Straßenverkehrsrechtliche Anordnung: Verbot für Fahrräder - Baustelle B64 Brücke Borchener Straße stadteinwärts
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle B64 Brücke Borchener Straße
=> insbesondere die Begründung für die Verbotsanordnung für Radfahrer stadteinwärts aus der hervorgeht inwiefern eine "erhebliche Gefahr" gegeben, die für ein Verbotszeichen notwendig ist? (§ 45 StVO)
Anfrage erfolgreich
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Datum14. August 2020
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16. September 2020
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- Betreff
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung: Verbot für Fahrräder - Baustelle B64 Brücke Borchener Straße stadteinwärts [#195277]
- Datum
- 14. August 2020 15:50
- An
- Kommunalverwaltung Paderborn
- Status
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- Kommunalverwaltung Paderborn
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- Datum
- 17. August 2020
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- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 15. September 2020
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Kommunalverwaltung Paderborn
- Betreff
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung: Verbot für Fahrräder- Baustelle B 64 Brücke Borchener Straße stadteinwärts
- Datum
- 15. September 2020 12:05
- Status
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