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Strategische Lärmkarten

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §47c des BImSchG sollen die strategischen Lärmkarten den Mindestanforderungen des Anhangs IV der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. EG Nr. L 189 S. 12) entsprechen. Ziel ist es dabei u.a. Daten zur Information der Bürger gemäß Artikel 9 bereit zu stellen.

Laut Anhang IV der EU-Richtlinie sollen Lärmkarten dabei mindestens folgende Aspekte darstellen:

— Überschreitung eines Grenzwerts
— geschätzte Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem bestimmten Gebiet, die bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind,
— geschätzte Anzahl der Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet.

Weiterhin sollen nach Artikel 3 Abs. q der Richtlinie folgende Bedingungen erfüllt sein:

"„Ausarbeitung von Lärmkarten“ die Darstellung von Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation anhand eines Lärmindexes mit Beschreibung der Überschreitung der relevanten geltenden Grenzwerte, der Anzahl der betroffenen Personen in einem bestimmten
Gebiet und der Anzahl der Wohnungen, die in einem bestimmten Gebiet bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind"

Leider finden sich in den online, unter http://www.hamburg.de/laermkarten/ sowie http://www.geoportal-hamburg.de/laerm/index.html, bereit gestellten Lärmkarten diese Informationen nicht.

Können Sie daher bitte diese Informationen bereit stellen (gerne auch als neuen Layer unter http://www.geoportal-hamburg.de/laerm/index.html), damit ersichtlich wird, wie viele Personen z.B. an einzelnen Straßenzügen und/ oder Stadtteilen von Lärm betroffen sind, der jenseits der nach Art. 3 Abs. s der EU-Umgebungslärmrichtlinie festzulegenden Grenzwerte liegt.

Sollte dies zu umständlich bzw. aufwendig sein, würde es mir bereits genügen, wenn Sie eine Liste (z.B. im MS Excel-Format) bereit stellen, die folgende Informationen enthält:

a) Bezirk (in dem die Straße unter c liegt)
b) Stadtteil (in dem die Straße unter c liegt)
c) Straßenname
d) Anzahl an AnwohnerInnen an c die tagsüber von Lärm betroffen sind, der den im LAP definierten Grenzwert überschreitet
e) Anzahl an AnwohnerInnen an c die nachts von Lärm betroffen sind, der den im LAP definierten Grenzwert überschreitet

