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Starkregengefahrenkarte

Starkregengefahrenkarte der Stadt Berlin.

Sofern Sie mir (aus mir nicht nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Bedenken) nicht die Karte des gesamten Stadtgebiets zur Verfügung stellen können, bitte ich um die Zusendung des Kartenausschnitts Schuckertplatz in 13629 Siemensstadt (berechtigtes Interesse, da Anwohner).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Jonas Schönfelder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Jonas Schönfelder
Betreff
Starkregengefahrenkarte [#258851]
Datum
11. September 2022 23:10
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Starkregengefahrenkarte der Stadt Berlin. Sofern Sie mir (aus mir nicht nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Bedenken) nicht die Karte des gesamten Stadtgebiets zur Verfügung stellen können, bitte ich um die Zusendung des Kartenausschnitts Schuckertplatz in 13629 Siemensstadt (berechtigtes Interesse, da Anwohner).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Schönfelder Anfragenr: 258851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258851/ Postanschrift Jonas Schönfelder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Schönfelder
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schönfelder, Ihre Anfrage nach dem Kartenausschnitt Schuckertplatz in << Adresse entfern…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Starkregengefahrenkarte [#258851]
Datum
12. September 2022 18:16
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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5,1 KB


Sehr geehrter Herr Schönfelder, Ihre Anfrage nach dem Kartenausschnitt Schuckertplatz in << Adresse entfernt >> aus der Starkregen-Hinweiskarte ist bei mir eingegangen. Es werden für die elektronische Bearbeitung keine Kosten anfallen. Da es sich um eine datenschutzrechtlich relevante Auskunft handelt brauche ich von Ihnen einen Beleg für ein berechtigtes Interesse. Als Anwohner kann dies z.B. ein Foto oder Scan ihres Personalausweises mit der aktuellen der Anfrage entsprechenden Adresse oder eines Eintrags in ein Grundbuch etc. sein. Freundliche Grüße
Jonas Schönfelder
Sehr << Anrede >> schade, dass Sie die Starkregenkarte nicht allen Menschen zugänglich machen. Die sc…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Jonas Schönfelder
Betreff
AW: Starkregengefahrenkarte [#258851]
Datum
14. September 2022 23:41
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> schade, dass Sie die Starkregenkarte nicht allen Menschen zugänglich machen. Die schon im Tagesspiegel vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (!) benannten und auch bei anderen IFG-Anfragen auf Fragdenstaat.de von Ihrer Behörde vorgebrachten Argumente, warum die Karte nicht veröffentlicht werden könne, überzeugen mich nicht und ich kann mir auch nur schlecht vorstellen, dass die Vorenthaltung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Aber angesichts der Tatsache, dass dieses Problem hoffentlich bald durch ein Bundesgesetz gelöst werden wird, werde ich da keine weitere Energie und Freizeit reinstecken. Ich bitte um die Zusendung des Kartenausschnitts des Schuckertplatzes in Siemensstadt, gerne auch eines größeren Ausschnitts. Eine Kopie meines Personalausweises befindet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Jonas Schönfelder Anhänge: - personalausweis-jonas-schonfelder-stand-september-2022.pdf Anfragenr: 258851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258851/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schönfelder, Gerne sende ich Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu. Im Anhang finden Sie uns…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Starkregengefahrenkarte [#258851]
Datum
15. September 2022 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönfelder, Gerne sende ich Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu. Im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihren Antrag auf Einsicht in die Starkregen-Hinweiskarte, sowie den entsprechenden Kartenausschnitt. Bitte beachten Sie dass die Karte nur zweckgebunden und innerhalb des berechtigten Personenkreises genutzt werden darf. Dieses Vorgehen entspricht der Auslegung der Rechtslage in Berlin. Auch einige andere Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) haben die Rechtslage entsprechend ausgelegt. Da dies für die Betroffenen nachteilig ist und von verschieden Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, wird eine eindeutige bundeseinheitliche Rechtslage angestrebt. Die Initiative zur Anstoßung einer gesetzlichen Neuregelung ging auch auf uns, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz zurück. Freundliche Grüße