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Stand des Regierungsvorhabens „Abwasserabgabengesetz novellieren“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Abwasserabgabengesetz novellieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Abwasserabgabengesetz novellieren“ [#273715]
Datum
22. März 2023 09:47
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Abwasserabgabengesetz novellieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273715/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. März 2023; hier: Stand des Regierungsvorhabens „Abwasserabgabengesetz novellieren“ [#273715] (Ticket: DP02-37839)
Datum
31. März 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 22. März 2023 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wie Sie zu Recht darlegen, ist im aktuellen Koalitionsvertrag noch eine Reform des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) vorgesehen. Aufgrund der damals nicht vorhersehbaren aktuellen Situation einer gravierenden Energie- und Inflationskrise sowie einer beginnenden Wirtschaftskrise hat sich das Bundesumweltministerium jedoch dazu entschieden, die Novelle des Abwasserabgabengesetzes zunächst zurückzustellen und damit zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden. Insofern ist es mir nicht möglich, Ihnen im BMUV vorliegende Dokumente zur Novelle des Abwasserabgabengesetzes zuzusenden, da in dem für das AbwAG fachlich zuständigen Referat W I 2 bisher keine konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen diesbezüglich durchgeführt wurden. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihnen meine Informationen ausreichen. Andernfalls bin ich bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Die vorstehende, inhaltliche Aussage würde hierbei unverändert bleiben. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen