Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein"

Die SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein ist eine Einrichtung zur weltweiten Steuerung von Drohnen der U.S.-amerikanischen Streikräfte, auf dem Gelände der U.S. Air Base Ramstein in der Nähe von Kaiserslautern.
Der gesamte Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen wird hier abgewickelt.
siehe
https://goo.gl/maps/VSen55ed947RLJzg6
Weiterführende Informationen:
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08215_200415.pdf

An diesem Standort wurden in der Vergangenheit Funkanlagen betrieben mit der Bundesnetzagentur Standortbescheinigung Nummer 401693.
Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht.
D.h. die Standortbescheinigung STOB 401693 hatte den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung.

Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell.
Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wurde vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen.
Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt.
Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen.

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/217207

Nach meinem Verständnis der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" müssen jedoch auch in diesem Anwendungsfall die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Hier hat mich die Bundesnetzagentur an Sie verwiesen, da es sich um Liegenschaften von Gaststreitkräften handelt.

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" für den oben genannten Funkanlagenstandort belegen.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die SATCOM-Relaisstation d…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein" [#217592]
Datum
6. April 2021 23:39
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein ist eine Einrichtung zur weltweiten Steuerung von Drohnen der U.S.-amerikanischen Streikräfte, auf dem Gelände der U.S. Air Base Ramstein in der Nähe von Kaiserslautern. Der gesamte Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen wird hier abgewickelt. siehe https://goo.gl/maps/VSen55ed947RLJzg6 Weiterführende Informationen: http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08215_200415.pdf An diesem Standort wurden in der Vergangenheit Funkanlagen betrieben mit der Bundesnetzagentur Standortbescheinigung Nummer 401693. Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht. D.h. die Standortbescheinigung STOB 401693 hatte den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung. Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell. Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wurde vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur beantragt. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen. Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt. Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/217207 Nach meinem Verständnis der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" müssen jedoch auch in diesem Anwendungsfall die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Hier hat mich die Bundesnetzagentur an Sie verwiesen, da es sich um Liegenschaften von Gaststreitkräften handelt. Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" für den oben genannten Funkanlagenstandort belegen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217592/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Mit fre…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein" [#217592]
Datum
20. April 2021 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden des Bescheids zu A…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein" [#217592]
Datum
20. April 2021 19:19
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden des Bescheids zu Aktenzeichen 63-10-00. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217592/