Signa Gruppe um R. Benko
Alle Termine, Treffen, Telefonate oder Kommunikation von Mitgliedern des EZB-Rates, einschließlich des EZB Direktoriums, im Zusammenhang mit Risiken aus geschäftlichen Verbindungen von Banken zur Signa Gruppe https://www.signa.at/de/unternehmen/, die im Jahr 2023 erfolgt ist.
Ergebnis der Anfrage
Sehr geehrter Herr DeMasi,
24. Mai 2023 Aktenzeichen: LS/PS/2023/18
vielen Dank für Ihre -MEail vom 26.April 2023. Wunschgemäß haben wir von Ihren zwei Anträgen den Antrag priorisiert, der „alle Termine, Treffen, Telefonate oder Kommunikation von Mitgliedern des EZB-Rates, einschließlich des EZB-Direktoriums, im Zusammenhang mit Risiken aus geschäftlichen Verbindungen von Banken zur Signa Gruppe (https://www.signa.at/de/unternehmen/), die im Jahr 2023 erfolgt ist“betrift.
Präsidenten und Gouverneure der nationa len Zentralbanken
Wie wir bereits in unserer E-Mail vom 29.März 2023 dargelegt haben, kann die EZB Anfragen, die sich auf Kommunikation von Mitglieder desEZB-Ratsbeziehen, nur insofern bearbeiten, als sie sich auf die sechs Mitglieder des E-ZDBirektoriums in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des EZB-Rates beziehen. Soweit sich Ihr Antragalsoauf Mitglieder des EZB-Rates bezieht, die Präsident einer nationalen Zentralbank sind, möchten wir Sie bitten, sich an die betreffenden nationalen Einrichtungen zu wenden. Die in der vorgenannten E-Mail enthaltenen Links können wieder als Ausgangspunkt für etwaige relevante Treffen dieser Präsidenten oder Gouverneure nationalerZentralbanken dienen. Abgesehen von diesen Kalendereinträgen werden etwaige sonstige einschlägige Informationen und Dokumentationen von den jeweiligennationalen Zentralbanken geführt und müssten bei diesen angefragt werden.
ECB-UNRESTRICTED
Mitglieder des EZB -Direktoriums
Darüber hinaus möchten wir Sie, wie bereits zuvor, darauf hinweisen, dass etwaige Treffen von Mitgliedern des EZB-Direktoriums im BereichTerminkalender der Direktoriumsmitglieder im öffentlichen Dokumentenverzeichnis der EZB für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Was den vorliegenden Antrag betrifft, können wir bestätigen, dass keines der aufgeführten Treffen für diesen Antrag relevant ist. Auchhaben in diesem Jahr bis zum TagIhres Antrageskeine sonstigen relevanten Interaktionen von Mitgliedern des -EDZiBrektoriums zum genannten Themenkomplex stattgefunden.
Anwendbarer rechtlicher Rahmen
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Bedingungen und Einschränkungen, unter denen die EZB der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten der EZB gewähnrtE,ZBi- Beschluss2004/31 geregelt sind. Die Verordnung(EG) Nr.1049/20012 gilt nur für Anträge auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Was ferner die Verordnung(EG) Nr.1367/20063 betrifft, konnten wir keinen Umweltaspekt erkennen, der die Anwendung dieser Verordnung in Bezug aufrenIhAntrag rechtfertigen würde.
Wir werden Ihren zweiten Antrag gesondert beantworten. Mit freundlichen Grüßen
[gez.]
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Generaldirektorin Sekretariat
Information nicht vorhanden
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Datum22. April 2023
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15. Mai 2023
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