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Stellungnahme

- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-der-kostenvorschriften-im-bereich-der-entsorgung-radi/)

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Stellungna…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme [#202153]
Datum
31. Oktober 2020 00:50
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-der-kostenvorschriften-im-bereich-der-entsorgung-radi/) Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202153/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die von Ihnen erbetene Information. Die Auskunft ist n…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme [#202153]
Datum
10. November 2020 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die von Ihnen erbetene Information. Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 1 S.2 BayUIG gebührenfrei, da es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen