🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat auf Vorlage der damaligen Klimaschutzsenatorin Regine Günther als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellte damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht.

Zur Umsetzung seines Beschlusses zur Klimanotlage hat der Senat im Juni 2021 einen umfangreichen Maßnahmenplan beschlossen, der verstärkte Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Energieversorgung sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen umfasst. Das genannte Dokument finden Sie unter file:///C:/Users/micro/Downloads/massnahmen-klimanotlage-1.pdf .

Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend festgelegt? Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wurden nach Erstellung des genannten Dokuments weitere Maßnahmen festgelegt? Wenn ja, welche und wie ist der Stand bei deren Umsetzung?

Bitte beantworten Sie diese Fragen vollständig, bevorzugt in einer übersichtlichen Form, z. B. in einer Tabelle mit mindestens den Angaben "festgelegte Maßnahme – Ziel der Maßnahme – Zuständigkeit für die Umsetzung – Frist zur Umsetzung – Stand der Umsetzung“.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Konkrete Informationen sind nur gegen (mindestens) 500,00 € Gebühr erhältlich.

Die Antwort auf die Nachfrage, ob es denn eine zentrale Überwachung der Maßnahmen bzgl. der Klimanotlage gibt, wurde mit dem Bericht "Monitoring zur Umsetzung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes Berlin (EWG Bln)" gegeben. Dieser ist vom 14.02.2023, also noch aus der Amtszeit der Vorgängerregierung und damit für die derzeitige Situation wenig aussagekräftig. Der nächste solche Bericht steht 2025 an.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Sena…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage [#296843]
Datum
11. Januar 2024 08:45
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat auf Vorlage der damaligen Klimaschutzsenatorin Regine Günther als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellte damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht. Zur Umsetzung seines Beschlusses zur Klimanotlage hat der Senat im Juni 2021 einen umfangreichen Maßnahmenplan beschlossen, der verstärkte Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Energieversorgung sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen umfasst. Das genannte Dokument finden Sie unter file:///C:/Users/micro/Downloads/massnahmen-klimanotlage-1.pdf . Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend festgelegt? Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wurden nach Erstellung des genannten Dokuments weitere Maßnahmen festgelegt? Wenn ja, welche und wie ist der Stand bei deren Umsetzung? Bitte beantworten Sie diese Fragen vollständig, bevorzugt in einer übersichtlichen Form, z. B. in einer Tabelle mit mindestens den Angaben "festgelegte Maßnahme – Ziel der Maßnahme – Zuständigkeit für die Umsetzung – Frist zur Umsetzung – Stand der Umsetzung“. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11. Januar 2023 (Anfrage Nr. #296843 über den Webservice f…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage [#296843]
Datum
18. Januar 2024 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11. Januar 2023 (Anfrage Nr. #296843 über den Webservice fragdenstaat.de), deren Eingang ich hiermit bestätige, beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Ihnen Folgendes zu beantworten: „Zur Umsetzung seines Beschlusses zur Klimanotlage hat der Senat im Juni 2021 einen umfangreichen Maßnahmenplan beschlossen, der verstärkte Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Energieversorgung sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen umfasst. Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend festgelegt? Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wurden nach Erstellung des genannten Dokuments weitere Maßnahmen festgelegt? Wenn ja, welche und wie ist der Stand bei deren Umsetzung? Bitte beantworten Sie diese Fragen vollständig, bevorzugt in einer übersichtlichen Form, z. B. in einer Tabelle mit mindestens den Angaben "-festgelegte Maßnahme - Ziel der Maßnahme - Zuständigkeit für die Umsetzung - Frist zur Umsetzung - Stand der Umsetzung.““ Sie bitten um Vorabinformation über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft. Die Akteneinsicht ist gemäß § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Bei der Berechnung gelten die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung dessen beabsichtigen wir, Ihnen vor dem Hintergrund eines außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwandes gemäß § 16 IFG iVm § 1 VGebO und Ziffer 1004 a) Nr. 4 Gebührenverzeichnis, die Kosten für einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand in Höhe von 500 Euro in Rechnung zu stellen. Der außergewöhnlich hohe Verwaltungsaufwand ergibt sich daraus, dass sich für die mehr als 30 Einzelmaßnahmen, die unterschiedliche Bereiche wie z.B. Gebäude, Verkehr, Energieversorgung, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, Klimawandel und Klimaschutzförderung umfassen, mindestens fünf Senatsverwaltungen und die Bezirksverwaltungen, mit jeweils unterschiedlich betroffenen Fachbereichen zuständig zeichnen, von denen die Informationen zunächst angefragt, zusammengetragen und anschließend übersichtlich dargestellt werden müssen. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den genauen Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Ich bitte um ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 16 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Die Bearbeitung ihres Antrags setze ich bis dahin aus. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aus Ihren Ausführungen schließe ich, …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage [#296843]
Datum
28. Januar 2024 17:03
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aus Ihren Ausführungen schließe ich, dass es in Ihrer - für Klimaschutz zuständigen - Senatsverwaltung keine zentrale Nachverfolgung / Überwachung der Maßnahmenumsetzzung gibt. Ist das richtig? Und den genannten Umständen möchte ich den Antrag nicht aufrechterhalten, bitte aber dennoch um kurze Beantwortung der o. g. Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296843/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und ihre Rückfrage, die ich wie folgt bean…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Stand der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage [#296843]
Datum
8. Februar 2024 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und ihre Rückfrage, die ich wie folgt beantworte: Im Land Berlin gibt es eine zentrale Nachverfolgung / Überwachung der Maßnahmenumsetzung (Monitoring). Ein Monitoring zur Umsetzung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes Berlin (EWG Bln) einschließlich der Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Strategien und Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) erfolgt gemäß § 5 EWG Bln durch die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung. Diese legt alle zwei Jahre einen ausführlichen Monitoringbericht vor, der veröffentlicht wird. Der letzte Monitoringbericht aus dem Jahr 2023 ist dieser E-Mail beigefügt. Der nächste Monitoringbericht erfolgt im Jahr 2025. Jährlich wird zudem der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mit einem Bericht über die Verwendung der Haushaltsmittel der BEK-spezifischen Haushaltstitel informiert. Außerdem verfügt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über ein digitales Informations- und Monitoringsystem zum BEK 2030 (diBEK): https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/projekte-monitoring/dibek/ Auch „Verstärkte Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage“ sind im Monitoringbericht aus dem Jahr 2023 enthalten. Eine tabellarische Übersicht der Maßnahmen in Anerkennung der Klimanotlage und der zugehörigen Ausführungen hierzu im beigefügten Monitoringbericht aus dem Jahr 2023 sind zu Ihrer Information beigefügt. Mit freundlichen Grüßen