Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an der "SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein"
Die SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein ist eine Einrichtung zur weltweiten Steuerung von Drohnen der U.S.-amerikanischen Streikräfte, auf dem Gelände der U.S. Air Base Ramstein in der Nähe von Kaiserslautern.
Der gesamte Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen wird hier abgewickelt.
siehe
https://goo.gl/maps/VSen55ed947RLJzg6
Weiterführende Informationen:
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08215_200415.pdf
An diesem Standort wurden in der Vergangenheit Funkanlagen betrieben mit der Bundesnetzagentur Standortbescheinigung Nummer 401693.
Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht.
D.h. die Standortbescheinigung STOB 401693 hatte den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung.
Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell.
Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wurde vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur beantragt.
Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen.
Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt.
Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/217207
Nach meinem Verständnis der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" müssen jedoch auch in diesem Anwendungsfall die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Hier hat mich die Bundesnetzagentur an Sie verwiesen, da es sich um Liegenschaften von Gaststreitkräften handelt.
Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" für den oben genannten Funkanlagenstandort belegen.
Vielen Dank.
Information nicht vorhanden
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Datum6. April 2021
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11. Mai 2021
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