Stand des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des BImA

- Dokumente, aus denen der Prozentsatz aller in [1] aufgelisteten Liegenschaften, welche auf Nutzungsmöglichkeiten durch erneuerbare Energien (EE), insb. Windkraft- und Solaranalagen jeglicher Art, abschließend geprüft wurden, hervorgeht.
- davon die geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Anteile aufgeschlüsselt nach Art der EE.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob eine Erweiterung der Aufstellung aller Liegenschaften [1] hinsichtlich dieser Informationen (nicht geprüft, ausgeschlossen, geplant, im Bau, fertiggestellt) sowie der Art der EE und der Menge an geplanter bzw. abschließend bereitgestellter Energie möglich ist.

[1]: https://fragdenstaat.de/a/240265

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    6. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, aus denen der Prozentsat…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des BImA [#268958]
Datum
29. Januar 2023 10:57
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, aus denen der Prozentsatz aller in [1] aufgelisteten Liegenschaften, welche auf Nutzungsmöglichkeiten durch erneuerbare Energien (EE), insb. Windkraft- und Solaranalagen jeglicher Art, abschließend geprüft wurden, hervorgeht. - davon die geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Anteile aufgeschlüsselt nach Art der EE. Ich bitte Sie zu prüfen, ob eine Erweiterung der Aufstellung aller Liegenschaften [1] hinsichtlich dieser Informationen (nicht geprüft, ausgeschlossen, geplant, im Bau, fertiggestellt) sowie der Art der EE und der Menge an geplanter bzw. abschließend bereitgestellter Energie möglich ist. [1]: https://fragdenstaat.de/a/240265
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268958/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-03/23; Ihr IFG-Antrag Sehr [geschwärzt], anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tag…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-03/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
7. Februar 2023 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: VORE.O1018-03/23; Ihr IFG-Antrag [#268958] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VORE.O1018-03/23; Ihr IFG-Antrag [#268958]
Datum
26. Februar 2023 13:37
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihren Hinweis auf die öffentlichen Broschüren der BImA. Soweit ich insbesondere der Broschüre "Potenziale für Erneuerbare Energien – Forschungsprojekt zur Eignung von Flächen für Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen" [1] entnehmen kann, wurden 2016/2017 alle Wirtschaftseinheiten unter Verwaltung der BImA bzw. die (in Teilen) zugehörigen Flurstücke auf eine Nutzung durch Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen untersucht und die Informationen in einer Datenbank zusammengestellt. Als restriktionsarm identifizierte und damit potenziell nutzbare Flächen müssen jedoch vor der Nutzung durch EE einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Hier geben die von Ihnen bereitgestellte Dokumente jedoch keine nähere Auskunft, wieweit unter anderem die abschließende Prüfung dieser Flächen vorangeschritten ist. Auch bezüglich des Stands der Untersuchung von Dachflächen auf Nutzung durch Solaranlagen konnte ich keine Informationen finden. Daher bitte ich Sie um Zusendung von: - Dokumenten, aus denen der Stand der abschließenden Prüfung von als restriktionsarm ausgewiesenen Flächen hervorgeht (Prozentsatz der verworfenen, noch nicht untersuchten oder als nutzbar eingestuften Fläche) - Dokumenten, aus denen der Stand der abschließenden Prüfung von Dachflächen hervorgeht (Prozentsatz der verworfenen, noch nicht untersuchten oder als nutzbar eingestuften Fläche bzw. Liegenschaft) Ich erhoffe dadurch, einen Überblick über den momentanen Stand des flächendeckenden und konsequenten Ausbaus Erneuerbarer Energien auf den Liegenschaften des BImA gemäß des selbstgesteckten Klimaprogramms zu erhalten. So hat es mich sehr gefreut, zu lesen, dass schon eine Datenbank bezüglich der Nutzung durch Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstellt wurde. Gibt es hier neuere Untersuchungen, welchen die Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 2017 miteinbeziehen? Und wie ist der Zugriff auf diese Datenbank bzw. die Ergebnisse der Potenzialanalyse möglich? Hinsichtlich des hier gestellten Antrags im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes handelt es sich meinem Verständnis nach um eine einfache (und damit gebührenfreie) Auskunft. Ich gehe davon aus, dass diese Informationen - insbesondere Stand der abschließenden Untersuchung von Frei- und Dachflächen - bereits zur internen Überwachung des Fortschritts im Sinne der selbstgesteckten Ziele des Klimaprogramms vorliegen. Da es sich zudem bei der erwähnten Datenbank um eine Erweiterung der in [2] bereitgestellten Übersicht über alle durch die BImA verwalteten Liegenschaften handelt, sollte auch hierbei kein weiterer Recherche- oder Verwaltungsaufwand entstehen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1]: https://cdn0.scrvt.com/8a7fb8c945e2d564ea89e3facb7da507/b856655ab7a2e0a4/435a348fd8f0/Potenziale-fuer-Erneuerbare-Energien-Forschungsprojekt-zur-Eignung-von-Flaechen-fuer-Windkraft--und-Photovoltaik---Freiflaechenanlagen.pdf ; Letzter Aufruf: 26.2.23 [2]: https://fragdenstaat.de/a/240265 ; Letzter Aufruf: 26.2.23 Anfragenr: 268958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268958/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag Sehr [geschwärzt], anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahm…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
8. März 2023 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag [#268958]
Sehr [geschwärzt], danke für Ihre Antwort vom 08.03.2023, in welcher Sie die Bedeutu…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag [#268958]
Datum
12. April 2023 10:59
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], danke für Ihre Antwort vom 08.03.2023, in welcher Sie die Bedeutung der Potentialanalyse erläutern sowie auf meine ursprüngliche Anfrage bezüglich einer detaillierten Übersicht über den Ausbau der EE auf Flächen der BImA eingehen. Wie in meiner vorherigen Email geschrieben, bin ich mir durchaus bewusst, dass die 2017 durchgeführte Potentialanalyse nur der erste Schritt ist, um geeignete Flächen für EE Freiflächenanlagen ausfindig zu machen. Soweit ich der Broschüre "Potenziale für Erneuerbare Energien" [1] entnehmen kann, wurden z.B. im Bereich der Windenergie 44 Wirtschaftseinheiten [S. 24, "Tabelle 2: Ergebnisse Potenzialanalyse Windenergie je Eignungsklasse"] als Flächen besonderer Eignung identifiziert. Wie weit ist nun die abschließende Prüfung dieser doch überschaubaren Anzahl an Wirtschaftseinheiten vorangeschritten? Sie schreiben: "Der Umstand, dass eine Potentialanalyse vorgenommen wurde, bedeutet dementsprechend nicht, dass – ohne ein konkretes Vorhaben – jede einzelne Wirtschaftseinheit (mit erheblichen Kosten) auf ihre (konkrete) Eignung zur Gewinnung Erneuerbarer Energien geprüft und das jeweilige Prüfungsergebnis in einer Datenbank erfasst wird". Das verstehe ich nicht. Ist es nicht gerade die Aufgabe der BImA, Ihre Flächen auf die potentielle Nutzung durch EE zu prüfen und als nutzbar identifizierte Bereiche auszuschreiben? Genau zu diesem Zweck gibt es doch die öffentlichen Ausschreibungen auf Ihrer Website unter "Angebote Potenzialflächen" [2], damit "konkrete Vorhaben" überhaupt erst von Investor:innen entwickelt werden können. Ich vermute zudem, dass dabei die entsprechenden Ergebnisse in einer Art Datenbank zusammengefasst werden, alleine um eine doppelte Prüfung der Flächen zu vermeiden und die Ausschreibungen zu archivieren. Unter Berücksichtigung des rasanten Voranschreitens der Klimakrise (siehe z.B. Bundeszentrale für politische Bildung [3]) sowie der klar formulierten politischen Ziele (z.B. "Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen." - Bundesregierung EEG 2023 [4], Mehr als Verdopplung des Anteils der EE am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 - EU Ziele bis 2030 [5]), scheint mir ein solches Vorgehen der flächendeckenden Prüfung aller Liegenschaften auf konkrete Nutzung durch EE und das ambitionierte Vorantreiben des Ausbaus dieser sowohl wirtschaftlich sehr wohl vertretbar als auch zweckmäßig. Alle jetzt in diesem Bereich gesparten Kosten werden uns als Gesellschaft, den deutschen Staat und auch die BImA in Zukunft sehr viel teuer kommen, wenn plötzlich die bislang unterlassenen Maßnahmen auf einmal durchgeführt und zusätzlich die ausufernden Folgen der Klimakrise bewältigt werden müssen. Darum bitte ich Sie im Rahmen dieser IFG Anfrage weiterhin um Zusendung von: - Dokumenten, aus denen der Stand der abschließenden Prüfung von als restriktionsarm ausgewiesenen Flächen, mindestens aber die Flächen besonderer Eignung, hervorgeht (Prozentsatz der verworfenen, noch nicht untersuchten oder als nutzbar eingestuften Flächen) - Dokumenten, aus denen der Stand der abschließenden Prüfung von Dachflächen hervorgeht (Prozentsatz der verworfenen, noch nicht untersuchten oder als nutzbar eingestuften Flächen bzw. Liegenschaften) Auch bitte ich Sie weiterhin um Antwort auf die Fragen bezüglich der im Rahmen der Potentialanalyse erstellten Datenbank: Gibt es hier neuere Untersuchungen, welchen die Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 2017 miteinbeziehen (insb. die EEG Novelle 2023)? Und wie ist der Zugriff auf diese Datenbank bzw. die Ergebnisse der Potentialanalyse von extern möglich? Aufgrund Ihrer ausführlichen Erläuterungen bezüglich einer Zusammenführung der in [6] erfolgten Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften mit den Untersuchungen zur Nutzung durch EE möchte ich, wie schon in der letzten Email beschrieben, derzeit Abstand von diesem Teil der ursprünglichen Anfrage nehmen. Wie erwähnt sollten alle diese Informationen mindestens zur internen Überprüfung des Forschritts im Sinne der selbstgesteckten Ziele des Klimaprogramms vorliegen und somit kein weiterer übermäßiger Recherche- oder Verwaltungsaufwand entstehen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [1]: "Potenziale für Erneuerbare Energien", https://cdn0.scrvt.com/8a7fb8c945e2d564ea89e3facb7da507/b856655ab7a2e0a4/435a348fd8f0/Potenziale-fuer-Erneuerbare-Energien-Forschungsprojekt-zur-Eignung-von-Flaechen-fuer-Windkraft--und-Photovoltaik---Freiflaechenanlagen.pdf ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 [2]: "Angebote Potenzialflächen", https://erneuerbare-energien.bundesimmobilien.de/angebote-potenzialflaechen-b175063af58cbbd7 ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 [3]: "Klimawandel – die gestörte Balance: Folgen der Erderhitzung", https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/517115/klimawandel-die-gestoerte-balance/#node-content-title-5 ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 [4]: "Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen", https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novelle-eeg-gesetz-2023-2023972 ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 [5]: "Erneuerbare Energien: EU schraubt Ziele hoch", https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-erneuerbare-energien-neue-ziele-100.html ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 [6]: "Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften", https://fragdenstaat.de/a/240265 ; Letzter Aufruf: 12.04.2023 Anfragenr: 268958 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen …
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
21. April 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
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561,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen