lebensmittelketten Deutschlands im Jahr 2023 im Rahmen einer Filialrenovierung seine komplette Gebäudefassadeassade schwarz streichen darf. Coroprate Design hin oder her, die notwendige Klimatisierung des Gebäudes wird dadurch deutlich mehr wertvolle Ressourcen verschwenden als eine helle Gebäudefassade. Der REWE in meinem Wohnort wird derzeit renoviert und die zuvor hellgraue Fassade wurde in den letzten Tagen komplett schwarz angestrichen. Ich sehe Sie als Umweltbundesamt in der Verantwortung so etwas zu verbieten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284398/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage und natürlich Ihr Interesse am Thema Klimas…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
schwarze Gebäudefassaden [#284398]
Datum
24. Juli 2023 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage und natürlich Ihr Interesse am Thema Klimaschutz. Wir können zu den von Ihnen ausgeführten Details jedoch leider keine Informationen weitergeben, da wir zur Sachlage Fassadengestaltung bzw. den Gründen der Firma Rewe keine Kenntnis haben. Im Klimaschutzgesetz ist der Bereich Energieeinsparung durch die Wahl von Farben nicht hinterlegt bzw. reglementiert. Hinweisen möchten wir Sie auf unsere Veröffentlichung zum Thema „Geo-Engineering“<https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering-wirksamer-klimaschutz-groessenwahn> (Seite 12, Punkt 01), hier finden Sie z. B. Informationen zum Weißen von Dächern als möglichen Beitrag zum Klimaschutz. Wir möchten Sie bitten, Ihre Fragen direkt an die Firma Rewe zu richten bzw. Ihre Bedenken dort anzubringen – der Bereich Nachhaltigkeit ist dort prioritär hinterlegt: www.rewe.de/nachhaltigkeit/ Mit freundlichen Grüßen