🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bezug auf die …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [#170796]
Datum
21. November 2019 19:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umw…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [#170796]
Datum
24. Dezember 2019 08:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz“ vom 21.11.2019 (#170796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170796
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umw…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [#170796]
Datum
31. Januar 2020 22:40
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz“ vom 21.11.2019 (#170796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170796

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie so lange nichts von u…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [#170796]
Datum
18. Februar 2020 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie so lange nichts von uns gehört haben. Das Bayerische Umweltministerium hat bisher keine Gutachten, rechtlichen Bewertungen, Stellungnahmen oder Einschätzungen zum Projekt 43 (Vorhaben Nr. 17 nach Bundesbedarfsplan) von Tennet abgegeben. Eine Nachfrage bei der für den bayerischen Abschnitt zuständigen Regierung von Unterfranken hat ergeben, dass dort ebenfalls keine derartigen Papiere erstellt wurden. Dies erfolgt ggf. erst, wenn der Vorhabenträger einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt hat, was bisher nicht der Fall ist. Den Status können Sie auf folgendem Link verfolgen: https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/17/de.html?cms_vhTab=2 Mit freundlichen Grüßen