Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.
2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292634]
Datum
17. November 2023 19:11
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen. 2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen. Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rhein…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292634]
Datum
19. Dezember 2023 13:18
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020“ vom 17.11.2023 (#292634) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Titz
Anfragenr: 292634 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
Anfragenr: 292634
Datum
21. Dezember 2023 17:47
Status
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geschwärzt
4,1 MB
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24,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen ganz herzlich …
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
8. Januar 2024 18:03
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre umfangreiche Antwort und Einschätzung hinsichtlich der absehbar entstehenden Gebühren für die Durchsicht der Dokumente und etwaige Schwärzungen. Ich habe mich sehr gefreut zu sehen, dass Sie – im Gegensatz zu so manch anderer Behörde – sich die Mühe gemacht haben, meinen Anspruch zu prüfen und Ihrer Behörde auch Transparenz ein so hohes Gut ist! Zu Ihren Ausführungen nehme ich gerne wie folgt Stellung: I. Gebühren Als Grundlage für die Erhebung von Gebühren gehen Sie von § 5 Abs. 1, 2 UIG NRW iVm § 2 Abs. 1 GebG NRW iVm § 1 Abs. 1 AVwGebO NRW iVm Tarifstelle 8.2 derselben aus. Sie schätzen die entstehenden Gebühren angesichts der umfangreichen begehrten Dokumente grob auf 350 Euro und berücksichtigen dabei bereits den Umstand, dass die Gebühren keine abschreckende Wirkung entfalten sollen. Ich möchte Sie bitten, bei der Landesregierung anzufragen, ob die im Haushalt gem. a.a.O. Tarifstelle 8.2.2 zur Verfügung gestellten bereits ausgeschöpft sind. Angesichts der Tatsache, dass diese Mittel in den letzten Jahren bei weitem nicht abgerufen wurden gehe ich davon aus, dass dies auch in diesem Jahr nicht der Fall sein wird (https://fragdenstaat.de/anfrage/haushaltsmittel-fuer-die-bereitstellung-von-umweltinformationen/). Ausgehend vom Wortlaut der a.a.O. Tarifstelle 8.2.2 gehe ich sogar davon aus, dass Sie keine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Gebühren haben dürften, sofern dort noch Haushaltsmittel vorhanden sind. II. Auslagen Ich stimme Ihnen insofern zu, als dass grundsätzlich im UIG eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Auslagen besteht. Allerdings gelten die obigen Ausführungen in gleicher Weise auch für Auslagen (siehe a.a.O. Tarifstelle 8.2.2 „Herausgabe von Duplikaten“), sodass jedenfalls für mich keine Gebühren anfallen sollten. Im Übrigen hatte ich um eine elektronische Antwort gebeten und insoweit auf § 2 S. 2 UIG NRW verwiesen. Sie halten eine postalische Übersendung womöglich dann für notwendig, wenn Sie die begehrten Dokumente so versenden müssten, dass gesichert nur ich persönlich Zugriff darauf hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen dies der Fall sein sollte und hatte ferner die Absicht, die Dokumente auf FragDenStaat.de frei zugänglich zu veröffentlichen. Ich bitte Sie daher – sollte der Fall Ihrer Meinung nach eintreten – um Erläuterungen hierzu. Nichtsdestoweniger kann ich Ihnen bei Bedarf auch meine de-Mail-Adresse mitteilen, sodass Sie mir die Dokumente sicher elektronisch übermitteln können. Präferieren würde ich allerdings eine Antwort an diese E-Mail-Adresse hier. Jedenfalls sollten damit im Ergebnis keine Auslagen anfallen. III. Hilfsweise ergänzend: Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit gem. § 3 AVwGebO NRW Hilfsweise trage ich ergänzend vor, dass ich als Student nur über sehr begrenzte Mittel verfüge und Wohngeld beziehe. Mein monatlicher Wohngeldanspruch beträgt ca. 250 Euro, somit würden die von Ihnen veranschlagten Gebühren ca. das 1,5fache dessen beanspruchen, was mir an Sozialleistungen zusteht und reicht beinahe an meine tatsächliche Miete heran. Auch vor dem Hintergrund des Betrages, der für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist, kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass Gebühren (und ggf. Auslagen) in dieser Höhe eine abschreckende Wirkung entfalten. IV. Etwaige Schwärzung schützenswerter Inhalte Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen vom 