Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher feststellen

1. Wie wird aktuell das Unterschreiten des Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher festgestellt?
2. Welche Weisungen an die Polizei liegen diesbezüglich vor?

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat leider keine Informationen darüber (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen/). Und das Niedersächsisches Justizministerium verweist auf Ihre Zuständigkeit. (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen-1/#nachricht-840213) Deswegen meine Anfrage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie wird aktuell das Unterschreite…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher feststellen [#289841]
Datum
9. Oktober 2023 13:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie wird aktuell das Unterschreiten des Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher festgestellt? 2. Welche Weisungen an die Polizei liegen diesbezüglich vor? Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat leider keine Informationen darüber (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen/). Und das Niedersächsisches Justizministerium verweist auf Ihre Zuständigkeit. (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen-1/#nachricht-840213) Deswegen meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289841/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#604 Guten Tag, das Bundesinnenministerium und für Heimat ist für diese Thematik nicht zuständig. N…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher feststellen [#289841](#604)
Datum
9. Oktober 2023 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#604 Guten Tag, das Bundesinnenministerium und für Heimat ist für diese Thematik nicht zuständig. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Polizeihoheit und die Ausübung der staatlichen Befugnisse den Bundesländern übertragen (Art. 30 und 83 GG: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung triff oder zulässt" bzw. "Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt."). Mithin sind die Länder für die einschlägige Gesetzgebung, z. B. Polizeigesetze, die Organisation des Polizeiwesens und für die Durchführung aller aus dem Aufgabenbereich resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen - insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - eigenverantwortlich zuständig. Bei der von Ihnen zitierten Anfrage hat das Niedersächsische Ministerium für Justiz zwar auf das Innenministerium verwiesen, gemeint war jedoch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Besten Dank. Da habe ich wieder was gelernt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >&…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher feststellen [#289841](#604) [#289841]
Datum
10. Oktober 2023 09:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Besten Dank. Da habe ich wieder was gelernt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289841/