Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl"

Die "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" wird von den U.S-amerikanischen Streitkräften in der Nähe von Kaiserslautern betrieben.
Siehe:
https://goo.gl/maps/cJy3uM4fw5QhNz3H8
Weiterführende Informationen:
https://www.satellitetoday.com/government-military/2017/08/24/ultisat-support-envistacom-largest-us-army-teleport-overseas/

An diesem Standort wurden in der Vergangenheit Funkanlagen betrieben mit der Bundesnetzagentur Standortbescheinigung Nummer 401666.
Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht.
D.h. die Standortbescheinigung vom 21.12.2005 hat den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung.

Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell.
Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wurde vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen.
Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt.
Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen.

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/152645

Nach meinem Verständnis der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" müssen jedoch auch in diesem Anwendungsfall die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Hier hat mich die Bundesnetzagentur an Sie verwiesen, da es sich um Liegenschaften von Gaststreitkräften handelt.

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" für den oben genannten Funkanlagenstandort belegen.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Enterprise Satel…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" [#213307]
Datum
20. Februar 2021 22:56
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" wird von den U.S-amerikanischen Streitkräften in der Nähe von Kaiserslautern betrieben. Siehe: https://goo.gl/maps/cJy3uM4fw5QhNz3H8 Weiterführende Informationen: https://www.satellitetoday.com/government-military/2017/08/24/ultisat-support-envistacom-largest-us-army-teleport-overseas/ An diesem Standort wurden in der Vergangenheit Funkanlagen betrieben mit der Bundesnetzagentur Standortbescheinigung Nummer 401666. Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht. D.h. die Standortbescheinigung vom 21.12.2005 hat den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung. Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell. Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wurde vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur beantragt. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen. Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt. Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/152645 Nach meinem Verständnis der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" müssen jedoch auch in diesem Anwendungsfall die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Hier hat mich die Bundesnetzagentur an Sie verwiesen, da es sich um Liegenschaften von Gaststreitkräften handelt. Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" für den oben genannten Funkanlagenstandort belegen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden g…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
Antwort: [1004-UIG-021] Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" [#213307]
Datum
22. Februar 2021 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden gemäß § 10 (1) IFG bzw. § 12 (1) UIG voraussichtlich Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem personellen und zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Bescheid nach IFG/UIG/VIG zu Ihrer Anfrage vom 20. Febru…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
Antwort: [1004-UIG-021] Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" [#213307]
Datum
8. März 2021 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Bescheid nach IFG/UIG/VIG zu Ihrer Anfrage vom 20. Februar 2021: Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: [1004-UIG-021] Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl" [#213307]
Datum
8. März 2021 13:34
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>