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SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen der Luftschadstoffe

Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen:
- Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂)
- Ozon (O₃)
- Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅
- Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlendioxid (CO₂)
- Russ(BC)
- Schwefeldioxid (SO₂)
und der Meteorologie.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die SO…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen der Luftschadstoffe [#293001]
Datum
21. November 2023 19:39
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen: - Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂) - Ozon (O₃) - Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅ - Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX) - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO₂) - Russ(BC) - Schwefeldioxid (SO₂) und der Meteorologie.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293001/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätige ich hiermit, dass Ihre Anfrage beim Berliner Luf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen der Luftschadstoffe [#293001]
Datum
23. November 2023 13:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätige ich hiermit, dass Ihre Anfrage beim Berliner Luftgütemessnetz eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Berliner Luftgütemessnetz! Gern informie…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen der Luftschadstoffe [#293001]
Datum
29. Dezember 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Berliner Luftgütemessnetz! Gern informiere ich Sie über unser Vorgehen bei der Messung von Luftschadstoffen gemäß 39. BImSchV: - Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂) Die Messungen werden gemäß DIN EN 14211 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ bzw. DIN EN 16339 „Außenluft – Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid mittels Passivsammler“ durchgeführt. - Ozon (O₃) Die Messungen werden gemäß DIN EN 14625 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie“ durchgeführt. - Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅ Die Messungen werden gemäß DIN EN 12341 „Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes“ bzw. DIN EN 16450 „Außenluft - Automatische Messeinrichtungen zur Bestimmung der Staubkonzentration (PM10; PM2,5)“ durchgeführt. - Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX) Die Benzol-Messungen werden angelehnt an DIN EN 14662 "Luftbeschaffenheit – Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen - Teil 2: Probenahme mit einer Pumpe mit anschließender Lösemitteldesorption und Gaschromatographie" durchgeführt. Abweichend von dem dort festgeschriebenen Volumenstrom erfolgt die Probenahme im Luftgütemessnetz mit ca. 200 mL/h. Die weiteren genannten Stoffe der BTEX-Gruppe werden mit dem gleichen Verfahren angelehnt an DIN EN 14662, Teil 2 ermittelt. - Kohlenmonoxid (CO) Die Messungen werden gemäß DIN EN 14626 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ durchgeführt. - Kohlendioxid (CO₂) CO2-Messungen führen wir nicht durch, da gemäß der 39. BImSchV hierzu keine Verpflichtung besteht. - Russ (BC) Für die Bestimmung von Ruß mit einem automatischen Verfahren als sogenannter Black Carbon gibt es bisher keine normative Grundlage. Die grundlegenden Schritte zum Betrieb können im Handbuch der Hersteller solcher automatischen Messverfahren nachvollzogen werden. Im Berliner Luftgütemessnetz werden Aethalometer AE33 der Firma Aerosol Magee Scientific zur Black Carbon Messung eingesetzt. - Schwefeldioxid (SO₂) SO2-Messungen führen wir momentan nicht durch. - Meteorologie Die von uns erhobenen Meteorologie-Daten dienen nur einer ersten internen Einschätzung und unterliegen aktuell keiner Qualitätssicherung. Daher werden sie auch nicht veröffentlicht. Für alle Aus- und Bewertungen nutzen wir Daten vom Institut für Meteorologie der FU Berlin. Die amtliche Veröffentlichung meteorologischer Parameter obliegt dem Deutschen Wetterdienst. Die oben genannten Normen sind kostenpflichtig beim Beuth-Verlage zu beziehen (siehe https://www.beuth.de/de). Zum Erhalt des AE33-Hersteller-Handbuches setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller in Verbindung (siehe https://www.aerosolmageesci.com/products/aerosol-magee-scientific-aethalometer/). Mit dieser Auskunft sind keine Kosten verbunden. Verbraucherinformationen sind hier nicht betroffen. Mit freundlichen Grüßen