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Stadtbäume in Bayern

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Relevanz von Stadtbäumen ein Thema geworden ist. Den Leitfaden zu Stadtbäumen in Bayern finde ich ausgezeichnet.
Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat dies finanziert.
Folgende Fragen:
1. Wurden bayerische Kommunen von diesem Werk in Kenntnis gesetzt? Wenn ja wodurch.
2. Wieviel betrug die Finanzierung dazu?
3. Inwiefern wird Wert darauf gelegt, bestehende Bäume in Stadträumen zu erhalten? Gibt es dazu eine Möglichkeit der Beachtung?

Grund für die Anfragen ist eine Bucherstellung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtbäume in Bayern [#279021]
Datum
16. Mai 2023 09:36
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist sehr zu begrüßen, dass die Relevanz von Stadtbäumen ein Thema geworden ist. Den Leitfaden zu Stadtbäumen in Bayern finde ich ausgezeichnet.<< Antragsteller:in >> Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat dies finanziert. << Antragsteller:in >> Folgende Fragen:<< Antragsteller:in >> 1. Wurden bayerische Kommunen von diesem Werk in Kenntnis gesetzt? Wenn ja wodurch.<< Antragsteller:in >> 2. Wieviel betrug die Finanzierung dazu?<< Antragsteller:in >> 3. Inwiefern wird Wert darauf gelegt, bestehende Bäume in Stadträumen zu erhalten? Gibt es dazu eine Möglichkeit der Beachtung?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Grund für die Anfragen ist eine Bucherstellung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279021/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.05.2023 und Ihr positives Feedback z…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stadtbäume in Bayern [#279021] [Im StMUV registriert unter 18a-A0140-2023/857]
Datum
24. Mai 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.05.2023 und Ihr positives Feedback zum Leitfaden zu Stadtbäumen in Bayern. Zu Ihren Fragen im Einzelnen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Frage 1: Der „Leitfaden zu Stadtbäumen in Bayern – Handlungsempfehlungen aus dem Projekt Stadtbäume im Klimawandel – Wuchsverhalten, Umweltleistungen und Perspektiven“ des Zentrums Stadtnatur und Klimaanpassung (ZSK) wurde von Herrn Staatsminister Thorsten Glauber - verbunden mit einer Baumpflanzaktion vor dem Gymnasium in Forchheim - am 10.11.2022 vorgestellt. Hierbei waren u.a. Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände (Bayerischer Städtetag und Bayerischer Gemeindetag) anwesend. Hinweise auf den Leitfaden erfolgten u.a. durch StMUV-Pressemitteilung vom 10.11.2022 https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=178/22, Bericht in der SZ vom 11.11.2022; Veröffentlichung in „Kommunaler Newsletter Dezember 2022“, Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR), in wissenschaftlichen Publikationen und bei Fachveranstaltungen. Zu Frage 2: Der Kostenanteil des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die Finanzierung des Leitfadens betrug 9.753,24 EUR. Zusammen mit der zugrundeliegenden Klima-Forschung ZSK-Stadtbäume I und II betrugen die Gesamtkosten 277.385.- EUR. Zu Frage 3: Der Erhalt großer alter Stadtbäume ist ein prioritäres Anliegen. Im Hinblick auf die Ökosystemdienstleitungen, wie Beschattung, Befeuchtung, Kühlung leisten alte Bäume in Zeiten des Klimawandels wesentlich mehr als junge Bäume, s.a. ZSK-Leitfaden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Stadtbäume zu schützen und zu erhalten, u.a.: - kommunale Baumschutzsatzungen (BN hat dazu eine umfangreiche Ausarbeitung erstellt) - kommunale Biodiversitätsstrategien - §29 BNatSchG und Art. 16 BayNatSchG, z.B. Alleen - §30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG z.B. Stadtbäume in Hecken - § 28 BNatSchG Naturdenkmäler Weitere Fördermöglichkeiten sind auf den Seiten der Umweltinitiative Stadt.Klima.Natur zu finden (www.stadtklimanatur.bayern.de) sowie unter der Internetseite des ZSK (www.zsk.tum.de) Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute! Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antrags…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadtbäume in Bayern [#279021] [Im StMUV registriert unter 18a-A0140-2023/857] [#279021]
Datum
26. Mai 2023 10:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279021/