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2016
  • Frist
    3. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach §47c des BImSchG so…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Lärmkarten [#16150]
Datum
30. März 2016 15:27
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach §47c des BImSchG sollen die strategischen Lärmkarten den Mindestanforderungen des Anhangs IV der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. EG Nr. L 189 S. 12) entsprechen. Ziel ist es dabei u.a. Daten zur Information der Bürger gemäß Artikel 9 bereit zu stellen. Laut Anhang IV der EU-Richtlinie sollen Lärmkarten dabei mindestens folgende Aspekte darstellen: — Überschreitung eines Grenzwerts — geschätzte Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem bestimmten Gebiet, die bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind, — geschätzte Anzahl der Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet. Weiterhin sollen nach Artikel 3 Abs. q der Richtlinie folgende Bedingungen erfüllt sein: "„Ausarbeitung von Lärmkarten“ die Darstellung von Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation anhand eines Lärmindexes mit Beschreibung der Überschreitung der relevanten geltenden Grenzwerte, der Anzahl der betroffenen Personen in einem bestimmten Gebiet und der Anzahl der Wohnungen, die in einem bestimmten Gebiet bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind" Leider finden sich in den online, unter http://www.hamburg.de/laermkarten/ sowie http://www.geoportal-hamburg.de/laerm/index.html, bereit gestellten Lärmkarten diese Informationen nicht. Können Sie daher bitte diese Informationen bereit stellen (gerne auch als neuen Layer unter http://www.geoportal-hamburg.de/laerm/index.html), damit ersichtlich wird, wie viele Personen z.B. an einzelnen Straßenzügen und/ oder Stadtteilen von Lärm betroffen sind, der jenseits der nach Art. 3 Abs. s der EU-Umgebungslärmrichtlinie festzulegenden Grenzwerte liegt. Sollte dies zu umständlich bzw. aufwendig sein, würde es mir bereits genügen, wenn Sie eine Liste (z.B. im MS Excel-Format) bereit stellen, die folgende Informationen enthält: a) Bezirk (in dem die Straße unter c liegt) b) Stadtteil (in dem die Straße unter c liegt) c) Straßenname d) Anzahl an AnwohnerInnen an c die tagsüber von Lärm betroffen sind, der den im LAP definierten Grenzwert überschreitet e) Anzahl an AnwohnerInnen an c die nachts von Lärm betroffen sind, der den im LAP definierten Grenzwert überschreitet Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Strategische Lärmkarten [#16150]
Datum
31. März 2016 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Strategische Lärmkarten [#16150], Ihre Mail v. 31.03.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für I…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Strategische Lärmkarten [#16150]
Datum
29. April 2016 12:43
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Strategische Lärmkarten [#16150], Ihre Mail v. 31.03.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 31.03.2016. Die von Ihnen gewünschten Informationen wurden mit dem Lärmaktionsplan und der Kurzfassung des Lärmaktionsplans im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/contentblob/40887… und http://www.hamburg.de/contentblob/50978… veröffentlicht. Beide Dokumente finden Sie auch in der Anlage zu dieser Mail. Zur Frage der "Grenzwerte" wird auf die Nr. 2.1 des anliegenden Lärmaktionsplans Hamburg 2013 (Stufe 2) sowie die Nr. 2.4 des anliegenden Lärmaktionsplan Stufe 2 – Kurzfassung gemäß Anhang VI der EU-Umgebungslärmrichtlinie (im Weiteren: LAP-Kurzfassung) verwiesen. Die gewünschten Angaben zur geschätzten Anzahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, die einem bestimmten Lärmindex ausgesetzt sind, sind unter der Nr. 2.5 der LAP-Kurzfassung aufgeführt. Die Darstellung der aktuelle Lärmsituation ist im Internet zu finden unter http://www.hamburg.de/interaktive-karte… Der jeweilige Lärmindex kann dort unter der Registerkarte „THEMEN“ ausgewählt werden. Eine Ermittlung von straßenscharfen Betroffenenzahlen ist weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) noch in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nebst Anhängen, insbesondere unter der Nr. 1 des Anhangs VI, (EG-Umgebungslärmrichtlinie) gefordert. Hierzu liegen keine Informationen vor. Weitergehende Information sind im Internet unter http://www.hamburg.de/laerm veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hierzu habe ich noch Nachfragen bzw. Klärungsbed…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150]
