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Strahlenbelastung von UMTS- und LTE-Antennen

Bitte teilen sie mir die Strahlenbelastung von UMTS- und LTE-Antennen in << Adresse entfernt >> mit

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Wulf Weilinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen sie…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Wulf Weilinger
Betreff
Strahlenbelastung von UMTS- und LTE-Antennen [#9395]
Datum
16. April 2015 00:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir die Strahlenbelastung von UMTS- und LTE-Antennen in << Adresse entfernt >> mit
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wulf Weilinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wulf Weilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wulf Weilinger

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersenden wir Ihnen zuständigkeitshalber eine Bürgeranfrage mit der Bit…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Strahlenbelastung von UMTS- und LTE-Antennen [#9395] - Weiterleitung an Bundesnetzagentur
Datum
17. April 2015 14:59
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersenden wir Ihnen zuständigkeitshalber eine Bürgeranfrage mit der Bitte um Übernahme weiter, die ausdrücklich mit Hinweis auf UIG/IFG an uns gerichtet wurde. Herr Weilinger wird über die Weiterleitung mit dieser Mail informiert. Mit freundlichen Grüßen