Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat auf Vorlage der damaligen Klimaschutzsenatorin Regine Günther als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellte damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht.
Zur Umsetzung seines Beschlusses zur Klimanotlage hat der Senat im Juni 2021 einen umfangreichen Maßnahmenplan beschlossen, der verstärkte Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Energieversorgung sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen umfasst. Das genannte Dokument finden Sie unter file:///C:/Users/micro/Downloads/massnahmen-klimanotlage-1.pdf .
Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend festgelegt? Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wurden nach Erstellung des genannten Dokuments weitere Maßnahmen festgelegt? Wenn ja, welche und wie ist der Stand bei deren Umsetzung?
Bitte beantworten Sie diese Fragen vollständig, bevorzugt in einer übersichtlichen Form, z. B. in einer Tabelle mit mindestens den Angaben "festgelegte Maßnahme – Ziel der Maßnahme – Zuständigkeit für die Umsetzung – Frist zur Umsetzung – Stand der Umsetzung“.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Konkrete Informationen sind nur gegen (mindestens) 500,00 € Gebühr erhältlich.
Die Antwort auf die Nachfrage, ob es denn eine zentrale Überwachung der Maßnahmen bzgl. der Klimanotlage gibt, wurde mit dem Bericht "Monitoring zur Umsetzung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes Berlin (EWG Bln)" gegeben. Dieser ist vom 14.02.2023, also noch aus der Amtszeit der Vorgängerregierung und damit für die derzeitige Situation wenig aussagekräftig. Der nächste solche Bericht steht 2025 an.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum11. Januar 2024
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13. Februar 2024
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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