Datum
30. April 2016 17:45
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hierzu habe ich noch Nachfragen bzw. Klärungsbedarf und würde mich freuen, wenn Sie mir diebszüglich zeitnah Auskunft geben könnten. 1) Mit Blick auf das Thema Grenzwerte möchte ich gerne auf die folgenden Abschnitte der EU-Richtlinie hinweisen: Artikel 4 q: „Ausarbeitung von Lärmkarten“ die Darstellung von Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation anhand eines Lärmindexes mit Beschreibung der Überschreitung der relevanten geltenden Grenzwerte, der Anzahl der betroffenen Personen in einem bestimmten Gebiet und der Anzahl der Wohnungen, die in einem bestimmten Gebiet bestimmten Werten eines Lärmindexes ausgesetzt sind;“ Artikel 3 d: "„Lärmindex“ eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms, der mit gesundheitsschädliche Auswirkungen in Verbindung steht;“ Artikel 3 s: „„Grenzwert“ einen von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert für Lden oder Lnight und gegebenenfalls Lday oder Levening, bei dessen Überschreitung die zuständigen Behörden Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung ziehen oder einführen. Grenzwerte können je nach Lärmquellen (Straßenverkehrs-, Eisenbahn-, Flug-, Industrie- und Gewerbelärm usw.), Umgebung, unterschiedlicher Lärmempfindlichkeit der Bevölkerungsgruppen sowie nach den bisherigen Gegebenheiten und neuen Gegebenheiten (Änderungen der Situation hinsichtlich der Lärmquelle oder der Nutzung der Umgebung) unterschiedlich sein;“ Die interaktiven Lärmkarten geben derzeit m.E. nur den Lärmindex an, lassen aber nicht eindeutig erkennen, wo der Grenzwert, der unter Punkt 2.1 des LAP wohl mit 60 resp. 70 dB(A) angegeben ist, überschritten ist. Insofern wurde m.E. Abs. 1 Satz 2 des Anhangs IV der EU-Richtlinie in den Hamburger Karten nicht umgesetzt. Können Sie diese Information bitte (mit Blick auf Artikel 7 der Richlinie, zumindest für die Hamburger Hauptverkehrsstraßen) bereit stellen. 2) Sie schreiben, dass mit Blick auf straßenscharfe Betroffenenzahlen keine Informationen vorliegen. Im Rahmen des LAP nutzen Sie jedoch den so genannten Betroffenenindex (BI). Diesbezüglich steht im LAP des Jahres 2013 (S. 50): "Für die Herausarbeitung der Brennpunkte wurde die Kartierung der Hansestadt Hamburg aus 2007 in Form der digital vorliegenden Lärmkarten und ergänzender Auswertungen zur Betroffenheit (Menge der von bestimmten Schallpegeln belasteten Bewohner) herangezogen. Absolute Pegel und Anzahl der davon betroffenen Bewohner wurden zu einer Kennzahl überlagert und anhand der Straßenlänge normiert. (...) Bei der (...) Ermittlung des Betroffenenindex ergaben sich im Stadtgebiet insgesamt 40 Straßenabschnitte, die als besonders hoch belastet eingestuft werden können." Insofern bin ich davon ausgegangen, dass Ihnen Daten zur Betroffenenzahl straßenscharf vorliegen, da Sie ansonsten die entsprechenden Berechungen m.E. nicht hätten durchführen können. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren, a) wie Sie den Betroffenenindex berechnet haben, wenn Ihnen keinerlei Zahlen zu den betroffenen Anwohnern vorliegen und b) in wie weit das Programm der lautesten Straßen Punkt 3 des Anhangs V der EU-Richtlinie gerecht wird: "In den Aktionsplänen sollten Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig beeinträchtigt sind) enthalten sein.". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits in meiner Mail vom 30.04.2016 habe ich den Punkt "Grenzwert" ang…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150]
Datum
10. Mai 2016 15:49
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits in meiner Mail vom 30.04.2016 habe ich den Punkt "Grenzwert" angesprochen. Gerne möchte ich Sie diesbezüglich auch noch auf die 34. BImSchV Abs. 4.2 hinweisen. Dort steht explizit: "Lärmkarten bestehen aus (...) einer graphischen Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden" Insofern sollten m.E. die Karten eindeutig zeigen, an welchen Straßen die Grenzwerte erreicht oder überschritten werden, unabhängig von den Isophonen-Bändern, die bereits jetzt dargestellt werden. Da im LAP die Werte für LDay und LNight mit "oder" verknüpft werden, sollte dies demnach angezeigt werden, wenn zumindest einer dieser Werte überschritten ist. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie diese Information bereit stellen könnten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Strategische Lärmkarten [#16150], Ihre Mail v.30.04.2016 Sehr geehretr Her Dr. Antragsteller/in, S…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016
