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Stand der Verpflichtungserklärung

den Stand und die Planung der Verhandlungen der Verpflichtungserklärung des Landes Brandenburgs und den Hochschulen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken.
Wer ist beteiligt? In welchem Zeitrahmen finden die Verhandlungen statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Verpflichtungserklärung [#166190]
Datum
9. September 2019 18:12
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Stand und die Planung der Verhandlungen der Verpflichtungserklärung des Landes Brandenburgs und den Hochschulen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken. Wer ist beteiligt? In welchem Zeitrahmen finden die Verhandlungen statt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken - Verpflichtungserklärungen der Länder Sehr geehrte<Information-entfe…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken - Verpflichtungserklärungen der Länder
Datum
30. September 2019 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
298,0 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> per E-Mail vom 9. September 2019 haben Sie sich mit einem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zu den Verpflichtungserklärungen der Länder nach §2 des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" an die Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gewendet. Als zuständiger Referent im MWFK wurde ich gebeten, Ihnen zu antworten. Die Erarbeitung sogenannter "Verpflichtungserklärungen der Länder" ist Bestandteil des im Juni 2019 von der Bundeskanzlerin sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichneten "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" und dort in § 2 sowie in den Anlagen 1 und 2 geregelt. Der Zukunftsvertrag liegt dieser E-Mail als Anlage bei. Demnach ist die Erstellung einer Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil der Teilnahme des jeweiligen Landes am "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken". Die Verpflichtungserklärungen der Länder sollen eine den spezifischen Herausforderungen und Bedarfen der einzelnen Länder und ihrer Hochschulen gerecht werdende Umsetzung des Zukunftsvertrags gewährleisten. Das Verfahren zur Ausarbeitung der Verpflichtungserklärungen ist ebenfalls im Zukunftsvertrag geregelt. Demnach sollen die Länder ihre Verpflichtungserklärungen, ausgehend von einer Darstellung der jeweiligen Ausgangslage entsprechend ihren spezifischen Herausforderungen in eigener Verantwortung und nach Konsultationen mit dem Bund gestalten und dabei darstellen, welche strategischen Ansätze und Schwerpunkte sie bei der Verwendung der bereitgestellten Mittel verfolgen. Als Auftakt des Konsultationsverfahrens mit dem Bund sollte dem Bund in Gestalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bis zum 15. Januar 2020 ein erster Entwurf der jeweiligen Verpflichtungserklärung des Landes vorgelegt werden. Im Ergebnis dieses Konsultationsverfahrens und nach weiteren Abstimmungen im Kreis der Länder sollen die Verpflichtungserklärungen der Länder der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf ihrer Sommersitzung im Jahr 2020 vorgelegt, für gültig erklärt und anschließend veröffentlicht werden. Die zuständigen Referate der Abteilung Wissenschaft und Forschung des MWFK stimmen derzeit mögliche Eckpunkte der Verpflichtungserklärung des Landes Brandenburg ab. Nach Erarbeitung eines intern abgestimmten Entwurfs soll dieser im weiteren Verlauf mit den Leitungen der Brandenburgischen Hochschulen diskutiert werden. Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie waren und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken - Verpflichtungserklärungen der Länder [#166190] Sehr geehrte<Inf…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken - Verpflichtungserklärungen der Länder [#166190]
Datum
1. Oktober 2019 17:50
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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