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Störlininienkarte

Gibt es eine Geologische Störlinienkarte Maßstab 1:50 Tsd von Gernsheim und Umgebung und wie kann ich sie bekommen

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Geologische Störlini…
An Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Störlininienkarte [#305325]
Datum
7. April 2024 21:32
An
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Geologische Störlinienkarte Maßstab 1:50 Tsd von Gernsheim und Umgebung und wie kann ich sie bekommen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit teile ich Ihnen mit das wir für ihre Anfrage nicht zuständig sin…
Von
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Betreff
AW: Störlininienkarte [#305325]
Datum
8. April 2024 09:08
Status
Warte auf Antwort
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3,6 KB
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34,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit teile ich Ihnen mit das wir für ihre Anfrage nicht zuständig sind. Wir, das Amt für Bodenmanagement Korbach und auch alle anderen Ämter für Bodenmanagement in Hessen, sind für die Vermessung, Bodenordnung und Immobilienwertermittlung zuständig. Wir sind das Katasteramt und u.a. für die Vermessung von Grundstücken/Flurstücken und Gebäuden zuständig. Unser Kartenmaterial betreffen nur an der Erdoberfläche liegende Dinge. Anfragen zu geologischen Prozessen und dem entsprechenden Kartenmaterial können Sie an das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG<https://www.hlnug.de/>) stellen. Ob es Kartenmaterial zu bestimmten Störungslinien (Verwerfungen usw.) gibt und ob diese frei zugänglich sind erfahren sie bei der entsprechenden Stelle. Für Sie sollte die Außenstelle Darmstadt zuständig sein. Link – Außenstelle<https://www.hlnug.de/kontakt/darmstadt> Da ich keinen direkten Ansprechpartner habe (E-Mail Adresse), bitte ich Sie ihre Anfrage an die betreffende Stelle noch einmal neu zu stellen. Mit freundlichen Grüßen