Datum
30. Mai 2016 15:13
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Strategische Lärmkarten [#16150], Ihre Mail v.30.04.2016 Sehr geehretr Her Dr. Antragsteller/in, Sie stellten die Frage a) wie ... [wir] den Betroffenenindex berechnet haben, wenn ... [uns] keinerlei Zahlen zu den betroffenen Anwohnern ...[vorgelegen hätten]? Das Verfahren ist im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) (im Weiteren LAP) (http://www.hamburg.de/laermaktionsplan/) in den Abschnitten 7.1.1 und 7.1.2 auf den Seiten 50 ff. beschrieben. Die Betroffenheiten werden in Untersuchungsgebieten als Fläche und nicht straßenbezogen auf einer Linie bestimmt. Dabei werden zunächst Lärmschwerpunkte ermittelt, um entsprechende Untersuchungsgebiete festzulegen. Innerhalb von diesen Gebieten werden die Betroffenheiten mit Hilfe der zugehörigen Anwohnerzahlen ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der Tabelle 1 auf Seite 26 des LAP angegeben. b) in wie weit das Programm der lautesten Straßen Punkt 3 des Anhangs V der EU-Richtlinie gerecht wird: "In den Aktionsplänen sollten Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig beeinträchtigt sind) enthalten sein." Im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) (im Weiteren LAP) wurde bei den dort genannten Pilotprojekten jeweils ein Untersuchungsrahmen abgesteckt und kein starrer Maßnahmenplan vorgegeben. Mögliche Maßnahmen werden im weiteren Verfahren vertieft untersucht, gegebenenfalls modifiziert und weiterentwickelt. Ob und welche der vorgeschlagenen Maßnahmen wann fachlich/technisch umsetzbar sein könnten, ergibt sich aus den Prüfungsergebnissen. Hiervon hängt wiederum das Maß der Entlastung beziehungsweise die Reduzierung der Zahl Betroffener ab. Schon zu Beginn der Prozesse im Rahmen des LAP seriöse Schätzwerte für eine Reduzierung von Anzahlen an Betroffenen anzugeben, ist nicht möglich. Im Übrigen wurde diese Vorgehensweise weder vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit noch von der EU-Kommission bemängelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde also nur fü…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
30. Mai 2016 16:00
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde also nur für diese 40 Straßen Zahlen zur Anzahl der Betroffenen genutzt. Stimmt dies? Bedeutet dies auch, dass Ihnen für andere Straßen entsprechende gebietsbezogene Daten nicht vorliegen oder nur dass Sie die ggf. vorliegenden Daten der anderen Straßen nicht weiter ausgewertet haben? Sofern Ihnen entsprechende gebietsbezogene Daten für andere Straßen in Hamburg vorliegen, möchte ich meinen Antrag dann dahingehend reformulieren, dass ich Sie bitte, mir Informationen zu meiner Ursprungsfrage bezogen auf diese Größe zu übersenden. Darüber hinaus würde ich mich freuen, wenn Sie mir auch meine Nachfrage zum Thema Grenzwerte beantworten würden. Wenn ich den LAP (LAP 2013, S. 25) richtig lese, liegen diese Grenzwerte demnach nicht wie ursprünglich angenommen bei 60 und 70 dB(A), sondern sogar bei 55 resp. 65 dB(A). Insofern würde ich mich also freuen, wenn Sie mir, entsprechend 34. BImSchV Abs. 4.2 ("Lärmkarten bestehen aus (...) einer graphischen Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden") Informationen dazu zukommen lassen, an welchen Straßen die von Ihnen definierten Grenzwerte überschritten werden. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte mitteilen, wann ich ungefähr mit den Informationen, bezogen a…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
2. Juni 2016 14:02
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte mitteilen, wann ich ungefähr mit den Informationen, bezogen auf die 34. BImSchV Abs. 4.2, rechnen kann, um die ich am 30.04. resp. 10.06. ersucht habe. Eine kurze Rückmeldung hierzu böte mir und Ihnen den Vorteil, dass ich von weiteren Nachfragen zu diesem Thema vorerst absehen könnte. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in der 1te Teil Ihrer der Anfrage wurde am 30.05.16 beantwortet. Zum 2ten Teil der Anfr…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
