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Snierung der Schildower Straße

Sehr geehrte Damen und Herren

da mir ein konkreter Kontakt in SENUMVK nicht bekannt ist, stelle ich diese Informationsanfrage über fragdenstaat. Es geht um die geplante Baumaßnahme zur Sanierung der Schildower Straße in 13467 Berlin. Die Straße gehört als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin. Insofern ist das Mobilitätsgesetz Berlin zu beachten.

Die Machbarkeitsstudie zum Radverkehr in Reinickendorf schlägt eine Radverbindung von Glienicke zum S-Bahnhof-Hermsdorf vor, die entlang der Schildower Straße verläuft. Gleichermaßen ist die Verlängerung, die Alte Schildower Straße, Teil einer so genannten Hauptroute für den Radverkehr, wie im Interkommunalen Verkehrskonzept der Nachbargemeinden vorgesehen. Eine Bürgerversammlung im November 2022 ergab den Konsens zur Förderung der Radverkehrs.

Die Bezirksstadträtin aus Reinickendorf hat die Baupläne zum Ausbau der Schildower Straße der Senatvserwaltung zur Prüfung vorgelegt, wie sie auf der Sitzung des Verkehrsausschusses im Januar 2023 kundtat. Im Ergebnis seien die Baupläne zwar nicht ideal für den Radverkehr aber auch nicht zwingend änderungsbedürftig. Diesbezüglich bitte ich um konkrete Informationsauskunft:

1) Ich bitte um (elektronische) Kopien der Korrespondenz zwischen Bezirksamt Reinickendorf und SENUMVK in der Sache

2) Ich bitte um eine (elektronische) Kopie der Akte über die interne Prüfung der Baupläne von Seiten SENUMVK.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Michael Ortmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Snierung der Schildower Straße [#269649]
Datum
7. Februar 2023 15:26
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren da mir ein konkreter Kontakt in SENUMVK nicht bekannt ist, stelle ich diese Informationsanfrage über fragdenstaat. Es geht um die geplante Baumaßnahme zur Sanierung der Schildower Straße in 13467 Berlin. Die Straße gehört als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin. Insofern ist das Mobilitätsgesetz Berlin zu beachten. Die Machbarkeitsstudie zum Radverkehr in Reinickendorf schlägt eine Radverbindung von Glienicke zum S-Bahnhof-Hermsdorf vor, die entlang der Schildower Straße verläuft. Gleichermaßen ist die Verlängerung, die Alte Schildower Straße, Teil einer so genannten Hauptroute für den Radverkehr, wie im Interkommunalen Verkehrskonzept der Nachbargemeinden vorgesehen. Eine Bürgerversammlung im November 2022 ergab den Konsens zur Förderung der Radverkehrs. Die Bezirksstadträtin aus Reinickendorf hat die Baupläne zum Ausbau der Schildower Straße der Senatvserwaltung zur Prüfung vorgelegt, wie sie auf der Sitzung des Verkehrsausschusses im Januar 2023 kundtat. Im Ergebnis seien die Baupläne zwar nicht ideal für den Radverkehr aber auch nicht zwingend änderungsbedürftig. Diesbezüglich bitte ich um konkrete Informationsauskunft: 1) Ich bitte um (elektronische) Kopien der Korrespondenz zwischen Bezirksamt Reinickendorf und SENUMVK in der Sache 2) Ich bitte um eine (elektronische) Kopie der Akte über die interne Prüfung der Baupläne von Seiten SENUMVK. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 269649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269649/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649] Sehr geehrter Herr Ortmann, im Anhang erhalten Sie den…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649]
Datum
10. Februar 2023 15:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, im Anhang erhalten Sie den Bescheid ihrer IFG-Anfrage vom 07.02.2023. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ortmann
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649]
Datum
10. Februar 2023 16:11
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Rückmeldung. Wohlmöglich habe ich mich unklar ausgedrückt. Es ist richtig, dass die Baumaßnahme vom Bezirksamt Reinickendorf finanziert und durchgeführt wird. Insofern ist eine "formale Prüfung" durch SENUMVK tatsächlich nicht notwendig. Es verwundert also nicht, dass keine Unterlagen zu einer solchen "Prüfung" bei Ihnen vorliegen. Nichtsdestotrotz spricht die Verkehrsstdaträtin aus Reinickendorf doch wohl die Wahrheit, wenn Sie öffentlich behauptet, SENUMVK in der Sache konsultiert zu haben. Sie hat SENUMV wohlmöglich informell um Rückmeldung zum konkreten Bauvorhaben in Schildower Straße unter besonderer Berücksichtigung auf die Förderung des Radverkehrs gebeten. Ich vermute, dass die Verkehrsstadträtin aus Reinickendorf dazu Kontakt mit den Radverkehrsplanern in SENUMVK genommen hat. Entschuldigen Sie bitte die unklare Formulierung meiner Anfrage. Können Sie bitte prüfen, ob es dort Informationen zu meiner Anfrage gibt? Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 269649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269649/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649] Sehr geehrter Herr Ortmann, auch nach nochmaliger Prüf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Sanierung der Schildower Straße [#269649]
Datum
15. Februar 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ortmann, auch nach nochmaliger Prüfung und internen Rücksprachen bleibt es bei der Ablehnung des IFG-Antrags, da wir zur genannten Baumaßnahme keinen Austausch mit dem Bezirksamt hatten und auch keine Akten führen. Bitte wenden Sie sich an den Bezirk. Mit freundlichen Grüßen