Social Media Aktivitäten des Pp Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu:
1. die aktuell gültigen Dienst- und Geschäftsanweisungen für
die Social-Media-Auftritte Ihres Polizeipräsidiums.
2. Datenbanken oder Notizen über private Social-Media-Konten,
die besonders häufig mit den Social-Media-Auftritten Ihres
Polizeipräsidiums interagieren (in anonymisierter Form,
Benutzernamen und persönliche Daten bitte unkenntlich machen).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Dezember 2019
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12. Januar 2020
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4 Follower:innen
- Von
- Kai-Ole Fehrmann
- Betreff
- Social Media Aktivitäten des Pp Karlsruhe [#172058]
- Datum
- 13. Dezember 2019 18:03
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- Eingangsbestätigung und Rückantwort zu ihrem Antrag gem. LIFG/UVwG/VIG
- Datum
- 20. Dezember 2019 10:19
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- WG: Eingangsbestätigung und Rückantwort zu ihrem Antrag gem. LIFG/UVwG/VIG
- Datum
- 21. Januar 2020 09:36
- Status
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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