Stickoxidbelastung Heimfelder Straße

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem hat das Institut für Hygiene und Umwelt für die Behörde für Inneres und Sport (BIS) eine Untersuchung zur Stickoxidbelastung in der Heimfelder Straße durchgeführt. Bitte lassen Sie mir diese Untersuchung sowie insbesondere Informationen zu den darin angenommen Parametern (z.B. Verkehrsaufkommen, Anteil Schwerlastverkehr, wurde berücksichtigt, dass die Emissionen der aktuellen Hochbahnbusse im innerstädtischen Realbetrieb 5- bis 8-fach über dem EURO V- resp. EURO VI-Grenzwert liegen? - siehe zu Letzterem auch die Links unter https://fragdenstaat.de/a/11808 - etc.) zukommen.

Sofern es für Sie unkomplizierter ist und es das Verfahren beschleunigen sollte, wäre es von meiner Seite auch möglich, dass ich vor Ort Einsicht in das Dokument nehme.

Abschließend möchte ich Sie auf die folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hinweisen:

"Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)."

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
1. Dezember 2015 15:27
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem hat das Institut für Hygiene und Umwelt für die Behörde für Inneres und Sport (BIS) eine Untersuchung zur Stickoxidbelastung in der Heimfelder Straße durchgeführt. Bitte lassen Sie mir diese Untersuchung sowie insbesondere Informationen zu den darin angenommen Parametern (z.B. Verkehrsaufkommen, Anteil Schwerlastverkehr, wurde berücksichtigt, dass die Emissionen der aktuellen Hochbahnbusse im innerstädtischen Realbetrieb 5- bis 8-fach über dem EURO V- resp. EURO VI-Grenzwert liegen? - siehe zu Letzterem auch die Links unter https://fragdenstaat.de/a/11808 - etc.) zukommen. Sofern es für Sie unkomplizierter ist und es das Verfahren beschleunigen sollte, wäre es von meiner Seite auch möglich, dass ich vor Ort Einsicht in das Dokument nehme. Abschließend möchte ich Sie auf die folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hinweisen: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103] Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103]
Datum
1. Dezember 2015 15:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Gebühren für die Bearbeitung sowie für die Anfertigung von Kopien anfallen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte s…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103]
Datum
1. Dezember 2015 15:41
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir bitte zusätzlich noch Angaben zur Genauigkeit der von Ihnen ermittelten Kennwerte für die Heimfelder Straße (Messfehler, Toleranzbereich etc.). Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103] Sehr geehrte Damen und Herren, vor…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103]
Datum
14. Dezember 2015 13:26
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vor zwei Wochen habe ich um die unverzügliche Übermittlung einer Untersuchung zur Stickoxidbelastung in der Heimfelder Straße gebeten, die durch das Institut für Hygiene und Gesundheit jüngst für die Behörde für Inneres und Sport durchgeführt wurde. Leider habe ich die begehrte Information bislang nicht erhalten. Können Sie mir bitte mitteilen, wann ich mit der Übermittlung der Untersuchung oder der Möglichkeit Einsicht in dieselbe nehmen zu können rechnen kann. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Automatische Antwort: AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103] Guten Tag, vielen…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: AW: Automatische Antwort: Stickoxidbelastung Heimfelder Stra= DFe [#12103]
Datum
14. Dezember 2015 13:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zust?ndige Abteilung weitergeleitet und schnellstm?glich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, m?chten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Geb?hren f?r die Bearbeitung sowie f?r die Anfertigung von Kopien anfallen k?nnen. Mit freundlichen Gr??en Ihre Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz Billstra?e 80, 20539 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> www.hamburg.de/bgv
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Stickoxidbelastung Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe diese, sowie die erste Anfrage Ihrerseits an die zuständi…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Stickoxidbelastung
Datum
14. Dezember 2015 14:46
Status
Warte auf Antwort
image003.png
10,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe diese, sowie die erste Anfrage Ihrerseits an die zuständige Dienststelle (Hygiene Institut) weitergeleitet. Sicher wird man Ihnen in Kürze eine Nachricht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Stickoxidbelastung [#12103] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundliche…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stickoxidbelastung [#12103]
Datum
14. Dezember 2015 17:02
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrtAntragsteller/in das Institut für Hygiene und Umwelt hat für die Behörde für Inneres und Sport (BIS)…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
18. Dezember 2015 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Institut für Hygiene und Umwelt hat für die Behörde für Inneres und Sport (BIS) keine Untersuchung zur Stickoxidbelastung in der Heimfelder Straße durchgeführt. Offensichtlich wurde Ihnen eine Fehlinformation zugeleitet. Messergebnisse über Luftschadstoffe direkt aus der Heimfelder Str. liegen uns nicht vor. Wir können Ihnen aber, abgestützt auf andere Messdaten und Kenntnisse, folgende Einschätzung der NO2-Immissionsbelastung geben. Für die Abschätzung der Immissionsbelastung im Bereich der Heimfelder Straße hat das Institut für Hygiene und Umwelt einen Vergleich mit dem im Immissionsgutachten (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG: Berechnung KFZ-bedingter Schadstoffemissionen und –immissionen in Hamburg. Gutachten im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. 2010. Link: http://www.hamburg.de/luft-laerm/289279…) berechneten Straßenabschnitt „Alter Postweg“ herangezogen. Für diesen Straßenabschnitt wurde im Gutachten für das Jahr 2011 eine NO2-Belastung oberhalb des Grenzwertes von 46 μg/m³ prognostiziert. Vergleichende Messungen zur Überprüfung der gutachterlichen Berechnungen an Punkten mit einer prognostiziert hohen Belastung zeigten, dass es sich im Gutachten um eine konservative Abschätzung handelte. Die gemessenen Werte waren im Durchschnitt um ca. 20% geringer als die errechneten Werte (vgl. Institut für Hygiene und Umwelt: „Stickstoffdioxidkonzentrationen an belasteten Straßenabschnitten Vergleich Screeningrechnung mit Passivsammlermessung“. Link: http://www.hamburg.de/contentblob/45012…). Für die Prognose der Belastung in der Straße “Alter Postweg“ verwendete der Gutachter Ing.-Büro Lohmeyer, neben den Emissionsfaktoren aus HBEFA 3.1, folgende Eingangsdaten: - DTV = 12.690 Kfz/d (Pkw = 12157 Kfz/d, Lkw = 216 Kfz/d, Busse = 317 Kfz/d) - Bebauung: beidseitig, Verhältnis Gebäudehöhe zu Straßenschluchtbreite 1:1, Lückenanteil 0 bis 20 % (Typ 207, Tabelle Anhang A2.3, S. 107 des Gutachtens) - Straßenschluchtbreite: 16 m - NO2-Hintergundbelastung 18 μg/m³, (daraus ergibt das Rechenergebnis eine NO2-Zusatzbelastung von 46 – 18 = 28 μg/m³) Für die Heimfelder Straße wären im Vergleich folgende Angaben zu machen: - DTV ca. 4.600 bis 5.000 Kfz/d (Busse ca. 400 Kfz/d) - Bebauung: Beidseitig bebaut, Verhältnis Gebäudehöhe zu Straßenschluchtbreite 1:1,5, Lückenanteil 0 bis 20 % - Straßenschluchtbreite: 27 bis 32 m - NO2-Hintergrundbelastung 22 μg/m³ Aufgrund der in der Heimfelder Straße gegenüber dem Alten Postweg mehr als halbierten Verkehrsstärke ist dort auch die Stickoxidemission aus dem Verkehr nur mit etwa der Hälfte anzusetzen. Für die geringeren Schadstoffemissionen liegen in der Heimfelder Straße zusätzlich bessere Verdünnungs- und Ausbreitungsbedingungen vor, da die Straßenbreite mit mindestens 27 m deutlich größer ist als die für die Vergleichsstraße eingesetzten 16 m. Die Abschätzung der NO2-Gesamtbelastung der Heimfelder Straße wurde nach der im Gutachten verwendeten Berechnungsformel für die Konzentration der abgasbedingten Zusatzbelastung (vgl. Anhang 2.3, Seite 106 des Gutachtens) durchgeführt. Die Immissionsbelastung oder die Schadstoffkonzentration ist demnach proportional der Schadstoff-Emission und umgekehrt proportional der Straßenbreite. Bei einer halb so großen Emission und einer um den Faktor 27m/16m = 1,7 größeren Straßenbreite ergibt sich somit ein Faktor von 0,5/1,7 = 0,3, also rund einem Drittel, um von der Schadstoffzusatzbelastung im Alten Postweg auf einen Schätzwert für die NO2-Zusatzbelastung in der Heimfelder Straße zu schließen. Die objektive Schätzung der NO2-Hintergrundbelastung im Bereich der Heimfelder Straße ergibt ein Jahresmittel von höchstens 22 μg/m³. Dazu ist eine zusätzliche NO2-Belastung durch den lokalen Verkehr in der Heimfelder Straße von 28/3 ~ 10 μg/m³ zu addieren. Daraus ergibt sich insgesamt eine geschätzte Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) von 32 μg(NO2)/m³. Die Abschätzung auf Basis des Alten Postwegs ergab somit, dass im betreffenden Abschnitt der Heimfelder Straße zwischen Milchgrund/Lohmannsweg und Kiefernberg mit einer Stickstoffdioxidbelastung von deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 μg(NO2)/m³ zu rechnen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Behörde für Umwelt und Energie vom 18.11.2015 auf Ihre Anfrage zum Thema „Modellrechnungen im Luftreinhalteplan“ [#11808] verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche, transparente und ausführliche Antwort. Mit freundlich…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
18. Dezember 2015 09:23
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche, transparente und ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, eine abschließende Nachfrage habe ich noch. Laut 39. BimSchV sind Schätzungen zu…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
18. Dezember 2015 13:44
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, eine abschließende Nachfrage habe ich noch. Laut 39. BimSchV sind Schätzungen zur Stickoxidbelastzung mit einer Unsicherheit von 75% belastet. Was bedeutet dies konkret für den von Ihnen mit Blick auf die Heimfelder Straße geschätzten Wert? Müsste man in einem solchen Fall nicht z.B. soetwas wie ein Konfidenzintervall oder eine andere Form von Toleranzbereich angeben (z.B. der Wert der Heimfelder Straße liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von X im Bereich von 26 bis 38 Mikrogramm o.ä.)? Oder bedeutet die Unsicherheit von 75%, dass die Hypothese, dass der berechnete Wert den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten wird, mit nur 25-prozentiger Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden kann? Oder ist diese Unsicherheit noch ganz anders zu interpretieren? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zitierte Anlage 1 "Datenqualitätsziele" der 39. BImSchV bez…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: AW: AW: AW: Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
30. Dezember 2015 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zitierte Anlage 1 "Datenqualitätsziele" der 39. BImSchV bezieht sich auf §§ 13, 14 und 18 der VO. Demnach genügen zur Beurteilung der Luftqualität für Gebiete und Ballungsräume, in denen die Belastung unterhalb der unteren Beurteilungsschwelle liegt, auch Techniken der objektiven Schätzung. Für eine solche Schätzung lässt der Gesetzgeber bis zu 75% Unsicherheit zu. Die untere Beurteilungsschwelle für den Luftschadstoff NO2 beträgt 65% des Jahresgrenzwertes, also 26µg/m³ (vergl. Anlage 2 der 39. BImSchV). Im Ballungsraum Hamburg wird an den sog. Hot-Spots aber die obere Beurteilungsschwelle überschritten, die mit 32µg/m³ festgelegt ist (vergl. Anlage 2 der 39. BImSchV). Folglich wird die Luftqualitätsbeurteilung durch ortsfeste Messungen durchgeführt, entsprechend den Datenqualitätszielen in Anlage 1 der 39. BImSchV. Die Schätzung der NO2-Belastung im konkreten Fall der Heimfelder Straße ist keine Schätzung im Rahmen der 39. BImSchV. Diese Schätzung wurde vielmehr durch eine Bürgeranfrage veranlasst. Für diese Aufgabenstellung gibt es keine Qualitätsanforderungen und auch keine ableitbaren Schätz-Unsicherheit, z. B. in Form eines Konfidenzintervalls. Die angewendete Schätzung koppelt sich an eine Beurteilung (zitiertes Immissionsgutachten) für einen anderen, in der Nähe gelegenen Straßenabschnitt an und leitet das Ergebnis durch die aufgeführten Vergleiche nachvollziehbar ab. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Erläuterung. Damit ist die Anfrage von meiner Seite abgeschlo…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Stickoxidbelastung Heimfelder Straße [#12103]
Datum
30. Dezember 2015 14:26
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Erläuterung. Damit ist die Anfrage von meiner Seite abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>