17.11.2023 und bitte Sie, etwaig erforderliche Schwärzungen schützenswerter Informationen bei Beantwortung meiner Anfrage vorzunehmen. Zugleich bitte ich darum, mir insoweit einen teilweise ablehnenden Bescheid zuzustellen, der die einzelnen Schwärzungen begründet und in eine Abwägung mit dem von mir geschilderten und auch ansonsten ersichtlichen öffentlichen Interesse stellt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass das IFG NRW explizit keine Schwärzung bestimmter personenbezogener Daten von Amtsträger:innen vorsieht (§ 9 Abs. 3 IFG NRW) und deswegen auch hier keine Schwärzung dieser Daten erfolgen sollte. V. Weiteres Vorgehen Zum weiteren Vorgehen möchte ich Sie bitten, mich darüber in Kenntnis zu setzen, was Ihnen die Landesregierung hinsichtlich der für Gemeinden bereitgehaltenen Haushaltsmittel zum Ausgleich von Gebühren mitgeteilt hat. Sofern dann ersichtlich ist, dass meine Anfrage nach dem UIG keine Gebühren oder Auslagen auslösen wird, die ich selbst zu tragen habe, können Sie meine Anfrage gerne als unbedingt gestellt betrachten und beantworten. Zuletzt haben Sie ja schon erwähnt, dass ich meine Anfrage gleichlautend auch an die anderen Gemeinden in der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH gestellt habe. Von einigen Kommunen habe ich bisher (sehr kurze) ablehnende Rückmeldungen erhalten, von anderen gar keine. Um Ihnen etwas von der Arbeitslast zu nehmen könnten Sie die anderen Gemeinden um ihre Mitwirkung bei der Durchsicht der Unterlagen bitten. Ich danke Ihnen noch einmal ganz herzlich für Ihre vorbildliche Behandlung meiner Anfrage und Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292634/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> angesichts der bereits deutlic…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
4. Februar 2024 19:41
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> angesichts der bereits deutlich überschrittenen gesetzlichen Antwortfristen bitte ich um kurzfristige Mitteilung des Verfahrensstands. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Titz
Anfragenr: 292634 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
Anfragenr: 292634
Datum
9. Februar 2024 15:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
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24,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 292634 [#292634] Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwo…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
9. Februar 2024 21:47
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich freue mich, von Ihnen zu hören! Gerne erteile ich hiermit meine Einwilligung in die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten zu den von Ihnen genannten Zwecken an das MUNV und weiß Ihre Diskretion und Bemühungen für den Datenschutz zu schätzen. Lediglich hinsichtlich der Frage, ob auch Auslagen durch Haushaltsmittel beglichen werden können, schlage ich vor, dass Sie ggf. direkt das MUNV fragen könnten, ob auch Auslagen durch die Haushaltsmittel beglichen werden können. Ansonsten freue ich mich, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe mit den besten Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292634/
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AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> ich bitte höflich um Mitteilun…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
2. März 2024 14:14
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> ich bitte höflich um Mitteilung des Verfahrensstands. Zugleich weise ich gerne daraufhin, dass ein Versand per De-Mail in Form der "sicheren Anmeldung" gem. § 55a Abs. 4 Nr. 1 VwGO als sichere Versandart anerkannt ist, mithin können Sie diesen gerne nutzen, um mir die Dokumente zu übersenden (falls diese nicht ohnehin einfach per E-Mail übersandt werden können). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Titz
Anfragenr: 292634 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
Anfragenr: 292634
Datum
8. März 2024 12:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
742,1 KB
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24,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 292634 [#292634] Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachr…
An Kommunalverwaltung Titz Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
8. März 2024 23:01
