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Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad

Warum wird es weiterhin hingenommen, dass Radfahrer im Straßenverkehr massiv durch Fehlverhalten der Kraftfahrer gefährdet werden?
Nahtoderlebnisse sind für uns Radfahrer im bergischen Land durch mehrfache Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und Nichteinhaltung der Vorfahrtsregel an der Tagesordnung. Teilweise wird der PKW aus Hass gegen Radfahrer bewusst als Waffe missbraucht, um Diese von der Straße fernzuhalten.
Auch die Polizei hält sich nicht an den Sicherheitsabstand.
Dies verstößt gegen den Grundsatz der STVO und gegen Artikel 1 des Grundgesetz.
Wann gibt es zum Schutz des Lebens der Radfahrer endlich Aufklärung, Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Milena Emde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Milena Emde
Betreff
Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad [#234685]
Datum
6. Dezember 2021 11:41
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird es weiterhin hingenommen, dass Radfahrer im Straßenverkehr massiv durch Fehlverhalten der Kraftfahrer gefährdet werden? Nahtoderlebnisse sind für uns Radfahrer im bergischen Land durch mehrfache Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und Nichteinhaltung der Vorfahrtsregel an der Tagesordnung. Teilweise wird der PKW aus Hass gegen Radfahrer bewusst als Waffe missbraucht, um Diese von der Straße fernzuhalten. Auch die Polizei hält sich nicht an den Sicherheitsabstand. Dies verstößt gegen den Grundsatz der STVO und gegen Artikel 1 des Grundgesetz. Wann gibt es zum Schutz des Lebens der Radfahrer endlich Aufklärung, Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Milena Emde Anfragenr: 234685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234685/ Postanschrift Milena Emde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Milena Emde
Milena Emde
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad“ …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Milena Emde
Betreff
AW: Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad [#234685]
Datum
9. Januar 2022 20:48
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad“ vom 06.12.2021 (#234685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Milena Emde Anfragenr: 234685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234685/ Postanschrift Milena Emde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Milena Emde
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad“ …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Milena Emde
Betreff
AW: Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad [#234685]
Datum
9. Januar 2022 20:49
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad“ vom 06.12.2021 (#234685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Milena Emde Anfragenr: 234685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234685/
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Emde, haben Sie Dank für Ihre u.a. E-Mail, für die die Zuständigkeit innerhalb der Landesregier…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sicherheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad [#234685]
Datum
10. Januar 2022 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,2 KB


Sehr geehrte Frau Emde, haben Sie Dank für Ihre u.a. E-Mail, für die die Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Innenministerium liegt. Durch ein Büroversehen wurde Ihre E-Mail erst kürzlich dorthin weitergeleitet. Ich bitte daher noch um etwas Geduld, bis die Antwort an Sie ergehen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 6.12.2021 Sehr geehrter Frau Emde, mit Ihrer mir durch das Ministerium für Verkehr des Landes No…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 6.12.2021
Datum
14. Januar 2022 09:33
Status
image001.png
9,7 KB
image002.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Frau Emde, mit Ihrer mir durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigkeitshalber zugeleiteten Eingabe vom 06.12.2021 begehren Sie eine Durchsetzung und Kontrolle des Sicherheitsabstandes von 1,5 m von Kfz-Führenden gegenüber Radfahrenden durch die Polizei. Darauf bezugnehmend kann ich Ihnen zu Ihrer Eingabe Folgendes mitteilen. Den Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen ist das methodische Vorgehen zur Überwachung und Ahndung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden bekannt. Zur Kontrolle des Seitenabstands gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen zur Feststellung eines Verstoßes (z. B. durch Berechnungen von Mindest- oder Restfahrbahnbreiten mit Vermessungen, durch konkretisierte Schätzungen ohne Messungen), allerdings noch kein zertifiziertes technisches Messgerät. Die lokalen Schwerpunkte bei der Verkehrsüberwachung liegen auf Örtlichkeiten, bei denen von einem besonders hohem Risiko auszugehen ist. Dazu richtet sich die polizeiliche Verkehrsarbeit in Nordrhein-Westfalen nach der Fachstrategie Verkehr aus. Danach gilt es, vor allem schwere Verkehrsunfälle zu verhindern und von der Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden. Dies wird bei Verkehrsverstößen Anderer gegenüber Radfahrenden von Seiten der Polizei Nordrhein-Westfalen umgesetzt, insbesondere auch, weil Radfahrende sogenannte ungeschützte Verkehrsteilnehmende sind. Mit freundlichen Grüßen