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Strafe gegen Mineralölkonzerne wegen zu geringem E-10-Sprit-Verbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Presseberichten müssen die Mineralölkonzerne ca. 300-400 Millionen Euro bezahlen, weil die Bürger zu wenig E-10-Kraftstoff tanken.
Hat die Bundesregierung bei ihrer Vereinbarung mit den Ölkonzernen sichergestellt, dass diese Strafe nicht auf die Bürger abgewälzt wird?
Fall nein, handelt es sich dann nicht um eine "versteckte" Erhöhung der Mineralölsteuer, der die gesetzliche Grundlage, insbesondere die Behandlung im Bundestag fehlt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2011
  • Frist
    11. Oktober 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Strafe gegen Mineralölkonzerne wegen zu geringem E-10-Sprit-Verbrauch
Datum
4. September 2011 16:06
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Presseberichten müssen die Mineralölkonzerne ca. 300-400 Millionen Euro bezahlen, weil die Bürger zu wenig E-10-Kraftstoff tanken. Hat die Bundesregierung bei ihrer Vereinbarung mit den Ölkonzernen sichergestellt, dass diese Strafe nicht auf die Bürger abgewälzt wird? Fall nein, handelt es sich dann nicht um eine "versteckte" Erhöhung der Mineralölsteuer, der die gesetzliche Grundlage, insbesondere die Behandlung im Bundestag fehlt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage zu dieser Mail übersende ich die Antwort auf Ihre untenstehende Anfrage. S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Strafe gegen Mineralölkonzerne wegen zu geringem E-10-Sprit-Verbrauch
Datum
12. Oktober 2011 09:19
Status
geschwärzt
268,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage zu dieser Mail übersende ich die Antwort auf Ihre untenstehende Anfrage. Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
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