Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Sommer 2022 wies man seitens der Staatskanzlei den Vorwurf zurück, dass beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Bremen "nichts passieren würde". Dabei verwies man auf das E-Mobilitätskonzept der Stadt, dessen Umsetzung im Gange sei.
Jetzt, ein halbes Jahr später, wollte ich einfach noch einmal horchen:
Wie viel ist denn nun tatsächlich passiert?
Laut Ihrer Präsentation des E-Mobilitätskonzepts müssten es in Bremen aktuell ca. 1000-1500 Ladepunkte sein.
Wie viele sind es aktuell in der Realität?
(Stand 03/2022 = 329 Ladepunkte an 174 Standorten)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 267152
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/267152/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Mich wundert es insgesamt etwas, dass die Informationen einerseits so leicht einsehbar sind, andererseits dauert es 4 Monate, um eine Info hierzu zu bekommen.
Bereits im Dezember 2022 hatte ich noch einmal die Senatskanzlei (Bürgerbeteiligung) angeschrieben und nach dem aktuellen Stand gefragt. Wir waren im Sommer bereits im Zuge der Bürger-Gespräche in den Stadtteilen mit Bovenschulte in Kontakt - aber auf die Nachfrage hat man dann Ende 2022 einfach nicht mehr geantwortet (deswegen der Weg über Fragdenstaat).
Ebenfalls verwunderlich, dass es ein neues Ladeinfrastruktur-Konzept geben soll, nachdem es bereits 2018 den "Masterplan Green City Bremen" gab, in dem schon Standorte für Ladeinfrastruktur analysiert wurden:
https://www.bauumwelt.bremen.de/mobilit…
Das müsste also noch aus der Vorgänger-Regierung stammen, in der im Kern aber dieselben Parteien beteiligt waren, wie aktuell. Inhaltlich/Politisch dürfte dem also eigentlich nichts im Wege gestanden haben.
Die Zahlen der Bundesnetzagentur sind schwierig nachzuvollziehen. Dort sind viele Ladesäulen eingetragen, die sich in anderen Apps nicht finden lassen - und welche eher so wirken, als seien sie nur für den privaten bzw. Firmen-interen Gebrauch. Z.B. Am Lindenberg 18 B, 28759 Bremen.
Im Gegenzug gibt es am Präsident-Kennedy-Platz eine Ladesäule, die dort nicht genannt wird.
Jedenfalls:
Nimmt man an, dass jede dort gelistete Ladesäule tatsächlich öffentlich zugänglich ist, dann handelt es sich um 568 Ladepunkte in Bremen und Bremerhaven zusammen.
(Ich musste dazu die Excel-Daten laden, filtern und zählen lassen. Hoffe, habe dabei keinen Fehler gemacht).
Laut Beirätekonferenz vom 18. Mai 2022 hätten es mittlerweile 1500 bis 2000 Ladepunkte sein sollen.
https://www.transparenz.bremen.de/anlag…
Schade, dass dieses Ziel so weit verfehlt wurde, obwohl Konzepte hierzu bereits vor 4-5 Jahren fertiggestellt wurden.