Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, LADG, DSGVO, BlnDSG, StPO

Sehr geehrter Herr Behrendt,

die Staatsanwaltschaft Berlin etabliert eine Hasskultur und systematische Diskriminierung von schwer verletzten Unfallopfern/Behinderten im Strafverfahren, die Gewaltangriffen von Justizwachleuten im AG Charlottenburg am 4.8.20 augesetzt war

Sachverhalt:

1. Diskriminierung beim Zugang zu Beratungshilfe ab Juni 2020 aufgrund Behinderung/Unfallverletzung (mit ärztlichen Attesten), sozialem Status durch Rechtspflegerin wegen Trümmerfraktur/Hand/Mai 2020 - fehlende Schreibfähigkeit im AG Charlottenburg.

2. Persönliches Vorsprechen im AG Charlottenburg am 4.8.2:Rechtspfleger verweigert Beratungshilfe und Dienstweg und involviert Justizwachleute. Sie schlagen auf die eingeschiente unfallverletzte Hand der Geschädigten und stürzen die Beratungshilfessuchende die Treppe hinunter.

3. Am 5.8.20: Dienst-, Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden beim Präsidenten und zwei Schreiben von Antidiskriminierungsstellen (LV Selbsthilfe, Netzwerk behinderte Frauen). Vizepräsident und Justizwachleute erkären die Unfallverletzte zur Simulantin.

4. Staatsanwalt Krüger und OStA Schmidt lehnen jede Ermittlung zur Strafanzeige vom 5.8.20 (mit Namen, Dienstnummern, ärztlichen Beweisen, Schreiben der Antidiskriminierungsstellen) ab und erklären die Anzeige für Unsinn. OStA Fiebig lehnt Ermittlungen wegen geheimer "Sonderzuständigkeitsliste" ab.

5. Rechtsanwältin forderte nachträglichen Beratungshilfeschein, § 6 BerHG an, der wird ihr von Rechtspflegerin am AG Charlottenburg versagt. Sie forderte die Strafermittlungsakte an, gewährte Beratungen und stellte Anträge nach §§ 395 StPO.

3. Staatsanwalt Krüger sendet die Akte zu, setzt mit OStA Schmidt Opferschutzanträge nach StPO außer Kraft und lehnt weiterhin jede Ermittlung ab - 263 Js 4080/20.

Auskunft- und Akteneinsichtsanträge:

1. Akteneinsicht in die Strafverfahrensakte zur weiteren Klärung der Aufhebung des Legalitätsprinzips und Unterlassung jeglicher Strafermittlungen, § 152 StPO.
Welche geheime "Sonderliste" führt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Behinderte und Gewaltopfer und lehnt Strafermittlungen zu Justizwachleuten grundsätzlich ab?

2. Laut LADS fallen Justizwachleute unter das LADG. Die Staatsanwaltschaft lehnt sowohl Ermittlungen gegen Justizwachleute wie § 11 LADG ab, auf welcher Rechtsgrundlage schafft die Staatsanwaltschaft Berlin eine "Paralleljustiz" unter Aufhebung jeder Rechte für Behinderte und Gewaltopfer?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage diskriminiert die Staatsanwaltschaft Berlin systematisch Behinderte und Gewaltopfer beim Zugang zum Recht im Strafverfahren?

4. Auf welcher Rechtgrundlage sendet StA Krüger die Akte zur StA Magdeburg in ein Verfahren wegen Verstoß nach § 95 AufenthG und versagt Anwältin und Geschädigte jede Aufklärung.

5. Was unternehmen Sie, um, § 11 LADG, jede stukturelle Diskriminierung, auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin, zu beseitigen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, StPO, LADG, DSGVO.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, LADG, DSGVO, BlnDSG, StPO Sehr geehrter Herr Behrendt…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips [#205059]
Datum
5. Dezember 2020 13:18
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, LADG, DSGVO, BlnDSG, StPO Sehr geehrter Herr Behrendt, die Staatsanwaltschaft Berlin etabliert eine Hasskultur und systematische Diskriminierung von schwer verletzten Unfallopfern/Behinderten im Strafverfahren, die Gewaltangriffen von Justizwachleuten im AG Charlottenburg am 4.8.20 augesetzt war Sachverhalt: 1. Diskriminierung beim Zugang zu Beratungshilfe ab Juni 2020 aufgrund Behinderung/Unfallverletzung (mit ärztlichen Attesten), sozialem Status durch Rechtspflegerin wegen Trümmerfraktur/Hand/Mai 2020 - fehlende Schreibfähigkeit im AG Charlottenburg. 2. Persönliches Vorsprechen im AG Charlottenburg am 4.8.2:Rechtspfleger verweigert Beratungshilfe und Dienstweg und involviert Justizwachleute. Sie schlagen auf die eingeschiente unfallverletzte Hand der Geschädigten und stürzen die Beratungshilfessuchende die Treppe hinunter. 3. Am 5.8.20: Dienst-, Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden beim Präsidenten und zwei Schreiben von Antidiskriminierungsstellen (LV Selbsthilfe, Netzwerk behinderte Frauen). Vizepräsident und Justizwachleute erkären die Unfallverletzte zur Simulantin. 4. Staatsanwalt [geschwärzt] und OStA [geschwärzt] lehnen jede Ermittlung zur Strafanzeige vom 5.8.20 (mit Namen, Dienstnummern, ärztlichen Beweisen, Schreiben der Antidiskriminierungsstellen) ab und erklären die Anzeige für Unsinn. OStA [geschwärzt] lehnt Ermittlungen wegen geheimer "Sonderzuständigkeitsliste" ab. 5. Rechtsanwältin forderte nachträglichen Beratungshilfeschein, § 6 BerHG an, der wird ihr von Rechtspflegerin am AG Charlottenburg versagt. Sie forderte die Strafermittlungsakte an, gewährte Beratungen und stellte Anträge nach §§ 395 StPO. 3. Staatsanwalt [geschwärzt] sendet die Akte zu, setzt mit OStA [geschwärzt] Opferschutzanträge nach StPO außer Kraft und lehnt weiterhin jede Ermittlung ab - 263 Js 4080/20. Auskunft- und Akteneinsichtsanträge: 1. Akteneinsicht in die Strafverfahrensakte zur weiteren Klärung der Aufhebung des Legalitätsprinzips und Unterlassung jeglicher Strafermittlungen, § 152 StPO. Welche geheime "Sonderliste" führt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Behinderte und Gewaltopfer und lehnt Strafermittlungen zu Justizwachleuten grundsätzlich ab? 2. Laut LADS fallen Justizwachleute unter das LADG. Die Staatsanwaltschaft lehnt sowohl Ermittlungen gegen Justizwachleute wie § 11 LADG ab, auf welcher Rechtsgrundlage schafft die Staatsanwaltschaft Berlin eine "Paralleljustiz" unter Aufhebung jeder Rechte für Behinderte und Gewaltopfer? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage diskriminiert die Staatsanwaltschaft Berlin systematisch Behinderte und Gewaltopfer beim Zugang zum Recht im Strafverfahren? 4. Auf welcher Rechtgrundlage sendet StA [geschwärzt] die Akte zur StA [geschwärzt] in ein Verfahren wegen Verstoß nach § 95 AufenthG und versagt Anwältin und Geschädigte jede Aufklärung. 5. Was unternehmen Sie, um, § 11 LADG, jede stukturelle Diskriminierung, auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin, zu beseitigen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, StPO, LADG, DSGVO. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 205059 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Ulrike Kopetzky [geschwärzt] [geschwärzt]
Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips [#205059]
Datum
12. April 2021 17:08
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Ulrike Kopetzky
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Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips [#205059]
Datum
4. August 2021 10:12
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Ulrike Kopetzky
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Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
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Datum
1. Februar 2022 17:46
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Ulrike Kopetzky
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Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips [#205059]
Datum
8. Mai 2022 13:44
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatsanwaltschaft Berlin erklärt Gewaltangriff durch Justizwachleute für Unsinn, führt geheime Sonderliste/Aufhebung des Legalitätsprinzips“ vom 05.12.2020 (#205059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 485 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag vom 9. Mai 2022 [geschwärzt] Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung I …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 9. Mai 2022
Datum
24. Mai 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung I - Kanzlei D - 10825 Berlin, Salzburger Str. 21 - 25 Tel.: +49 30 9013 [geschwärzt] Fax: +49 30 9013 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: http://www.berlin.de/senjustva Karriere in der Berliner Justiz? Mehr unter www.ausbildung-justiz.de [cid:image004.jpg@01D819BA.EF0E1A80]

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AW: Ihr Antrag vom 9. Mai 2022 [#205059]
Sehr << Anrede >> sehr geehrter Herr Dr. Lux, sehr geehrte Fr…
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Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 9. Mai 2022 [#205059]
Datum
20. Juni 2022 10:35
An
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Sehr << Anrede >> sehr geehrter Herr Dr. Lux, sehr geehrte Frau Gennat, mit Ihrem Schreiben vom 23.5.22 (mein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus/Handchirurgie und ärztliche attestierte Verfahrens- und Prozessunfähigkeit) sind meine Auskunftsanfragen nicht beantwortet. Bitte erläutern Sie mir das Schreiben von Frau Gennat vom 13.6.22, dass Sozialpsychiatrische Dienste für handchirurgische Operationen und Nachversorgungen zuständig sein sollen, siehe Fotos. Zur Erläuterung: 1. Ich hatte bei Ihnen keine Akteneinsicht in Strafverfahrensakte beantragt, sondern den steten Rechtsbruch der StA, AA, GenStA Belin gegen § 406 e Abs.3 StPO beschwert. 2. Dienstaufsichtsbeschwerdeakten bei den o.g. Behörden unterfallen, als Verwaltungsaufgaben, dem LADG. 3. Zudem hatte ich angefragt, wie Sie die systematische Diskrminierung durch o.g. Behörden effektiv unterbinden, § 11 LADG. 4. Die "Beschwerdeliste" der o.g. Behörden ist keine Strafverfahrensakte: https://fragdenstaat.de/anfrage/besch... 5. Ich reiche jetzt eine Untätigkeitsbschwerde gegen die LADG-Ombudsstelle ein: - Beschwerde vom 5.12.2020: LADS/28/E/133/20 - Beschwerde vom 22.1.22: bis jetzt kein Az. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky