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Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Portal für Umweltdaten ausbauen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ [#305457]
Datum
9. April 2024 11:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Portal für Umweltdaten ausbauen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305457/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Arbeitsgruppe T I 2 Berlin, den 12. April 2024 Az.: 07023/001 …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ [#305457] (Ticket: DP02-53364) (Ticket: DP02-53364)
Datum
17. April 2024 15:20
Status
Warte auf Antwort
Arbeitsgruppe T I 2 Berlin, den 12. April 2024 Az.: 07023/001 Durchwahl: 6449 Portal für Umweltdaten Ihr Antrag vom 09.04.2024 Berlin, 17.4.2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Schreiben vom 9.4.2024 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Zugang zu folgenden Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beantragt: Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Portal für Umweltdaten ausbauen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Durch die Bekanntgabe dieser Informationen sind möglicherweise dritte Personen betroffen, weil hierdurch personenbezogene Daten offenbart und dadurch die Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt werden könnten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG). Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 UIG bin ich gehalten, die betroffenen Dritten vor einer Offenbarung der oben genannten geschützten Informationen anzuhören. Ich bitte Sie daher um Stellungnahme bis zum 24.4.2024, ob Sie darin einwilligen, dass die personenbezogenen Daten in den von Ihnen verlangten Akten durch Schwärzung unkenntlich gemacht werden. Hierdurch könnte eine Drittbeteiligung unnötig gemacht und das Verfahren beschleunigt werden. In diesem Zusammenhang weise ich auf Folgendes hin: Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 1 (personenbezogene Daten) und 3 (Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, Steuergeheimnis, Statistikgeheimnis) abgelehnt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 UIG). Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Schwärzungen von geschützten Informationen, auch ohne Drittbeteiligungsverfahre…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ [#305457] (Ticket: DP02-53364) (Ticket: DP02-53364) [#305457]
Datum
17. April 2024 17:19
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Schwärzungen von geschützten Informationen, auch ohne Drittbeteiligungsverfahren, bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305457/