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Rückfrage. Meine Einwilligung in die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an das MUNV war unbedingt, ich wollte zugleich darum bitten, dass Sie sich beim MUNV auch um die Übernahme von Auslagen erkundigen könnten. Angesichts der Tatsache, dass Sie eine Übermittlung per De-Mail aber nun als ausreichend sicher erachten, hat sich dies von meiner Seite erübrigt da ich davon ausgehe, dass die Übermittlung dann auslagenfrei möglich sein dürfte. Bezüglich der Versendung als ZIP-Datei habe ich keine Bedenken, auf welche Weise Sie mir dann das Passwort mitteilen, spielt für mich keine Rolle, gerne telefonisch. Für Ihre hohe Arbeitsbelastung habe ich großes Verständnis und möchte Sie dennoch bitten, mir die begehrten Informationen bis spätestens zum 05. April zur Verfügung zu stellen und verweise hierzu auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG, wonach vom Antragsteller gesetzte Fristen zu berücksichtigen sind. Meiner Auffassung nach müssten Sie diese Maßgabe unter der Annahme, dass mein Antrag bislang nur bedingt gestellt worden ist, analog anwenden. Sollten Sie anderer Auffassung sein könnte sich die Frage diskutieren lassen, ob Sie mein Antrag tatsächlich nur bedingt gestellt worden ist, wenn Sie ausweislich der Gebührenverordnung nur dann Gebühren erheben dürfen, wenn die genannten Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind. Da sie dies - wohl - nicht sind, wäre mein Antrag vom 17.11.2023 (!) dann auch nicht bedingt gewesen. Letztlich kann all dies hoffentlich dahinstehen und ich freue mich, wenn Sie mir die begehrten Dokumente einfach bis zum genannten Datum zugänglich machen können, damit ich diese noch vor Beginn des Sommersemesters und einhergehender universitärer Verpflichtungen sichten kann. Herzlichen Dank für Ihre Mühen, die ich sehr zu schätzen weiß! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292634/
Kommunalverwaltung Titz
Anfragenr: 292634 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
Anfragenr: 292634
Datum
22. März 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
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24,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben erhalten Sie mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 292634 [#292634] Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachr…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
22. März 2024 17:43
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Erläuterungen. Angesichts der Tatsache, dass mein Antrag bereits vom 17.11.2023 stammt, mithin vier Monate vergangen sind, freue ich mich nach wie vor über eine zeitnahe Bearbeitung meiner Anfrage und erwarte diese bis spätestens bis zum 8. Mai, wie von Ihnen angegeben - ohne dass dies jedoch eine Zustimmung zu selbiger Verlängerung darstellt. Gerne weise ich daraufhin, dass eine verständlicherweise geringe Personalverfügbarkeit gleichwohl keine Beschränkung meines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen zu rechtfertigen vermag. Um die Angelegenheit der Gebührenfrage zu vereinfachen bitte ich Sie weiterhin, sich für eine Gebührenübernahme des MUNV einzusetzen und für den Fall, dass selbige nicht möglich sein sollte kündige ich hiermit an, eine Einsichtnahme vor Ort vorzunehmen, die gem. § 5 Abs. 2 Var. 3 UIG NRW in jedem Fall kostenfrei ist. Somit können Sie auch schon jetzt mit dem Drittbeteiligungsverfahren - das ich aus bereits dargelegten Gründen nicht für erforderlich halte - beginnen und etwaige Schwärzungen, deren rechtliche Überprüfung ich mir vorbehalte, vornehmen. Sollte das MUNV eine Gebührenübernahme verweigern würde ich Sie sodann bitten, mir zu gegebener Zeit einige Termine in der Woche des 06. - 10.05. vorzuschlagen, zu denen die Einsichtnahme erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292634/
Kommunalverwaltung Titz
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfragenr: 292634 [#292634] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschli…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
22. März 2024 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschließlich [geschwärzt] April 2024 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >&g…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfragenr: 292634 [#292634]
Datum
26. April 2024 22:41
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZSU-23-36 Sehr << Anrede >> ich darf höflich an die Beantwortung meines UIG-Antrags in oben bezeichneter Angelegenheit erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>