Stromnutzung auf Liegenschaften der BImA

- Gesamtstromerzeugung aus Anlagen erneuerbarer Energien (WKAs, PV-Anlagen etc.) im Eigentum der BImA*
- Gesamtstromeinkaufsmenge*
- Eingekaufter Strommix, den die BImA für ihre Gebäude und Liegenschaften nutzt (Angaben der Versorgenden ausreichend)

* Bei den Strommengen ist die Angabe auf eine Nachkommastelle der jeweiligen Zehnerpotenz ausreichend; z.B. "23,4 GWh" oder "2,8 TWh" oder "121,9 kWh".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gesamtstromerzeugung aus Anlagen er…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromnutzung auf Liegenschaften der BImA [#286014]
Datum
13. August 2023 12:26
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gesamtstromerzeugung aus Anlagen erneuerbarer Energien (WKAs, PV-Anlagen etc.) im Eigentum der BImA* - Gesamtstromeinkaufsmenge* - Eingekaufter Strommix, den die BImA für ihre Gebäude und Liegenschaften nutzt (Angaben der Versorgenden ausreichend) * Bei den Strommengen ist die Angabe auf eine Nachkommastelle der jeweiligen Zehnerpotenz ausreichend; z.B. "23,4 GWh" oder "2,8 TWh" oder "121,9 kWh".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286014/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> in der im Betreff genannten Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliege…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Stromnutzung auf Liegenschaften der BImA
Datum
5. September 2023 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der im Betreff genannten Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben mit Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die wirklich späte Rückmeldung. Ihre Nachric…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromnutzung auf Liegenschaften der BImA [#286014]
Datum
26. Oktober 2023 23:44
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die wirklich späte Rückmeldung. Ihre Nachricht erreichte mich im Urlaub und ist dann einfach untergegangen. Ich danke Ihnen für die Übersendung der Broschüre, die tatsächlich die von mir angefragten Informationen weitgehend enthält. Nicht komplett, aber ausreichend hinsichtlich des Erkenntnisinteresses. Die Anfrage betrachte ich somit als geschlossen und danke Ihnen noch einmal für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286014/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Oktober 2023 23:44
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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