Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
War das SS- Erholungsheim Sasbachwalden nach dem Krieg im Besitz der Bundesvermögensverwaltung bzw deren Nachfolgebehörde Bundesanstalt für Immobilien ?
In Sasbachwalden gab es ein SS- Erholungsheim. Dort erholten sich die SS- Führung von seiner anstrengenden Aufgabe. Belegt ist der Familienaufenthalt des Reichsführer SS Heinrich Himmler. Anfang Januar 1945 hielt er hier seine letzte bekannte Rede.
Die SS betrieb das Heim in den letzten Kriegsjahren als juristische Person „Erholungsheime für naturgemäße Heil- und Lebensweise“ Sitz Oberschloss Kranichfelde.
Für die Öffentlichkeit ist sicher von Interesse, wer der Rechtsnachfolger dieser SS- Organisation nach 1945 ist. Über das SS- Erholungsheim Sasbachwalden gibt es viele Gerüchte, z.B die Bundesvermögensverwaltung wäre der Eigentümer.
Nachdem das Hauptgebäude vermutlich abbrannte, baute darauf die Katholische Kirche ein Familienheim.
Das Nebengebäude wurde in den letzten Jahren verkauft und renoviert.
Anlage: Nebengebäude
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 300772
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