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Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen des BMUV

1) alle Gesetzesentwürfe des BMUV der letzten 6 Jahren (01.09.2017 bis 31.08.2023), zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 GGO, stattfand.
2) zu jedem Gesetzentwurf die Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung / Aufforderung zur Stellungnahme sowie die Angabe der Frist für Stellungnahmen
3) zu jedem Gesetzentwurf die Angabe der Seitenzahl des Entwurfs.

Bei den Informationen dürfte es sich um Umweltinformationen i.S.d. UIG handeln.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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Jonas Hartmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) alle Gesetzesentwürfe des BMUV der…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Jonas Hartmann
Betreff
Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen des BMUV [#287444]
Datum
1. September 2023 09:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) alle Gesetzesentwürfe des BMUV der letzten 6 Jahren (01.09.2017 bis 31.08.2023), zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 GGO, stattfand. 2) zu jedem Gesetzentwurf die Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung / Aufforderung zur Stellungnahme sowie die Angabe der Frist für Stellungnahmen 3) zu jedem Gesetzentwurf die Angabe der Seitenzahl des Entwurfs. Bei den Informationen dürfte es sich um Umweltinformationen i.S.d. UIG handeln. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Hartmann Anfragenr: 287444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287444/ Postanschrift Jonas Hartmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Hartmann

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