Spendenpraxis der Deutschen Bundesbank
Laut Geschäftsbericht für das Jahr 2020 hat die Bundesbank Spenden in einer Gesamthöhe von 707 004,82 € vergeben, davon 428 359,53 € für Forschungsvorhaben, 158 945,29 € für sonstige Einzelvorhaben, 82 200,00 € für Stipendien und Preisgelder so- wie 37 500,00 € für institutionelle Förderungen. Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich die Bundesbank darum, die Empfänger der Spenden namentlich zu benennen, die Themen der Forschungsaufträge zu beschreiben und anzugeben, welche Preise gefördert wurden. Nur unter diesen Voraussetzungen kann nachvollzogen werden, inwiefern die Spenden in einem engen Sachzusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben der Bundesbank stehen. Auf eine eine informelle Anfrage hin ist mir mitgeteilt worden, dass die Informationen mit dem angefragten Detailgrad im Rahmen einer Bürgeranfrage nicht herausgegeben werden können. Ich stelle deshalb nunmehr einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Ergebnis der Anfrage
Die Bundesbank hat mir mitgeteilt, dass durch die Anfrage Kosten entstehen, die ich zu tragen habe. Meine Frage, wie hoch die Kosten seien, ist nicht beantwortet worden. Inzwischen ist die Frist für eine Erklärung, dass ich bereit bin, die Kosten zu übernehmen, abgelaufen. Für mich hat sich die Angelegenheit erledigt, weil mir das Kostenrisiko zu hoch und Herr Weidmann nicht mehr Präsident der Bundesbank ist. Herr Weidmann war in einer der geförderten Organisationen Mitglied.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. August 2021
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18. September 2021
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