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SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe

Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen:
- Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂)
- Ozon (O₃)
- Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅
- Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX)
- flüchtige organische Verbindungen (VOC)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlendioxid (CO₂)
- Russ(BC)
- Schwefeldioxid (SO₂)
und der Meteorologie.

Bitte im elektronischen Format(pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe [#293857]
Datum
29. November 2023 18:27
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen: - Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂) - Ozon (O₃) - Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅ - Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX) - flüchtige organische Verbindungen (VOC) - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO₂) - Russ(BC) - Schwefeldioxid (SO₂) und der Meteorologie. Bitte im elektronischen Format(pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
29. November 2023 18:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 29.11.2023 haben Sie bei der Behörde für Umwelt, Klima, Ene…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN] SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe [#293857]
Datum
14. Dezember 2023 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 29.11.2023 haben Sie bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) einen Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Abs. 2 HmbTG gestellt. Darin bitten Sie um Zusendung der SOPs/ Standardarbeitsanweisungen/ Verfahrensanweisungen für die Messungen von Luftschadstoffen und der Meteorologie. Diese Unterlagen gehören zum Geschäftsbereich des bei der BUKEA angegliederten Instituts für Hygiene und Umwelt. Wir müssen Ihren Antrag leider abschlägig bescheiden. Denn nach § 1 Abs. 2 HmbTG besteht der Zugangsanspruch nur „nach Maßgabe des Gesetzes“. Grenzen für den Zugangsanspruch ergeben sich aus den §§ 4 bis 9 HmbTG. Hinsichtlich der angefragten Unterlagen berufen wir uns gemäß § 7 Abs. 5 HmbTG auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG. Zudem steht der Schutz geistigen Eigentums einer Herausgabe der Informationen entgegen, § 8 Abs. 1 HmbTG. Begründung: 1. Das Institut für Hygiene und Umwelt sieht die angeforderten Unterlagen als Betriebsgeheimnis an (§ 7 Abs. 1 HmbTG). Das Institut steht mit privaten und öffentlichen Anbietern im Bereich Umweltmessungen im Wettbewerb. Die angeforderten Unterlagen beschreiben interne, qualitätsgesicherte Prozesse des Instituts, welche von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Die entsprechenden Dokumente stellen eine Umsetzung der einschlägigen DIN-Normen dar, die speziell auf die örtlichen und strukturellen Gegebenheiten des Instituts angepasst ist. Eine Veröffentlichung dieser internen, institutsbezogenen Unterlagen führt daher zu einem Wettbewerbsnachteil des Instituts gegenüber anderen Anbietern, die diese Informationen für ihre Zwecke nutzen könnten. 2. Die allgemeinen Arbeitsvorschriften zur Erhebung entsprechender Umweltdaten können den jeweiligen DIN-Normen (erhältlich beim Beuth-Verlag) entnommen werden. Die Qualitätsmanagement-Dokumente des Instituts verarbeiten und zitieren Inhalte dieser einschlägigen DIN-Normen, die urheberrechtlich durch den Beuth-Verlag geschützt sind und somit nicht weitergegeben werden können (§ 8 Abs. 1 HmbTG). Eine Unkenntlichmachung dieser geschützten Inhalte führt zu einem erheblichen Informationsverlust der angeforderten Unterlagen. Diese fehlenden Informationen könnten zu falschen Interpretationen und fehlerbehafteten Schlussfolgerungen bezüglich der eingesetzten Methoden führen. Eine Auflistung der Normen, nach denen das Institut für Hygiene und Umwelt die Messungen von Immissionen in der Außenluft durchführt, finden Sie in der aktuellen Akkreditierungsurkunde für das Prüflaboratorium D-PL-14095-03-1. Mit freundlichen Grüßen