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Strahlenbelastung durch Brände in Tschernobyl

Wie hoch ist die Strahlenbelastung, die durch die Brände der letzten Wochen im Raum Tschernobyl verursacht wurde, derzeit hier bei uns?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist die St…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strahlenbelastung durch Brände in Tschernobyl [#186170]
Datum
7. Mai 2020 14:42
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Strahlenbelastung, die durch die Brände der letzten Wochen im Raum Tschernobyl verursacht wurde, derzeit hier bei uns?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186170 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, und Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesamtes für St…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage: Strahlenbelastung durch Brände in Tschernobyl [#186170]
Datum
20. Mai 2020 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, und Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz. Mit dieser Email versuche ich, Ihre Anfrage zu beantworten, und stehe Ihnen bei Nachfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Seit Anfang April 2020 gab es Meldungen über Brände in der Region um das ehemalige Kernkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine. Das BfS hat diese Meldungen von Anfang an gesichtet und die Situation in der Ukraine beobachtet. Mehr Information, auch über frühere Waldbrände in der Region um Tschernobyl, finden Sie hier: https://www.bfs.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfS/DE/2020/0408-waldbrand-tschernobyl.html Das BfS betreibt eine hochempfindliche Messstelle für den Nachweis von radioaktiven Stoffen in der bodennahen Atmosphäre auf dem Schauinsland bei Freiburg. Weitere, ähnliche Spurenmessstellen betreiben der Deutsche Wetterdienst (DWD) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Mehr zu den Methoden der Spurenanalyse finden Sie hier: https://www.bfs.de/SharedDocs/Videos/BfS/DE/kt-interview-luftmessungen.html In Deutschland werden heutzutage, wenn überhaupt, nur sehr, sehr kleine Cäsium -137 Konzentrationen in der Luft nachgewiesen. Sie liegen im Bereich von wenigen Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft oder weniger, und sind damit mehr als eine Millionen-mal kleiner als nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Wenn Cäsium-137 nachgewiesen wird, so ist das in den meisten Fällen re-suspendiertes Cäsium -137 aus dem Boden, das nach dem Tschernobyl Unfall regional deponiert wurde. Durch lange Trockenheit und die jahreszeitlich bedingte Bodenbearbeitung wird verstärkt Staub und damit Cäsium-137 aus dem Boden aufgewirbelt, das dann auf den Hochvolumensammlern gesammelt und anschließend nachgewiesen werden kann. So auch im letzten Monat. Diese Annahme wird durch den, zurzeit erhöhten, natürlichen Kalium-40 Gehalt in den Proben bestätigt. Durch diesen Effekt ist ein Nachweis zusätzlicher geringer Mengen an Cäsium-137 aus dem Brandgebiet in der Ukraine erschwert. Im April bewegten sich die Messwerte in dem für diese Jahreszeit üblichen Rahmen von wenigen Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft, keine der Messstationen zeigte eine eindeutige zusätzliche Erhöhung aufgrund der Waldbrände an. Die Daten der gemessenen Cäsium -137 Konzentrationen auf dem Schauinsland finden Sie hier: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/spurenmessungen/spurenmessungen.html Dass in Deutschland keine Erhöhung der Cs-137 Luftkonzentration auf Grund der Brände bestätigt werden konnte liegt auch daran, dass die Windströmungen überwiegend so gerichtet waren, dass Deutschland nicht oder kaum erreicht wurde. Aber selbst bei Windströmungen, die Luft aus der Ukraine bis Deutschland leiten würden, würden aufgrund der großen Verdünnung auf dem langen Transportweg in der Atmosphäre so geringe Mengen an Cäsium-137 in Deutschland auftreten, dass der Nachweis nur mit empfindlichsten Messgeräten möglich ist. Trotzdem hat das BfS mit aktuellen Wetterdaten einen möglichen Transport von radioaktiven Stoffen in der Atmosphäre modelliert, für eine Freisetzung durch Waldbrände in der Gegend um Tschernobyl. Die Strahlendosen für Deutschland, liegen weit unter 1 nano Sievert und sind damit vernachlässigbar. Seit Ende April sind nur noch sehr wenige Brandherde erkennbar, damit gibt es so gut wie keine Freisetzungen mehr. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und verbleibe, mit freundlichen Grüßen,