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Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde hat darüber keine Auskunft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken [#275675]
Datum
13. April 2023 02:50
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 275675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275675/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken [#275675]
Datum
18. Mai 2023 19:48
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken“ vom 13.04.2023 (#275675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 275675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275675/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage vom 13.04.2023 hier gänzlich unbekannt. Sofern es…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken [#275675]
Datum
19. Mai 2023 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage vom 13.04.2023 hier gänzlich unbekannt. Sofern es Ihnen um ein Tempolimit in der Stadt Saarbrücken geht, wäre das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auch nicht der richtige Ansprechpartner, sondern die Stadt Saarbrücken. Mit freundlichen Grüßen