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Standorte von Windrädern und anderen Quellen erneuerbarer Energie

Anfrage an: Umweltbundesamt

Ich suche eine maschinenlesbare Liste mit den genauen Standorten aller Quellen erneuerbarer Energie, also Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Bitte geben Sie die Standorte in Geokoordinaten an.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
David Hilzendegen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche eine m…
An Umweltbundesamt Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
Standorte von Windrädern und anderen Quellen erneuerbarer Energie [#23640]
Datum
22. Juni 2017 12:13
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche eine maschinenlesbare Liste mit den genauen Standorten aller Quellen erneuerbarer Energie, also Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Bitte geben Sie die Standorte in Geokoordinaten an. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, David Hilzendegen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, für die von Ihnen gewünschten Daten möchten wir Sie bitten, sich an die Bundesnet…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Standorte von Windrädern und anderen Quellen erneuerbarer Energie [#23640]
Datum
5. Juli 2017 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, für die von Ihnen gewünschten Daten möchten wir Sie bitten, sich an die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu wenden. Am 20. April 2017 wurde die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. § 111e Absatz 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) regelt, dass die Bundesnetzagentur ein elektronisches Verzeichnis mit energiewirtschaftlichen Daten (Marktstammdatenregister) errichtet und betreibt. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Für Sie heißt das, dass Sie dort die erwünschten Daten werden abrufen können. Bei der Errichtung und bei dem Betrieb des Marktstammdatenregisters muss die Bundesnetzagentur gemäß § 111e Absatz 3 EnWG europarechtliche und nationale Regelungen hinsichtlich der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Datensicherheit beachten sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit unter Beachtung von § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes, der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ergreifen. In Erfüllung dieser Aufgabe kann Ihnen die BNetzA auch mitteilen, welche Daten Ihnen zur Verfügung gestellt werden können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 111e und § 111f EnWG sowie in der MaStRV. Mit freundlichem Gruß

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David Hilzendegen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfrage…
An Umweltbundesamt Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: AW: Standorte von Windrädern und anderen Quellen erneuerbarer Energie [#23640]
Datum
5. Juli 2017 09:47
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfragenr: 23640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen