Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gesetz gegen digitale Gewalt (siehe Koalitionsvertrag Abschnitt 2.2), dokumentieren.

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  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt“ [#261429]
Datum
21. Oktober 2022 11:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gesetz gegen digitale Gewalt (siehe Koalitionsvertrag Abschnitt 2.2), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261429/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0012 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antra…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2022 - Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt“ [#261429]
Datum
25. Oktober 2022 16:53
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0012 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. Oktober 2022 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie um Angabe einer postalischen Adresse oder ersatzweise um eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese ist notwendig, um Ihnen die spätere Entscheidung ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ich bis zum 22. November 2022 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Es freut mich zu hören, dass Sie die Bearbeitung meines Antrages so schnell aufgeno…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2022 - Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt“ [#261429]
Datum
5. November 2022 22:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es freut mich zu hören, dass Sie die Bearbeitung meines Antrages so schnell aufgenommen haben, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort meinerseits. Sie bitten mich um eine persönliche E-Mail-Adresse. Unter folgender E-Mail-Adresse können Sie mich erreichen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261429/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie baten um eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese habe ich Ihnen in meiner Mail …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2022 - Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt“ [#261429]
Datum
1. Dezember 2022 20:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie baten um eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese habe ich Ihnen in meiner Mail vom 5. November, welche deutlich vor der von Ihnen genannten Frist des 22. Novembers lag, bereits mitgeteilt. Auf dieser Adresse ist bis heute keine E-Mail von Ihnen eingegangen. Sollten Sie Ihrerseits festgestellt haben, dass eine Mail nicht zugestellt werden konnte, gehe ich davon aus, dass sie mich hier darüber informiert hätten, was allerdings nicht der Fall ist. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Gesetz gegen digitale Gewalt““ vom 21.10.2022 (#261429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ---