Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013)

1.) die Einnahmen der Stadt Iserlohn aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Iserlohn aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre
2.) die Einnahmen der Stadt Iserlohn aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa 1.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre
2.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html) jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Iserlohn aus diesen Geldern für die vier benannten Jahre
3.) die Verwendung der Einnahmen aus 1.) und 2.) in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.

Ergebnis der Anfrage

1. Konto 4561100 Verwarn- und Bußgelder für falsches Parken und Halten: 892.896,99 €, 877.768,90 € und 470.000,00 € (Einnahmen für die Jahre 2010-2012), Gesamtsumme 2010-2012: 2.240.665,89 €; Das Rechnungsergebnis 2014 für das Jahr 2013 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein.
2. Konto 4488000 Abschleppkosten einschließlich Auslagen und Gebühren:47.972,92 €, 69.148,16 € und 39.158,30 €(Einnahmen für die Jahre 2010-2012), Gesamtsumme 2010-2012: 156.279,38 €; Das Rechnungsergebnis 2014 für das Jahr 2013 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein.
3. Konto 4321000 Einnahmen Parkgebühren: 487.591,61 €, 616.864,94 €, und 559.235,00 €, Gesamtsumme 2010-2012: 1.663.691,55 €; Das Rechnungsergebnis 2014 für das Jahr 2013 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein.

Stand: 2014-12-13

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2014
  • Frist
    18. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
15. Oktober 2014 21:03
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Einnahmen der Stadt Iserlohn aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Iserlohn aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre 2.) die Einnahmen der Stadt Iserlohn aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa 1.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Parkgebühren jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Hemer aus diesen Gebühren für die vier benannten Jahre 2.) die Einnahmen der Stadt Hemer aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten (vgl. etwa http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html) jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sowie die Gesamtsumme der Einnahmen der Stadt Iserlohn aus diesen Geldern für die vier benannten Jahre 3.) die Verwendung der Einnahmen aus 1.) und 2.) in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Ver…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser= 20Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
5. November 2014 16:28
Status
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage zu den Einnahmen der Stadt Iserlohn und Hemer aus Parkgebühren, Parkverstößen und deren Verwendung für die Jahre 2010 bis 2013 zugeleitet. Die Abstimmung der von Ihnen gewünschten Zahlen und Informationen stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand, so dass die Auskunft nicht kostenfrei erfolgen kann. Es würde ein Aufwand von rd. 50 € entstehen, der Ihnen als Gebühr in Rechnung gestellt wird. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie eine entsprechende gebührenpflichtige Auskunft wünschen. Was die Erträge und deren Verwendung für die Stadt Iserlohn angeht, kann ich Ihnen den Hinweis geben, dass auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter folgendem Link auch der aktuelle Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzusehen ist: http://www.iserlohn.de/fileadmin/user_u… Hier finden Sie etliche Finanzdaten, wie Erträge und Aufwendungen für alle Bereiche der Stadt Iserlohn. Darunter sind auch die Produkte 02.03.03 - Verkehrsangelegenheiten und 12.04.01 - Parkraumbewirtschaftung, für die unter anderem auch die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2012 ausgewiesen sind. Diese Informationen stehen für jedermann kostenfrei zur Verfügung. Für die Stadt Hemer können von hier keine Angaben gemacht werden. Ich habe Ihre Anfrage daher an Herrn Falk von der Stadt Hemer weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendun…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser= 20Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
5. November 2014 17:33
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> erstmal vielen herzlichen Dank für ihre bisherigen Informationen. Ich wünsche keine gebührenpflichtige Auskunft, da Sie mit dem Hausplan 2014 schon die Möglichkeit aufgezeigt haben, wie ich selber an die gewünschten Informationen kommen kann. Ich denke, dass ich mir die gewünschten Informationen aus dem aktuellen und den Haushaltsplänen der Vorjahre der Stadt Iserlohn ziehen. Dazu brauche ich jedoch Antworten auf die folgenden Fragen: 1.) Verbirgt sich hinter der Ertragsart 4561100 Bußgelder ruhender Verkehr im Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten die Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten? 2.) Was verbirgt sich hinter der Ertragsart 4488000 Kostenerstattung m Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten? 3.) Verbirgt sich hinter der Ertragsart 4321000 Benutzungsgebühren im Produkt12.04.01 Parkraumbewirtschaftung die Einnahmen aus Parkgebühren? Was die Anfrage bezüglich der Einnahmen der Stadt Hemer aus Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten betrifft, so liegen mir diese Zahlen bereits vor. Bei Erstellung der Anfrage an die Stadt Iserlohn habe ich den Anfragetext meiner Anfrage an Hemer verwendet und auf Iserlohn umgeschrieben. Jedoch habe ich es vergessen den Originalanfragetext zu entfernen. Aus den genannten Gründen teilen Sie bitte Herrn Falk von der Stadt Hemer mit, dass er die von Ihnen weitergeleitete Anfrage nicht weiter bearbeiten muss bzw. bereits erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Einnahmen Parkgebühren u. a. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Fragen aus Ihrer Mail vom 05.11.2014 kann …
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Einnahmen Parkgebühren u. a.
Datum
22. November 2014 10:46
Status
Warte auf Antwort
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6,0 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Fragen aus Ihrer Mail vom 05.11.2014 kann ich wie folgt beantworten: 1) Ja, auf dem Konto 4561100 im Produkt 02.03.03 werden unter anderem die Verwarn- und Bußgelder für falsches Parken und Halten verbucht. In den Erträgen sind auch die damit verbundenen Auslagen und Gebühren enthalten. In Bezug auf das Rechnungsergebnis 2012 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es bei der Zuordnung der Erträge auf die Konten "Bußgeldern ruhender Verkehr" und "Bußgelder fließenden Verkehr" zu Buchungsproblemen gekommen ist, so dass die Aufteilung nicht korrekt ist. Beim ruhenden Verkehr sind in 2012 rd. 470 T€ zum Soll gestellt worden. 2) Auf der Ertragsart 4488000 - Kostenerstattungen - im Produkt 02.03.03 werden die Beträge verbucht, die im Rahmen der Abschleppfälle geltend gemacht werden. D. h. hier werden die Abschleppkosten einschließlich Auslagen und Gebühren verbucht. 3) Ja, die Einnahmen aus den Parkgebühren werden auf der Ertragsart 4321000 - Benutzungsgebühren im Produkt 12.04.01 verbucht. Auf der Homepage ist mittlerweile auch der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 veröffentlicht, so dass Sie dort auch die Rechnungsergebnisse 2013 einsehen können. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein konnte. Ich wünsche Ihnen eine schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mit ihren Auskünften haben Sie mir weitergeholfen. Jedoch benötige ich noch e…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
23. November 2014 19:24
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mit ihren Auskünften haben Sie mir weitergeholfen. Jedoch benötige ich noch ergänzende Auskünfte, die ich der übersichtshalber in drei Bereiche aufteile. I - Die Ertragsarten 4561100, 4488000 und 4321000: Mit den Informationen aus 1.) der Ertragsart 4561100 Bußgelder ruhender Verkehr im Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten, 2.) der Ertragsart 4488000 Kostenerstattung im Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten, und 3.) der Ertragsart 4321000 Benutzungsgebühren im Produkt12.04.01 Parkraumbewirtschaftung kann ich mir die Fragen 1. und 2. vom 15.10.2014 selbst beantworten. Dazu benötigen ich jedoch von Ihnen neben dem Internetlink zum Haushaltsplan 2015 auch die Internetlinks zu den Haushaltsplänen der Jahre 2013 und 2012, um an die Ergebnisse der Jahre 2014, 2011 und 2010 zu kommen. II - Die Verwendung der Ertragsarten 4561100, 4488000 und 4321000: Wofür ist die 1.) Ertragsart 4561100 Bußgelder ruhender Verkehr im Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten, 2.) Ertragsart 4488000 Kostenerstattung im Produkt 02.03.03 Verkehrsangelegenheiten, und 3.) Ertragsart 4321000 Benutzungsgebühren im Produkt 12.04.01 Parkraumbewirtschaftung in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 verwendet worden? Etwa zur Deckung von allgemeinen Ausgaben des städtischen Haushalts (vgl. 2014-08-29 Antwort Stadt Hemer: "Die Einnahmen [...] werden zur Deckung von allgemeinen Ausgaben des städtischen Haushalts verwendet. Dies ergibt sich aus den "Grundsätzen der Gesamtdeckung" des § 20 Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Danach dienen 'die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit'"; Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/stadt-hemer-einnahmen-aus-parkgebuhren-verwarn-und-bugeldern-fur-falsches-parken-und-halten-sowie-verwendung-dieser-einnahmen-2010-2013/#nachricht-19967)? III - Nachfrage zu 2014-11-22 Ausführung: Sie schreiben in ihrer E-Mail vom 22.11.2014: "In Bezug auf das Rechnungsergebnis 2012 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es bei der Zuordnung der Erträge auf die Konten "Bußgeldern ruhender Verkehr" und "Bußgelder fließenden Verkehr" zu Buchungsproblemen gekommen ist, so dass die Aufteilung nicht korrekt ist. Beim ruhenden Verkehr sind in 2012 rd. 470 T€ zum Soll gestellt worden." Erläutern Sie bitte den letzten Satz näher , da ich nicht verstehe, was Sie mit meinen, dass beim ruhenden Verkehr in 2012 rd. 470 T€ zum Soll gestellt worden seien. Heißt dass etwa, dass auf die 2012 Bußgelder ruhender Verkehr i.H.v. 258.296,99€ nochmal rund 470.000€ addiert werden müssen, damit die Ertragsart korrekt ausgewiesen ist? Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Ver…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser= 20Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
13. Dezember 2014 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Fragen vom 23.11.2014 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: zu I) Die alten Haushaltspläne können nicht mehr über das Internet eingesehen werden, so dass auch die Rechnungsergebnisse für 2010 und 2011 nicht mehr online zur Verfügung stehen. Entsprechende Ausdrucke habe ich Ihnen daher als PDF-Dokumente beigefügt. In 2010 und 2011 gab es nur ein Konto, auf dem die Bußgelder für den ruhenden und fließenden Verkehr verbucht wurden. Das Rechnungsergebnis 2014 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein. zu II) Alle Erträge, die in den Produkten erwirtschaftet werden, dienen zunächst zur Deckung der Aufwendungen im jeweiligen Produkt. Bleiben Überschüsse, greift das von der Stadt Hemer bereits erläuterte Prinzip der Gesamtdeckung. zu III) Bei den Bußgeldern 2012 für den ruhenden Verkehr sind rd. 470 T€ eingenommen worden. Die im Ergebnis zu lesende Zahl ist falsch. Ich hoffen Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Ver…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser= 20Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
13. Dezember 2014 13:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Fragen vom 23.11.2014 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: zu I) Die alten Haushaltspläne können nicht mehr über das Internet eingesehen werden, so dass auch die Rechnungsergebnisse für 2010 und 2011 nicht mehr online zur Verfügung stehen. Entsprechende Ausdrucke habe ich Ihnen daher als PDF-Dokumente beigefügt. In 2010 und 2011 gab es nur ein Konto, auf dem die Bußgelder für den ruhenden und fließenden Verkehr verbucht wurden. Das Rechnungsergebnis 2014 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein. zu II) Alle Erträge, die in den Produkten erwirtschaftet werden, dienen zunächst zur Deckung der Aufwendungen im jeweiligen Produkt. Bleiben Überschüsse, greift das von der Stadt Hemer bereits erläuterte Prinzip der Gesamtdeckung. zu III) Bei den Bußgeldern 2012 für den ruhenden Verkehr sind rd. 470 T€ eingenommen worden. Die im Ergebnis zu lesende Zahl ist falsch. Ich hoffen Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Ver…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Stadt Iserlohn: Einnahmen aus Parkgebühren, Verwarn- und Bußgeldern für falsches Parken und Halten sowie Verwendung dieser= 20Einnahmen (2010-2013) [#7786]
Datum
13. Dezember 2014 13:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Fragen vom 23.11.2014 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: zu I) Die alten Haushaltspläne können nicht mehr über das Internet eingesehen werden, so dass auch die Rechnungsergebnisse für 2010 und 2011 nicht mehr online zur Verfügung stehen. Entsprechende Ausdrucke habe ich Ihnen daher als PDF-Dokumente beigefügt. In 2010 und 2011 gab es nur ein Konto, auf dem die Bußgelder für den ruhenden und fließenden Verkehr verbucht wurden. Das Rechnungsergebnis 2014 wird erst im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 zu lesen sein. zu II) Alle Erträge, die in den Produkten erwirtschaftet werden, dienen zunächst zur Deckung der Aufwendungen im jeweiligen Produkt. Bleiben Überschüsse, greift das von der Stadt Hemer bereits erläuterte Prinzip der Gesamtdeckung. zu III) Bei den Bußgeldern 2012 für den ruhenden Verkehr sind rd. 470 T€ eingenommen worden. Die im Ergebnis zu lesende Zahl ist falsch. Ich hoffen Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr und verbleibe mit freundlichen Grüßen