Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der Fachaufsicht über das LRA Enzkreis zur L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn

alle Unterlagen zu Vorgängen im Rahmen der Fachaufsicht über das Landratsamt Enzkreis bezüglich von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen betreffend die L574 im Außerortsbereich zwischen Neuhausen und Schellbronn, einschließlich
- aller Unterlagen zur Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Anordnungen, auch wenn sodann keine Anordnung erfolgt ist und
- alle Eingaben, aufgrund derer die Straßenverkehrsbehörde die Notwendigkeit von verkehrsrechlichen Anordnungen geprüft hat, sowie die dazugehörigen Unterlagen

sowie

- alle Niederschriften über Verkehrsschauen (VwV-StVO zu § 45, Rn. 57) der L574 im genannten Abschnitt, und
- falls Verkehrsschauen nicht gemäß Rn. 57 erfolgt sind, die jeweiligen Zustimmungen gemäß Rn. 58.

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  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen zu Vorgängen im Ra…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der Fachaufsicht über das LRA Enzkreis zur L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn [#299802]
Datum
10. Februar 2024 16:40
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zu Vorgängen im Rahmen der Fachaufsicht über das Landratsamt Enzkreis bezüglich von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen betreffend die L574 im Außerortsbereich zwischen Neuhausen und Schellbronn, einschließlich - aller Unterlagen zur Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Anordnungen, auch wenn sodann keine Anordnung erfolgt ist und - alle Eingaben, aufgrund derer die Straßenverkehrsbehörde die Notwendigkeit von verkehrsrechlichen Anordnungen geprüft hat, sowie die dazugehörigen Unterlagen sowie - alle Niederschriften über Verkehrsschauen (VwV-StVO zu § 45, Rn. 57) der L574 im genannten Abschnitt, und - falls Verkehrsschauen nicht gemäß Rn. 57 erfolgt sind, die jeweiligen Zustimmungen gemäß Rn. 58.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/299802/upload/f3770da1e87e11c39cdc6cffa8ca01b11051eeee/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihren Antrag prüfen…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der Fachaufsicht über das LRA Enzkreis zur L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn [#299802]
Datum
13. Februar 2024 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihren Antrag prüfen und wieder auf Sie zukommen. Freundliche Grüße

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage/Ihren Antrag vom 10.02.2024. Wir als höhere…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: EXTERN: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der Fachaufsicht über das LRA Enzkreis zur L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn [#299802]
Datum
21. Februar 2024 10:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage/Ihren Antrag vom 10.02.2024. Wir als höhere Straßenverkehrsbehörde im Referat 46 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind für die Fachaufsicht über das Landratsamt Enzkreis bezüglich straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zuständig. Zu Ihrer u.g. E-Mail teilen wir mit, dass zu ihren Fragen im Rahmen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine Vorgänge angefallen sind und dass es deshalb keine Akten gibt. Für weitere Fragen zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde des Enzkreises. Mit freundlichen Grüßen