Status Kabinettssbeschluss Klagebeitritt gegen AKW Tihange vom 12.07.2016
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten mir umgehend den Eingang dieser Anfrage, möglichst mit Aktenzeichen, per E-Mail zu bestätigen.
Anfrage ausschließlich als einfache, kostenfreie Anfrage nach IFG RLP:
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Genauen Wortlaut des Kabinettbeschlusses
http://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/detail/News/hoefken-rheinland-pfalz-tritt-klage-gegen-atomkraftwerk-tihange-bei/
2. Grund warum nicht auch gegen den Betrieb des AKW Doel 3 geklagt wird?
3. Status der Umsetzung des Kabinettbeschlusses
4. Dokumente des Klagebeitritts
5. Die Klagen der Städteregion Aachen (so gut sie sind) werden 4-10 Jahre dauern, warum stellt RLP nicht durch einstweilige Schritte eine sofortige Gefahrenabwehr (nach Generalklausel PoG RLP) sicher? Wurde dieses auf Regierungsebene besprochen?
6. Rechtsgrundlage für diesen Kabinettbeschluss und seine Umsetzung, z.B. Generalklausel Gefahrenabwehr PoG RLP
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Juni 2017
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11. Juli 2017
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bitte beachten Sie § 11 Abs. 3 des LTranspG), wonach vorgesehen ist, dass ein Antrag an eine andere Stelle verwiesen wird.