Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V)

Stellungnahme des Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Entwurf der Landesregierung für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V); siehe auch: „Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern: Kritik von Datenschutzbehörde“ vom 17.03.2019 (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeigesetz-Mecklenburg-Vorpommern-Kritik-von-Datenschutzbehoerde-4338494.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) [#62311]
Datum
17. März 2019 18:54
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme des Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Entwurf der Landesregierung für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V); siehe auch: „Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern: Kritik von Datenschutzbehörde“ vom 17.03.2019 (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeigesetz-Mecklenburg-Vorpommern-Kritik-von-Datenschutzbehoerde-4338494.html)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) [#62311]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) [#62311]
Datum
17. März 2019 18:55
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
67,0 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten uns um die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Inform…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) (#62311)
Datum
20. März 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
267,1 KB
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten uns um die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Entwurf der Landesregierung für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) gebeten. Anliegend erhalten Sie die Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen