Stipendienhöhe und -dauer für Promovierende
Informationen, seit wann die DFG den Höchstsatz für Promotionsstipendien von 1356 Euro plus 103 Euro Sachkostenzuschuss anwendet. Auf einer archivierten Version der DFG-Homepage wird dieser Betrag bereits im Juni 2009 genannt. Bitte schicken Sie mir ebenfalls Informationen, auf welcher Grundlage dieser Stipendiensatz berechnet wurde.
Sofern es derzeit seitens der DFG Planungen gibt, diesen Stipendienbeitrag anzupassen, bitte ich ebenfalls um Zusendung dieser Dokumente bzw. Entwürfe, aus denen insbesondere die geplante neue Beitragshöhe hervorgeht. Gleiches gilt für den Fall, dass die DFG plant, die maximale Förderdauer zu erhöhen und an tatsächliche durchschnittliche Promotionsdauern anzupassen.
Ergebnis der Anfrage
Der Höchstsatz für Promotionsstipendien wurde "ehedem" in Rücksprache mit dem Finanzamt Bonn-Außenstadt festgelegt (in dessen Zuständigkeitsbereich die DFG liegt). Das Finanzamt hat dabei eine Summe gefunden, die Stipendiat*innen "den Lebensunterhalt für eine Qualifikationsphase" gewährleistet, aber unterhalb dessen liegt, was als Honorar oder Gehaltszahlung steuer- und abgabenpflichtig wäre. Über die genaue Berechnung der Summe müsse das Finanzamt Auskunft geben - Anfrage ist gestellt: https://fragdenstaat.de/a/255661
Stipendien waren insbesondere im DFG-Programm Graduiertenkollegs (GRK) von Bedeutung. Die DFG hat in den vergangenen Förderrunden zunehmend Arbeitsverträge für Promovierende gegenüber Stipendienanträgen bevorzugt. Inzwischen können für neu gestellte Programmanträge in Graduiertenkollegs keine Stipendien mehr beantragt werden. Eine Anpassung der Stipendienhöhe sieht die DFG daher als nicht erforderlich an. Die Festlegung der Förderdauer wurde bereits 2020 liberalisiert, sodass bis zu 4 Jahre Promotion gefördert werden können.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Mai 2022
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1. Juli 2022
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