7. Juni 2016 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der 1te Teil Ihrer der Anfrage wurde am 30.05.16 beantwortet. Zum 2ten Teil der Anfrage vom 10.05.2016 erhalten Sie folgende Information: Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) noch in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nebst Anhängen (EG-Umgebungslärmrichtlinie) ist gefordert, verschiedene Lärmindizes verknüpft in einem einzigen Kartenwerk darzustellen. Derartige Karten liegen hier nicht vor. Um sie zu generieren, können Sie auf die georeferenzierten Daten zur Strategischen Lärmkartierung zurückzugreifen. Sie sind im Internet unter http://daten-hamburg.de/umwelt_klima/laermkarten/Laermkarten_HH_2014-09-12.zip oder http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/larmkarten-hamburg-47c-blmschg1 zu finden. Die dabei zugrunde liegenden Rohdaten stehen unter http://daten-hamburg.de/umwelt_klima/laermkarten/Strategische_Laermkartierung_HH_2012-05.zip zum Download bereit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde die EU-Kommission bitten, diesen Sachv…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
7. Juni 2016 09:35
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde die EU-Kommission bitten, diesen Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbeschwerde zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vollständigkeit halber möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Darstell…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
7. Juni 2016 10:51
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vollständigkeit halber möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Darstellung von Grenzwertüberschreitungen, versteckt in den Isophonen-Bändern der Lärmkarten aber auch der Verweis auf Rohdaten m.E. weder den Vorgaben der 34 BImSchv noch denen der EU-Umgebungslärmrichtlinie entspricht. So schreibt §7 der 34. BImSchV vor: "Die Verbreitung der Lärmkarten hat in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu erfolgen." Und die EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert in Art. 9 Abs. 2: "Diese Information muss deutlich, verständlich und zugänglich sein. Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten wird zur Verfügung gestellt." Und Anhang IV Abs. 6 konkretisiert: "Zur Information der Bürger gemäß Artikel 9 und für die Ausarbeitung von Aktionsplänen gemäß Artikel 8 sind zusätzliche und ausführlichere Informationen zu liefern wie: ... Karten, auf denen die Überschreitung eines Grenzwertes dargestellt ist." Das entsprechende Daten nicht in aufbereiter Form vorliegen, würde ich ebenfalls anzweifeln, da die BUE eine entsprechende Anfrage der Grüne-Fraktion Nord erst dieses Jahr fundiert beantwortet hat (http://gruene-nord.de/home/expand/582361/nc/1/dn/1/). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: AW: AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150] v. 07.06.2016 …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: AW: AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
8. Juli 2016 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: AW: AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150] v. 07.06.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.06.2016. In Ihrer Mail, zweifelten Sie an, dass keine vollständigen straßenbezogenen Daten zur Lärmbelastung in Hamburg vorliegen. Als Indiz führten Sie die Beantwortung der Fragen aus der bezirklichen Drucksache 20-1701 vom 29.06.2015 aus der Bezirksversammlung Hamburg-Nord an. Es ist tatsächlich so, dass die Auswertung der Daten, die für die Beantwortung derartiger Anfragen notwendig ist, einzelfallbezogen auf die jeweilige Fragestellung bezogen erfolgt. Siehe hierzu auch die Antwort vom 20.06.2016 auf Ihre Mail vom 19.05.2016 zur Ihrer Anfrage #16447 vom 19.04.2016. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Dies hatte mir auch der HmbBfDI mitgeteilt. Da Si…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: AW: WG: AW: AW: Strategische Lärmkarten [#16150], Nachfrage1 vom 30.04.2016 [#16150]
Datum
8. Juli 2016 15:31
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Dies hatte mir auch der HmbBfDI mitgeteilt. Da Sie mir zwischenzeitlich zu diesem Thema im Rahmen einer anderen Anfrage geantwortet hatten, hatte ich das Thema bereits für abgeschlossen betrachtet und die Anfrage geschlossen. Bitte entschuldigen Sie den durch dieses Missverständnis entstanden Mehraufwand in ihrem Hause. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>